Gültiger Vertrag zustande gekommen?

Hallo,

wenn jemand bei Ebay einen Artikel per Sofortkauf ersteigert und nach dem Ersteigern meldet, er möchte den Artikel doch nicht, weil er am Ende des Auktionstextes gelesen hat, dass es leichte optische Mängel gibt, ist das ein zulässiger Grund einen Vertrag für ‚nichtig‘ zu erklären? Der Text stand da von ANfang an so drin und wurde nachträglich nicht geändert.

Danke für Rückmeldung!
Sebastian

Der Vertrag IST wirksam zustande gekommen, ABER wohl durch Anfechtung wieder erloschen.

Levay

Danke Levay!

So einfach geht das?
Erstmal kaufen und dann lesen?
Und der SChaden, der dadurch entstanden ist?
Einstellgebühr, Verkaufsprovision?

Danke!
Sebastian

Der Vertrag IST wirksam zustande gekommen, ABER wohl durch
Anfechtung wieder erloschen.

Levay

Grundsätzlich wird eBay die Kosten wieder gutschreiben. Ansonsten gilt

§ 122 BGB
Schadensersatzpflicht des Anfechtenden

(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.

(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).

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