Strafrecht

Hallo liebe Experten!

Gehen wir von folgendem Fall aus:

Jemand ist wegen Körperverletzung angeklagt, der diese Straftat aber nicht begangen hat (hat auch genügend Zeugen, die dies bestädigen können!).
Nun hat derjenige jedoch einen RA zur Rate ziehen müssen, alleine schon wegen Ankeneinsicht usw. Er dachte, dies wäre ja kein Problem da er eine Rechtsschutzversicherung hat.

Nun hat dieser RA der Versicherung wg. Kostenübernahme einen Brief geschickt. Darauf folge ein Brief der Vers., dass sie diesem Rechtsschutz nicht nachkommen werden, da man eine solche Tat ausschließlich vorsätzlich und nicht fahrlässig begehen kann… Sie bezahlen nicht und treten auch nicht in Vorleistung bis das Gericht ein Urteil gefällt hat (falls das Verfahren nicht ltd. RA im Vorfeld niedergelegt wird.).

Wie kann man sich dagegen verhalten wenn man unschuldig in einem solchen Fall verstrickt ist und möchte daher natürlich auch keine Kosten haben? Ist das die „normale“ Vorgehensweise einer Versicherung in solch einer Sache? Wie würdet Ihr handeln?

Ich bin dankbar für jede Antwort!!!

LG Frank

Zunächst einmal kann man eine Körperverletzung durchaus auch fahrlässig begehen, aber darauf kommt es hier nicht an: Angeklagt ist ja die vorsätzliche Körperverletzung.

Gegen die Versicherung kann man nichts unternehmen. Sie würde die Kosten nur übernehmen müssen, wenn das vertraglich vereinbart war. Du kannst aber davon ausgehen, dass in dem Vertrag mit der Versicherung genau das steht, was sie nun behauptet: Kostenübernahme nur bei dem Vorwurf einer Fahrlässigkeitstat. Und dann gilt das auch.

Wenn die Tat nicht nachgewiesen werden kann, was hier ja deiner Aussage nach der Fall sein wird, dann übernimmt die Staatskasse aber die Kosten.

Levay

Ist es nicht so das der Staat bei Einstellung die Kosten des Verfahrens traegt, nicht aber deine Anwaltsgebuehren? Ich hatte das naemlich vor ein paar Jahren, ich wurde von einen Deppen angzeigt, das hat ein riesiges aufwendiges Ermittlungsverfahren zur Folge, ich bekamm einen Strafbefehl gegen den ich Einspruch eingelegt habe. In der Verhandlung wurde das Verfahren nach 10 Minuten eingestellt, meine Anwaltsgebuehren hatte ich aber an der Backe.

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Ist es nicht so das der Staat bei Einstellung die Kosten des
Verfahrens traegt, nicht aber deine Anwaltsgebuehren? Ich
hatte das naemlich vor ein paar Jahren, ich wurde von einen
Deppen angzeigt, das hat ein riesiges aufwendiges
Ermittlungsverfahren zur Folge, ich bekamm einen Strafbefehl
gegen den ich Einspruch eingelegt habe. In der Verhandlung
wurde das Verfahren nach 10 Minuten eingestellt, meine
Anwaltsgebuehren hatte ich aber an der Backe.

Hallo,

das ist korrekt. Denn nur bei einem Freispruch übernimmt die Staatskasse die notwendigen Kosten. Wird das Verfahren schon zu einem früheren Zeitpunkt z.B. mangels hinreichenden Tatverdachts, geringer Schuld oder gegen Geldbuße eingestellt, wird dies vergütungsrechtlich so betrachtet, als sei die Beauftragung eines Anwalts nicht „erforderlich“ gewesen.

Grüße
EK

Die rechtliche Seite wurde ja schon erklärt. Es ist aus diesem Grund, wenn mit einem Freispruch zu rechnen ist, davon abzusehen, einer Einstellung des Verfahrens zuzustimmen. Du siehst ja, welche nachteiligen Folgen das hat. Darum ist es auch bedauerlich, dass offenbar auch Staatsanwälte bereit sind, in solchen Situationen einer Verfahrenseinstellung zuzustimmen. Sie sollen objektiv sein, und wenn sie merken, dass an der Sache nichts drin ist, sollen sie das „erster Klasse“ regeln. Erste Klasse heißt: Freispruch beantragen.

Levay

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auch keine Kosten haben? Ist das die „normale“ Vorgehensweise
einer Versicherung in solch einer Sache? Wie würdet Ihr

Die Versicherung hat sich korrekt im Sinne ihrer Tarifbestimmungen verhalten, den Rest hat Levay Dir schon erklärt.

