Hallo,
ein Vater eines 14jährigen Kindes hat zur Zeit keinen geregelten Umgang.
Der Vater möchte gerne mit der KM, für das kommende Jahr, einen geregelten Umgang schriftlich vereinbaren.
Wie hat so eine Vereinbarung auszusehen?
(vlt. ein Musterbrief, mit Übernachtung und dem Recht auf Umgang in den Ferien, sowie es rechtlich üblich ist)
Das Kind zieht in Erwägung zum Vater zu ziehen, laut Jugendamt ist aber dazu erstmal ein geregelter Umgang notwendig.
Hat so eine Vereinbarung bestand vor dem Jugendamt, um den geregelten Umgang nachzuweisen? Oder muß dies vor dem Jugendamt geschehen?
Und wielange muß der Umgang andauern, ehe sowas entschieden werden würde?
Im vorraus vielen Dank für Antworten.
Gruß
Susanne
Hallo,
ich kann nur beschreiben, wie es bei uns gelaufen ist.
Ich (Vater) hatte nach der Trennung keine Probleme mit dem Umgangsrecht, bis ich eine neue Partnerin hatte. Die KM stellte sich daraufhin quer und es gab heftigste verbale Auseinandersetzungen. Teilweise wurde nur noch über Rechtanwälte und Jugendamt kommuniziert. Letzlich stimmte sie doch einem „Vermittlungsgespräch“ beim sozialen Dienst des Jugendamtes zu.
Dort saßen wir fast 4 Stunden zusammen und haben fast über jede einzelne Stunde Umgangsrecht verhandelt. Heraus kam ein Umgangsplan für ein halbes Jahr. Die Dame vom JuAmt hat dann alles schriftlich fixiert, und uns das jeweils unterschreiben lassen. Letzter Punkt dieser Vereinbarung war, das wenn wir es nicht auf die Reihe bringen, bis 4 Wochen vor Ablauf dieser Halbjahresvereinbarung eine neue Vereinbarung für das folgende halbe Jahr zu treffen, wird umgehend wieder ein Vermittlungstermin beim JuAmt vereinbart.
Ohne den Druck von ReA und JuAmt würde ich aber meine kleine huet noch nicht wieder sehen können.
Grüße
Schmidti
P.S.: Das JuAmt ist viel besser als sein Ruf!
Hallo,
danke für die Antwort.
Zum Glück liegt es bei diesem Fall (momentan) etwas anders.
Der KV und KM sind schon seit über 13 Jahren getrennt. Der KV ist seit 5 Jahren verheiratet. Die KM spricht mit dem Vater, aber nicht mit der Frau. Warum auch immer!?!
Die KM lässt ja den Kontakt zu, was auch schwierig wäre zu verhindern, aufgrund es Alters des Kindes.
Nur wäre eine geregelte Vereinbarung für alle, besonders für´s Kind, sinnvoll und wichtig.
Zur Zeit ist es so: Kind war z.B. zwei aufeinander folgende Wochenenden (1x Besuchsrecht, 1x Familienfeier) beim Vater und darf dann drei Wochen wieder nicht.
Daher soll die Vereinbarung den Umgang von jedem zweiten WE beinhalten. So weiß vor allem das Kind, wann es wieder zum Vater kann und das ohne jegliche Diskussion.
Das Problem liegt eher darin, das die KM zur Zeit nicht bereit ist, das Kind in den Ferien zum KV zu lassen (wer kümmert sich sonst um den Haushalt und geht mit dem Hund raus?).
Was ihm wohl aber zu steht.
Da die KM ja in soweit den Umgang zulässt, ist es in dieser Hinsicht nicht notwendig das Jugendamt einzuschalten.
Sollte sie sich aber weigern, dem KV auch das Recht auf Umgang in den Ferien zuzusprechen, oder eine Vereinbarung zu unterschreiben, dann bliebe nur der Weg zum Jugendamt.
Aber ich denke, da die KM sehr wohl um das Recht des KV´s weiß, und sie notfalls darauf hingewiesen wird, das das Jugendamt eingeschaltet werden würde, sie sich bereit erklärt eine Vereinbarung zu unterschreiben.
Wichtig zu wissen, ist halt, wie man so eine Vereinbarung verfasst.
Gruß
Susanne
Hier Vorlage
Hallo,
Zum Glück liegt es bei diesem Fall (momentan) etwas anders.
Ja, Du glücklicher.
Aber hier gibts Vorlagen:http://www.elternvereinbarung.de/muster.htm
Viel Erfolg!
Schmidti
Aber hier gibts
Vorlagen:http://www.elternvereinbarung.de/muster.htm
Viel Erfolg!
Schmidti
Hallo,
danke für die Vorlagen. Klingen zwar nach amtsdeutsch und somit kompliziert, aber ich werd mal sehen was ich daraus machen kann.
Leider sind nur nicht alle meine Fragen beantwortet 
Gruß
Susanne
Hallo Susanne,
für wichtig halte ich es, dass bei sehr strittigen Fällen die Umgangsvereinbarung sehr detailliert gemacht wird. Also genaue Abhol- und Bringzeiten, von wann bis wann telefoniert wird usw. Dann noch ein Hinweis, dass beide Eltern akzeptieren, wenn das Kind die Zeiten ausweiten will.
Ich habe unter http://file1.carookee.de/forum/VAfK-Forum/4/file/291… eine gefunden, die gut angepasst werden kanne.
Du schreibst nicht, ob der Vater das gemeinsame Sorgerecht für das Kind hat. Wenn nein, kann es doch „haarig“ werden, wenn er das Kind nicht - auch gegen seinen Willen - zur Mutter zurückschickt. Es kann juristisch als Entziehung/Entführung von Minderjährigen ausgelegt werden. Hier bräuchte die Mutter nur eine Strafanzeige machen und schon gibt es große Probleme für den Kindesvater.
Ob ein Familienrichter die Entscheidung des Kindes, dass es beim Vater leben will, so ohne weiteres akzeptiert, kommt darauf an, wie die Tochter ihre Entscheidung begründet. Mehr Luxus/Freiheiten beim Vater ist selten ein Grund für den Familienrichter. Unter Umständen hakt dieser das mit den wirren Köpfchen einer pupertierenden Jugendlichen ab.
Auf jeden Fall würde der Umzug der Tochter evtl. die finanzielle Haushaltslage der Mutter in eine Schieflage bringen. Der bisher eingegangene Kindesunterhalt entfällt und sie ist im Gegenzug verpflichtet Unterhalt zu bezahlen. Wenn ich hier einkalkuliere, dass Du in einem anderem Forum schreibst, dass sich das Kind das Zimmer mit dem Halbbruder und der Oma teilen muss, dürften dort die finanziellen Mittel sehr gering sein und schon aus diesem Grund heraus, wird die Mutter alles unternehmen um einem Wechsel des Kindes nicht hinnehmen zu müssen.
Gruß
Ingrid
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Vergessen!
Hallo Susanne,
das naheliegendste haeb ich vergessen, das Jugendamt hat solche Vorlagen.
Und: Man kann sich beim Jugendamt auch anonym beraten lassen. Das heißt, ich habe denen am Anfang den Namen meiner Kleinen nicht gesagt, damit die nicht irgendwo bei denen in irgendwelchen Akten landet. Man hat ja so seine Meinung über die Jugendämter… (wobei ich meine geändert habe).
Grüße
Schmidti