Hallo!
Folgender Fall: Person A ist bei Firma B Kunde. Als Person A umzieht, läuft der Vertrag zwar weiter, allerdings können die Leistungen von Firma B erst wieder in Anspruch genommen, sobald diese einen Techniker von Unternehmen C zwecks Anschlussfreischaltung geschickt haben. Da sowohl wegen B, als auch C, diese Freischaltung über Wochen hinweg nicht funktionierte, hat Person A fristgemäß gekündigt. Nun soll A aber noch die Gebühren für die Zeit Umzug bis Kündigung zahlen, obwohl er keinerlei Leistung in Anspruch nehmen konnte. Da ihn auch keine Schuld trifft an dem Geschehen, ist er doch auch nicht zum „Schadensersatz“ verpflichtet, Firma B besteht aber darauf. So logisch gedacht, aber wie ist hier die Rechtslage?
Vielen dank für Antworten
Hallo,
ist Person A denn sicher, ÜBERHAUPT keine MÖGLICHKEIT gehabt zu haben, Leistungen von Firma B zu nutzen? Meist gibt es da noch ein Hintertürchen wie Email-dienste, eigene Homepage, Einwahl über Telefon,…
Und dann zahlt Person A schon für diese Möglichkeiten, obwohl sie diese gar nicht genutzt hat. Person A sollte mal in ihren Vertrag mit Firma B schauen.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
ist Person A denn sicher, ÜBERHAUPT keine MÖGLICHKEIT gehabt
zu haben, Leistungen von Firma B zu nutzen? Meist gibt es da
noch ein Hintertürchen wie Email-dienste, eigene Homepage,
Einwahl über Telefon,…
Telefon funktioniert nicht, weil ja der Anschluss fehlt, also auch Internet. Email steht zwar zur Verfügung, wird aber nicht genutzt. Die Emailadresse zu aktivieren ist Kundenpflicht, da sonst kein Zugang gewährt wird, ist also Voraussetzung. Aber kann man allein wegen einer Emailadresse den kompletten Betrag verlangen? Die Telefonflat zb konnte ja nicht genutzt werden.
Person A sollte mal in ihren Vertrag mit Firma B schauen.
„Die monatlich zu zahlenden nutzungsunabhängigen Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Alle übrigen Entgelte sind nach Leistungserbringung zu zahlen.“
Bezieht sich dabei „nutzungsabhängig“, auf die Stärke der Nutzung zb Telefonate ohne Flat und „nutztungsunabhängig“ egal ob man es nutzt, man muss zahlen? Auf welche Dienste sich das genau bezieht ist dort nicht verzeichnet.
Hallo,
Email steht zwar zur Verfügung, wird aber nicht genutzt.
Es kommt nur auf die Möglichkeit zur Nutzung an. Nicht darauf, ob tatsächlich genutzt wurde.
Die Emailadresse zu aktivieren ist Kundenpflicht, da
sonst kein Zugang gewährt wird, ist also Voraussetzung.
Die Emailadresse ist doch bereits aktiviert, das wird doch nicht durch den Umzug geändert.
Aber
kann man allein wegen einer Emailadresse den kompletten Betrag
verlangen?
Ja.
Die Telefonflat zb konnte ja nicht genutzt werden.
Man hätte sich aber (theoretisch) auch per Akustikkoppler oder Modem vom Hotel aus einwählen können. Der Internetzugang war also prinzipiell gegeben.
Person A sollte mal in ihren Vertrag mit Firma B schauen.
„Die monatlich zu zahlenden nutzungsunabhängigen Entgelte sind
im Voraus zu zahlen. Alle übrigen Entgelte sind nach
Leistungserbringung zu zahlen.“
Nutzungsunabhängig = Grundgebühr und Flatrategebühr.
Nutzungsabhängig wären bei einer Telefonflatrate z.B. die Gespräche zu Servicenummern oder in Handynetze. Bei der Internetflatrate die Einwahl über Modem statt DSL.
Bezieht sich dabei „nutzungsabhängig“, auf die Stärke der
Nutzung zb Telefonate ohne Flat und „nutztungsunabhängig“ egal
ob man es nutzt, man muss zahlen? Auf welche Dienste sich das
genau bezieht ist dort nicht verzeichnet.
Die AGB sind die gleichen, egal ob Flatrate oder nicht, egal, ob DSL oder Telefon. Deshalb treffen nicht immer alle Punkte zu.
Der nutzungsunabhängige Teil muss immer gezahlt werden, egal ob tatsächlich genutzt wurde oder nicht - wie der Name schon sagt.
Ich sehe nicht, wie man um die Gebühren hier komplett herum käme.
Gruß
loderunner (ianal)
Hab da noch was vergessen:
Meist gibt es danoch ein Hintertürchen wie Email-dienste, eigene Homepage,
Aber selbst wenn man noch anderweitige Dienste wie Email bestellt hätte, was hier nicht der Fall ist, so ist Person A doch gehindert diese zu nutzen, da kein Internet vorhanden ist.
Und dann zahlt Person A schon für diese Möglichkeiten, obwohl
sie diese gar nicht genutzt hat.
Was ist aber wenn diese Leistungen nicht bestellt wurden, also nicht Zahlungsbestandteil sind. So bietet der Anbieter dem Kunden zb email doch freiwillig an. Es sei denn man zahlt für mehr Speicher oä, oder liege ich da falsch?
Gruß
loderunner (ianal)
Gruß Isabell
Gruß zurück
Hallo,
Aber selbst wenn man noch anderweitige Dienste wie Email
bestellt hätte, was hier nicht der Fall ist, so ist Person A
doch gehindert diese zu nutzen, da kein Internet vorhanden
ist.
Du könnest Deine Emails ja auch von einem Internetcafe aus nutzen. Oder vom Arbeitsplatz oder…
Was ist aber wenn diese Leistungen nicht bestellt wurden, also
nicht Zahlungsbestandteil sind.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Aber schau halt in den Vertrag und den zugehörigen Tarif, da steht drin, welche Leistungen genau enthalten sind.
So bietet der Anbieter dem
Kunden zb email doch freiwillig an. Es sei denn man zahlt für
mehr Speicher oä, oder liege ich da falsch?
Da liegst Du falsch. Du hast ein Gesamtpaket bestellt und bekommen. Wenn Du nur einzelne Teile nutzen möchtest, ist das Dein Problem. Es wurde doch sicher ein Gesamtpaket mit DSL, Telefon, Email, Homepage,… bestellt und nicht DSL und Telefon einzeln. Ich kenne zumindest keinen Anbieter, der alles einzeln anbietet.
Gruß
loderunner (ianal)