So soll es evtl. sein, mir sagte damals der Richter sinngemaess, bei dem Aufwand der hier betrieben worden ist laesst seitens der Staatsanwaltsschaft ein Freispruch nicht durchsetzen Insgesamt wurden 2 Bueros und eine Wohnung durchsucht, es waren 18 Polizeibeamte im Einsatz und die Ermittlungsakte war ca. 8cm dick. Meine Anwaeltin sagte mir zudem, das die Einstellung, gerade im Hinblick auf die Kosten in der Zwischenzeit die Regel waere.

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So soll es evtl. sein, mir sagte damals der Richter
sinngemaess, bei dem Aufwand der hier betrieben worden ist
laesst seitens der Staatsanwaltsschaft ein Freispruch nicht
durchsetzen Insgesamt wurden 2 Bueros und eine Wohnung
durchsucht, es waren 18 Polizeibeamte im Einsatz und die
Ermittlungsakte war ca. 8cm dick. Meine Anwaeltin sagte mir
zudem, das die Einstellung, gerade im Hinblick auf die Kosten
in der Zwischenzeit die Regel waere.

Äh… der Richter hat gesagt, dass er dich nicht freisprechen würde, weil die Ermittlungen so aufwendig waren? Bist du SICHER, dass er das gesagt hat? Er hätte dich, ohne an deine Schuld zu glauben, verurteilt, weil die Ermittlungen so aufwendig waren, und er hat das auch noch offen zugegeben…?

Das könnte man ja mal locker unter § 339 StGB subsumieren:

„Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“

Levay

Der Richter hat sinngemaess gesagt das nach alldem Aufwand der getrieben worden ist der Staatsanwalt nie im Leben einem Freispruch zustimmen wuerde da sich dieser ja auch intern rechtfertigen muesse. Zu diesem ersten Verhandlungstermin war kein einziger Zeuge geladen weil der Richter sich des Unsinns der Aktion bewusst war. Weiterhin hat er mir gesagt das keiner im Raum wirklich Interesse haette das ganze fortzufuehren, er sich aber beim besten Willen nicht sicher waere ob das ganze nach 2 weiteren Verhandlungstagen in einem Freispruch fuer mich enden wuerde, und das eine Einstellung angesichts der Gesamtsituation hoechstwahrscheinlich auch nach den weiteren Prozesstagen das Ergebniss waere.

Äh… der Richter hat gesagt, dass er dich nicht freisprechen
würde, weil die Ermittlungen so aufwendig waren? Bist du
SICHER, dass er das gesagt hat? Er hätte dich, ohne an deine
Schuld zu glauben, verurteilt, weil die Ermittlungen so
aufwendig waren, und er hat das auch noch offen zugegeben…?

Das könnte man ja mal locker unter § 339 StGB subsumieren:

„Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter,
welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer
Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer
Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe
von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“

Levay

Es spielt doch überhaupt keine Rolle, ob der Staatsanwalt einen Freispruch beantragt hätte - denn der Richter ist an den Antrag ja überhaupt nicht gebunden. Selbst wenn der Verteidiger eine Strafe fordern würde, könnte das Gericht anders entscheiden.

Deine Geschichte klingt ein bisschen merkwürdig.

Levay

Meine Geschichte mag merkwuerdig klingen ist aber so im Jan. 2006 am Amtsgericht Berlin passiert. Die ganze Geschichte war im uebrigen von vorne bis hinten merkwuerdig. Der Staatsanwalt hat im uebrigen gar nix gefordert, sondern vielmehr haben mein Anwalt, der Richter und der Staatsanwalt geschachert wie man die Geschichte so schnell wie moeglich vom Tisch bekommt, ich wollte einen Freispruch, dafuer haette man das Verfahren ordentlich durchziehen muessen dazu hatte aber weder der Richter noch der Staatsanwalt Bock, und daher hat mir mein Anwalt geraten der Einstellung zuzustimmen. Das magst du glauben oder auch nicht, es war so. Wenn du mich fragst wollten Richter und Staatsanwalt eine ohnehin saubloede Geschichte moeglichst so schnell wie moeglich vom Tisch bekommen und wollten nicht das sich da nochmal jemand mit den Akten beschaeftigt. Mir wurde auch zwischen den Zeilen gedroht das man bestimmte Aussagen bei genauer Nachfrage auch so drehen koennte das man diese gegen mich auslegen koenne und man mir doch eine geringe Schuld unterstellen wuerde, und ich dann neben meinen Anwaltskosten auch noch die Verfahrenskosten an der Backe haette. Mag merkwuerdig klingen, war aber so.

