Handwerkerrechnung

Hallo,

ich habe wegen einer Undichtigkeit an der Heizungsanlage den Installateur kommen lassen, der die Heizung eingebaut hat. Der Monteur hat dann festgestellt, daß sich die undichte Stelle in dem Bereich befindet, der von den Stadtwerken eingebaut worden ist. Er ist also nicht tätig geworden.
Jetzt habe ich eine Rechnung über eine An- und Abfahrtspauschale und eine Monteurstunde bekommen.
Frage: Darf die Monteurstunde berechnet werden, wenn der Monteur nichts anderes gemacht hat als zu sagen, daß er nicht zuständig ist und wenn ja, darf dafür eine volle Stunde berechnet werden, wenn der Monteur sich gerade mal fünf Minuten im Haus aufgehalten hat?

Vielen Dank

Ronald

Hallo Ronald,

bin ich kein Experte, doch das Thema interessiert mich einfach.

Die Fahrtzeiten darf der Handwerker auf jeden Fall berechnen - normalerweise wird er die Nähe des Weges oder den Weg zum nächsten Kunden mit einbeziehen, sodass sich dieser Preis gerade beim Stammkunden in Grenzen hält. So ist es eher üblich (kulanz), An- und Abfahrtszeiten nur dann zu berechnen, wenn die Gesamtarbeitszeit (z. B.) sehr gering ist oder unter einer bestimmten Stundenzahl liegt. Beim „Stammkunden“ ist man auch eher großzügiger.

Gefunden habe ich zur (ganzen) Stundenberechnung bei:
http://www.wdr.de/radio/wdr2/westzeit/gerichtsurteil…

Auszug:

Geschäftsbedingungen: Halbe Stunde ist keine ganze.
Handwerker dürfen auch dann für halbe Arbeitsstunden nicht den vollen
Stundensatz berechnen, wenn dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
so steht. (Landgericht Düsseldorf, 12 U 292/87)

Hier ist es nochmal etwas anders formuliert:
http://www.wdr.de/tv/markt/archiv/99/1108_4.html scrollen bis:

„Die Dauer der Arbeiten“
Stellt der Handwerker jede angebrochene halbe Stunde als volle Stunde,
bzw. sogar jede angebrochene Stunde als volle Stunde in Rechnung, so muss
der Kunde dies nicht hinnehmen. Zahlen muss er immer „nur den
entsprechenden Bruchteil des Stundenverrechnungssatzes“. Als
bahnbrechend gilt hier nach wie vor das Urteil des Landgerichts Düsseldorf
vom 23. März 1988; AZ. 12 O 292/87.

Ebenso sollte die Rechnung unmissverständlich in Arbeitszeit und Fahrtzeit aufgeteilt sein. Kosten für Fahrtzeiten dürfen nicht automatisch mit Arbeitsstunden gleichgesetzt werden und müssen im Streitfall vom Handwerker nachgewiesen werden.

Zu den An- und Abfahrtszeiten ist dies noch interessant:
http://www.hwk-heilbronn.de/presse/archiv/1997/9708/…

Auskünfte im Zusammenhang mit unklarer Rechnungsstellung erteilt die Handwerkskammer oder die zuständige Kreishandwerkerschaft. Dort gibt es entsprechende Sachverständige und Schlichtungsstellen.

Gruß, Renate

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Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Offensichtlich hat der Installateur es da wohl doch etwas übertrieben. Er hat schon beim Bau des Hauses ausgenutzt, daß wir keine Zeit mehr hatten, noch andere Angebote einzuholen. 1200 DM + MWSt für zwei kleine Heizkörper im Keller ist sicherlich kein Schnäppchen.

Besonders der Tip mit der Handwerkskammer ist gut, ich werde mich mal an die wenden.

Gruß

Ronald