Weihnachtsgeld

Hallo,

ich habe ein kurze Frage, wie es sich mit dem Weihnachtsgeld verhält, wenn ich innerhalb des Jahres wechsel.
Wechsel ich erst nach dem 31.12. des Jahres steht mir dann das volle Weihnachtsgeld zu? Beim Urlaubsgeld ist es ja so, wenn ich nach dem 30.6. wechsel, gehört mir das Geld.
Oder ist hier der Zeitpunkt maßgeblich, an dem ich kündige?

Wie sieht es weiterhin aus.
Es gibt ja einen tarifvertraglichen Sockel für das Weihnachtsgeld. Wenn ich jetzt im August gewechselt habe, habe ich somit auch einen Anspruch auf einen gewissen Anteil von diesem Sockel? Oder irre ich hier?

Vielen Dank

Marco

Tarifvertrag
Hallo Marco,
das hängt vom Tarifvertrag ab(Bergbau/Metall/offentl.Dienst??) Je nachdem welcher für Dich gültig ist. Es gibt keine einheitliche Regelung.
Gruß H.A.

Welcher Tarif?
Hi

Du sagtest etwas von Tarifvertrag. Da diese Teile sich heftigst unterscheiden, wäre es interessant zu wissen, nach WELCHEM Tarifvertrag Du beschäftigt bist. Es kann jedoch zu Abweichungen kommen, wenn diese in Deinem Arbeitsvertrag stehen…

ich habe ein kurze Frage, wie es sich mit dem Weihnachtsgeld
verhält, wenn ich innerhalb des Jahres wechsel.
Wechsel ich erst nach dem 31.12. des Jahres steht mir dann das
volle Weihnachtsgeld zu? Beim Urlaubsgeld ist es ja so, wenn
ich nach dem 30.6. wechsel, gehört mir das Geld.
Oder ist hier der Zeitpunkt maßgeblich, an dem ich kündige?

Massgeblich ist auf jeden Fall der Termin, an dem das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Naheliegend wäre, dass Du Dein Weihnachtsgeld behalten darfst, wenn Du nach dem 31.12. kündigst, da es mit dem Urlaubsgeld auch so gehandhabt wird - aber bitte, das ist nur eine Vermutung meinerseits. Wie gesagt, welcher Tarifvertrag gilt für Dich?

Wie sieht es weiterhin aus.
Es gibt ja einen tarifvertraglichen Sockel für das
Weihnachtsgeld. Wenn ich jetzt im August gewechselt habe, habe
ich somit auch einen Anspruch auf einen gewissen Anteil von
diesem Sockel? Oder irre ich hier?

In der Regel gibt es für jeden voll gearbeiteten Monat ein Zwölftel Weihnachtsgeld. In der Regel!

Gruß
Guido, der Dir mit diesem Posting eigentlich gar nicht geholfen hat - wie gesagt: Welcher Tarif?

Ich war Azubi in einem Versicherungskonzern.
Und daher war damals der Tarif Banken und Versicherungen zuständig.

Das würde heißen, dass ich für 01-08 Anspruch auf 2/3 des Sockelweihnachtsgeldes hätte?

Oder wie habe ich das jetzt verstanden?

Das andere war für einen Freund, der zum 31.12. kündigen wollte… so aber sicherlich erst zum 3.1. kündigen wird :wink:

Gilt aber der gleiche Tarifvertrag.

Danke

Marco

Puh! Gib mir zwei Tage Zeit!
Ich bin nicht ganz so fit im Bank- und Versicherungstarif. Da aber zumindest der Banktarif irgendwo in meinem Büro rumfliegt, mach ich mich schlau!

Gruß
Guido

Hi Marco,

Du hast ganz recht. Wie es sich mit dem Anteil aus der Betriebsvereinbarung verhält kann ich dir nicht sagen. Für die tariflichen 80% gilt:
„Für jeden Monat im 2. Kalenderhalbjahr, in dem der Arbeitnehmer nicht für wenigstens 15 Tage Anspruch auf Bezüge gem Ziff. 2 oder auf Leistungen gem. § 10 Ziff. 1 bis 3 … wird die Sonderzahlung um 1/6 gekürzt“ (Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe)

Max

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aus der Patsche geholfen :wink:

Hi!

Ich hatte nämlich mal bei „meinen“ Banken nachgeschaut und gemekt, dass sich KEINE von den dreien an den geltenden Tarifvertrag hält. Alle meinen es besser mit ihre Angestellten…

Gruß
Guido, der hofft, dass dem Florian jetzt geholfen ist

Schau lieber weiter oben nach
Hi!

Ich glaube, der Max hat Dir Deine Fragen besser beantwortet als ich es kann!

Da ich nur Banken betreue, die sich einen Sch… um Tarifverträge kümmern (zum Glück für die Angestellten), mache ich lieber keine Aussage, die dann evtl. doch nicht stimmt.

Gruß
Guido

P.S. Bei den Banken wurden Zwölftel des Weihnachtsgelds gezahlt. Zurückgefordert wurde nichts.

Marco… aber egal :wink:

trotzdem danke euch beiden…

Bedeutet ergo… ich sollte an meinen alten Arbeitgeber herantreten und ihn doch höflichst darauf aufmerksam machen, dass mir 2/6 von 2540 DM zustehen und ich diese gerne hätte.
Richtig verstanden?
Zählen eigentlich so Zulagen mitzu, die ich während dieser 2 Monate bekommen habe und bis zum Ende des Jahres auch noch bekommen hätte?

Wenn ja, welche Zulagen… ich war Angestellter Außendienst.
Da habe ich noch Bürozuschuss und Fahrkostenpauschale bekommen.

Danke Marco

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Hi Marco,

schlechte Nachricht. Weil du sagtest Außendienst habe ich mir nochmal die Paragraphen für den Außendienst angesehen. Für den gilt zwar ähnliches wie ich oben geschrieben habe, (1/12 pro Monat des Gesamtjahres) aber dabei habe ich dann auch viiieeeeeelll weiter unten folgendes gelesen:
„Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis im Auszahlungszeitpunkt beendet ist, haben keinen Anspruch - auch nicht anteilig - auf die Sonderzahlung. Das gleiche gilt für Arbeitnehmer, die in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen, außer im Falle betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung.“

Max

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Na gut… wohl Pech gehabt :wink:

Trotzdem

danke
Marco