Aufzeichung Telefongespräche

Hallo Gemeinde !

Nach meinem Rechtsempfinden steht das Aufzeichnen von Telefongesprächen böse unter Strafe.

Gesetzt den Fall dass jemand… in einer Agentur für Dialogmarketing ( netterer Ausdruck für CallCenter) arbeitet…

wäre es nach meinem Rechtsempfinden ok wenn zwecks Qualitätskontrolle
Gespräche mitgehört / aufgezeichnet und in einer ruhigen Minute abgehört werden - ganz einfach um zu prüfen ob der Mitarbeiter ( z.b. während einer Probezeit ) keinen Mist erzählt.

Frage 1 : bedarf es eines ( schriftlichen ) Einverständnisses des Mitarbeiters ?

Frage 2 : meines Wissens muss der Gesprächspartner zu Anfang des Gesprächs gefragt werden ob er einer Aufzeichnung zustimmt (? ist das so ? )

und… nein… ich arbeite nicht in einem Call Center…

Danke im Voraus

Stephan

Frage 1 : bedarf es eines ( schriftlichen ) Einverständnisses
des Mitarbeiters ?

Frage 2 : meines Wissens muss der Gesprächspartner zu Anfang
des Gesprächs gefragt werden ob er einer Aufzeichnung zustimmt
(? ist das so ? )

Ja, genau so ist es !

Wird ein Gespräch zu zu Kontrollzwecken mitgeschnitten, muß unbedingt der Gesprächspartner darauf hingewiesen werden, das er dieses auch untersagen kann, ansonsten macht sich das „Callcenter“ strafbar.
Auch der Mitarbeiter muß darauf hingewiesen werden !

Ja, ich habe einige Zeit in einem Callcenter gearbeitet und es war strikt verboten Kundengespräche aufzuzeichnen.
Bei Kontrollzwecken hat einfach ein Kollege mitgehört, bei groben Fehlern das Gespräch kurz stumm geschaltet und den Mitarbeiter darauf hingewiesen.

Gruß
kittacat

Ergänzungsfrage…
Was könnten denn die rechtlichen Folgen bei einem Verstoss (-> Aufzeichnung ) sein ?