Mietvertrag

wie kommt man denn am besten aus einem 2 jahresmietvertrag schon nach einem jahr raus ???
was sind denn gründe die einen auszug rechtfertigen ???
welche möglichkeiten gibt es überhaupt!!!
brauche wirklich dringend hilfe.

danke
lotte

Hi Lotte,

Du mußt eine Möglichkeit finden, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen.

Solltest Du Beamtin sein und versetzt worden sein, dann sieht das Gesetz eine solche außerordentliche Kündigung vor.

Möglich ist auch, daß Du dem Vermieter den Wunsch heranträgst, einen Untermieter aufzunehmen. Sollte der Vermieter sein Einverständnis hierzu verweigern, obwohl ihm die Zustimmung zuzumuten ist, dann hättest Du das Recht, unter Einhaltung der ordentlichen, für Dein Mietverhältnis geltenden Frist kündigen. vss Voraussetzung für eine solche Kündigung : In der Person des Untermieters darf kein wichtiger Grund vorliegen, der den Vermieter zur Verweigerung seines Einverständnisses berechtigt. Und : Die Untervermietung darf im Mietvertrag nicht ausgeschlossen sein.

Diese Möglichkeit ist so astrein nicht - aber manchmal funktioniert sie… !

Wenn der Vermieter der Untervermietung zustimmt, dann kannst Du ausziehen; allerdings bist Du dann für den Untermieter verantwortlich.

Grüße

Uli.

Hi Lotte,

Du mußt eine Möglichkeit finden, das
Mietverhältnis außerordentlich zu
kündigen.

Solltest Du Beamtin sein und versetzt
worden sein, dann sieht das Gesetz eine
solche außerordentliche Kündigung vor.

Möglich ist auch, daß Du dem Vermieter
den Wunsch heranträgst, einen Untermieter
aufzunehmen. Sollte der Vermieter sein
Einverständnis hierzu verweigern, obwohl
ihm die Zustimmung zuzumuten ist, dann
hättest Du das Recht, unter Einhaltung
der ordentlichen, für Dein Mietverhältnis
geltenden Frist kündigen. vss
Voraussetzung für eine solche Kündigung :
In der Person des Untermieters darf kein
wichtiger Grund vorliegen, der den
Vermieter zur Verweigerung seines
Einverständnisses berechtigt. Und : Die
Untervermietung darf im Mietvertrag nicht
ausgeschlossen sein.

Angenommen, die Untervermietung sit ausgeschlossen, gibt es dann keine Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen.

Diese Möglichkeit ist so astrein nicht -
aber manchmal funktioniert sie… !

Wenn der Vermieter der Untervermietung
zustimmt, dann kannst Du ausziehen;
allerdings bist Du dann für den
Untermieter verantwortlich.

Grüße

Uli.

wie kommt man denn am besten aus einem 2
jahresmietvertrag schon nach einem jahr
raus ???
was sind denn gründe die einen auszug
rechtfertigen ???
welche möglichkeiten gibt es überhaupt!!!
brauche wirklich dringend hilfe.

Hallo,
Der Vermieter kann gefragt werden, ob man unterviermieten darf. Leht er es ab, gilt ab dem Zeitpunkt die 3monatige Kündigungsfrist. Dazu gibt es einen Paragraphen…
Gruss
Daniel