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Hallo!

Der Staatsanwalt
hat im uebrigen gar nix gefordert, sondern vielmehr haben mein
Anwalt, der Richter und der Staatsanwalt geschachert wie man
die Geschichte so schnell wie moeglich vom Tisch bekommt, ich
wollte einen Freispruch, dafuer haette man das Verfahren
ordentlich durchziehen muessen dazu hatte aber weder der
Richter noch der Staatsanwalt Bock, und daher hat mir mein
Anwalt geraten der Einstellung zuzustimmen.

Ah ja, das kommt mir schon viel bekannter vor:wink:) Da muss ich zwei Dinge dazu sagen: erstens, der Anwalt macht grundsätzlich das, was du willst, aber er ist verpflichtet, dich aufzuklären und zwar nicht so, dass er dir sagt, was du gerne hören willst, sondern so, wie es ist und zwar ungeschminkt und richtig - und zwar in alle Richtungen. Dann kannst du ja entscheiden, was du möchtest und entsprechende Weisungen erteilen oder das Mandat auflösen. Erfahrungsgemäß überschätzen sich gerichtsunerfahrene Leute da gerne mal.

(So eine Geschichte hat gestern zu einem kleinen Schreiduell zwischen mir und meinem eigenen Mandanten in der Kanzlei geführt, weil er schlichtwegs nicht von mir hören wollte, dass er seine Frau auch nicht dann zusammenschlagen darf, wenn sie fremdgegangen ist, dabei habe ich nichts anderes gesagt, als dass die von ihm vorgeschlagene Verteidigungsstrategie, nämlich zu sagen, dass er das dürfe, ziemlicher Unsinn ist:wink:))

Mir wurde auch zwischen den Zeilen gedroht
das man bestimmte Aussagen bei genauer Nachfrage auch so
drehen koennte das man diese gegen mich auslegen koenne und
man mir doch eine geringe Schuld unterstellen wuerde, und ich
dann neben meinen Anwaltskosten auch noch die Verfahrenskosten
an der Backe haette. Mag merkwuerdig klingen, war aber so.

Klingt nicht merkwürdig, sondern nach richtiger Aufklärung, jedenfalls hab ich das auch schon hundertmal gesagt. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich aus Sicht eines Verteidigers in Strafprozessen die Phase der Einvernahme des Angeklagten am „aufregendsten“ finde.

Gruß
Tom

(So eine Geschichte hat gestern zu einem kleinen Schreiduell
zwischen mir und meinem eigenen Mandanten in der Kanzlei
geführt, weil er schlichtwegs nicht von mir hören wollte, dass
er seine Frau auch nicht dann zusammenschlagen darf, wenn sie
fremdgegangen ist,

Da merke ich mal wieder, dass Wirtschaftsrecht eigentlich öde ist :smile:

Dea

entscheiden, was du möchtest und entsprechende Weisungen
erteilen oder das Mandat auflösen. Erfahrungsgemäß
überschätzen sich gerichtsunerfahrene Leute da gerne mal.

(So eine Geschichte hat gestern zu einem kleinen Schreiduell
zwischen mir und meinem eigenen Mandanten in der Kanzlei
geführt, weil er schlichtwegs nicht von mir hören wollte, dass
er seine Frau auch nicht dann zusammenschlagen darf, wenn sie
fremdgegangen ist, dabei habe ich nichts anderes gesagt, als
dass die von ihm vorgeschlagene Verteidigungsstrategie,
nämlich zu sagen, dass er das dürfe, ziemlicher Unsinn
ist:wink:))

Interssante Rechtsauffassung

an der Backe haette. Mag merkwuerdig klingen, war aber so.

Klingt nicht merkwürdig, sondern nach richtiger Aufklärung,
jedenfalls hab ich das auch schon hundertmal gesagt. Ich muss
ganz ehrlich sagen, dass ich aus Sicht eines Verteidigers in
Strafprozessen die Phase der Einvernahme des Angeklagten am
„aufregendsten“ finde.

Naja ein Freispruch waere mir lieber gewesen, haette aber wenig Sinn gemacht das ganze mit Risiko in die laenge zu ziehen.

Gruß
Tom

Hallo!

Da merke ich mal wieder, dass Wirtschaftsrecht eigentlich öde
ist :smile:

Ja das kenne ich, ich bin ja auch in einer Wirtschaftskanzlei. Aber ich schau halt, dass ich auch zu solchen Dingen komme, das ist dann immer wieder eine Abwechslung:smile:

Gruß
Tom