Folgender hypotetischer Fall:
jemand kauft Möbel und üblicherweise wird hier ja eine Anzahlung verlangt.
Der Kunde zahlt, hat aber noch keine Möbel bekommen.
Ist das Möbelhaus jetzt von einem Konkurs befallen, geht diese Anzahlung in die Konkursmasse über und damit ist das Geld üblicherweise weg, weil die Rangfolge dieser Zahlung weit unten liegt.
Es müsste doch theoretisch bei Zahlung der Anzahlung eine Abtrittserklärung seitens des Möbelgeschäftes machbar sein, die im Konkursfalle die Anzahlung eben nicht in die Konkursmasse fallen lässt.
Hat da jemand schon einmal einen entsprechenden Vordruck gesehen, bzw. eigene positive Erfahrungen gemacht?
gruß
ich habe eine negative und eine positive erfahrung gemacht.
möbel angezahlt und sehr,sehr,sehr lange gewartet,bis lieferung erfolgte.
beim küchenkauf durch vorkasse 10% eingespart, nach positiver auskunft örtlicher bank.
Hallo, supermann,
üblicher Weise kann man sich darauf vereinbaren, eine Anzahlung gegen eine Vorauszahlungsbürgschaft zu leisten. Diese könnte von einer Bank oder aber auch einer Versicherung gestellt werden.
Man könnte z.B. evtl. Kosten dafür übernehmen (ca. 2 %) und hätte gleichzeitig ein gutes Barometer für die Kreditwürdigkeit des Möbelhauses, denn man kann davon ausgehen, dass, je besser diese ist, um so einfacher die Erlangung einer Bürgschaft sein wird.
Jemandem Geld geben ohne Sicherheit ist sehr gefährlich, wenn es um Beträge geht, von denen der Lebensunterhalt abhängig ist.
LG, Karin