Frage:
Eltern haben ein einziges Adoptivkind + Haus.
Eltern sterben. Ist Adoptivkind vor Großeltern, bzw. Geschwistern
der Eltern erbberechtigt oder muss es einen Pflichtteil an diese,
sofern vorhanden, zahlen?
Gruß
Petzy
Frage:
Eltern haben ein einziges Adoptivkind + Haus.
Eltern sterben. Ist Adoptivkind vor Großeltern, bzw. Geschwistern
der Eltern erbberechtigt oder muss es einen Pflichtteil an diese,
sofern vorhanden, zahlen?
Gruß
Petzy
adoptivkind ist den leiblichen kindern gleich gestellt.
Hallo erstmal, und Gegenfragen:
Wann erfolgte die Adoption, war das angenommene Kind zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig?
Gruß vom Wiz