Garantiefall-Neuer Staubsauger-Neue Garantie?

Hallo,

ein Staubi hatte keine Saugleistung mehr. Also hat er ihn eingeschickt (Kaufdatum 06.2006) und er bekam ein nagleneues Gerät zurück. In der Betriebsanleitung steht, dass die Garantie bei Reparatur und Außtausch nicht verlängert wird bzw. neu beginnt. Soweit so gut, aber ist es denn nicht so, dass bei einem Neugerät die Garantie neu beginnt?

Grüsse

Tieto

Soweit so gut, aber ist es denn nicht so,
dass bei einem Neugerät die Garantie neu beginnt?

Ganz klar: NEIN

Gruß

Jürgen

Grüsse

Tieto

Hallo~

Garantie ist eine freiwillige vertragliche Leistung und ein Garantievertrag nicht gesetzlich geregelt.

Wenn das dann so in deinen Unterlagen steht, ist das eben eine Garantie-Bedingung.

Kathrina

Hallo Tieto,

Dann würde jeder hingehen und tauscht seine Sachen nach 1 3/4 Jahr wegen Defekt um und bekommt so wieder 2 Jahre?
Der Arme Händler…
Bekommst du allerdings eine Gutschrift vom Händler, warum auch immer,
und kaufst dann das selbe teil nochmal mit NEUER Rechnung
hast du wieder 2 Jahre :smile:

Gruss
Frank