Makler 2x für das selbe Objekt bezahlen ?

Hallo,
Bei einer anderen Anfrage die ich hier gestellt hatte (Hauskauf Dez 07-jetzt oder erst 2008), kam eine neue Frage auf.

Die jetzigen Mieter hatten das Haus 2001 über eine Zeitungsanzeige von einem Makler gemietet und die Vermieter haben nun dem selben Makler das Objekt zum Verkauf übergeben und die Mieter anschließend schriftlich darüber informiert, ohne diese zu fragen, ob sie das Haus nicht kaufen wollen.
Der Makler hat sich dann mit den Mietern in Verbindung gesetzt und diese möchten nun kaufen.
Das Haus wurde vom Makler nicht öffentlich angeboten, da von Anfang an die Mieter ihr Interesse bekundet haben.
Der Makler wurde nur in soweit tätig, das er ein Wertgutachten erstellt hat.
Zudem lässt er sich seine Tätigkeit auch vom Verkäufer bezahlen.

FRAGE: Müssen die Mieter bei einem Kauf jetzt den Makler nochmals für das selbe Objekt bezahlen, für das sie schon einmal bezahlt haben ?

Kann mir jemand diese Frage beantworten oder weiterhelfen, wo ich genauere Antworten finde ohne gleich eine kostenpflichtigen Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Danke
kittacat

FRAGE: Müssen die Mieter bei einem Kauf jetzt den Makler
nochmals für das selbe Objekt bezahlen, für das sie schon
einmal bezahlt haben ?

Miete und Kauf sind zwei unterschiedliche Rechtsgeschäfte. Auch wenn beide über den denselben Makler gelaufen sind, sind sie separat zu vergüten. Anders könnte es aussehen, wenn bei Mietvertragsabschluß klar war, dass das haus später von den Mietern gekauft werden soll. Aber so habe ich die beiden Postings nicht verstanden.

Hallo Nordlicht,
Du hast es richtig verstanden.
Bei Mietsvertragsabschluß haben die Mieter ihr Interesse bekundet, das Haus gerne kaufen zu wollen. Der Vermieter meinte damals, man könne in 2 Jahren nochmals darüber reden, momentan wolle er nicht verkaufen.
Der Vermieter wurde in den folgenden Jahren öfters darauf angesprochen, hatte die Mieter aber immer wieder vertröstet.
Das Interesse zum Kauf bestand wusste der Vermieter !
Deshalb war es auch unverständlich, das Objekt gleich dem Makler zu übergeben anstatt die Mieter nochmals darauf anzusprechen.

Schade, die Mieter dachten evtl. die Kosten für den Makler einzusparen, da diese leider nicht unerheblich sind.
Vor allem, da es in einem Vorgespräch hieß, man könne sich über die M-Gebühr unterhalten, da er seine Kosten ja auch vom Verkäufer bekommt.
Leider will dieser jetzt davon nichts mehr wissen und verlangt den Höchstsatz von beiden.

Danke für Deine Antwort
Grüße
kittacat

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Leider will dieser jetzt davon nichts mehr wissen und verlangt
den Höchstsatz von beiden.

Dann werdet Ihr in den sauren Apfel beißen müssen.