allo,
habe ein paar rechtliche Fragen zum Rückgaberecht und Stornogebühren. Würde mich über Hilfe sehr freuen. Natürlich sind meine Fragen frei erfunden, also an keinen konkreten Fall gebunden.
Darf ein gewerblicher Ebay-Händler(Verkäufer) einer Privatverson(Käufer)
Stornogebühren für seinen Aufwand berechnen, wenn der Käufer von seinem Widerrufsrecht gebrauch macht?
Angenommene Schwierigkeit: Der Käufer hat den Widerruf vor Erhalt der Ware ausgeübt, d.h. der Verkäufer hatte diese noch gar nicht versendet.
Vielen Dank für alle Antworten.
Frank Flox
Nö, darf er nicht. Einige versuchen’s. Ist mir auch schon passiert. Da werden dann plötzlich die zu erstattenden Beträge teilweise mit vermeintlichen Gegenansprüchen aufgerechnet. Eine kurze Drohung mit rechtlichen Schritten reicht da in der Regel. Ich musste jedenfalls noch niemals wegen so etwas einen Mahnbescheid beantragen oder eine Klage erheben.
Levay
Hallo Levay, danke für Deine Antwort. War in Unsicherheit, weil ja im obigen Beispielfall der Käufer die Bestellung VOR ERHALT widerrufen hatte. Ich denke, dass der Käufer dem Verkäufer für seinen Versuch eine negative Bewertung verpassen sollte. Da es sich ja aber hier nur um ein Beispielfall handelt, werden wir nie erfahren, was noch alles passieren würde!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]