,,Halb-Blinder' verursacht Unfall

Man nehme an, ein Baggerfahrer, der auf einem Auge blind ist, verursacht auf einer Baustelle einen Unfall, indem er mit seinem Bagger einen anderen Arbeiter übersieht und mit einer am Löffel hängenden Metallwand schwer verletzt.
Anschließend gibt er an, ihn nicht gesehen zu haben, aber sonst wir immer vorgegangen zu sein.

Er weist also jede Schuld von sich und sagt, dass der andere Arbeiter für ihn nicht zu sehen war, ohne das jedoch mit seinem Sehverlust auf einem Auge zu begründen.

Hätte der Baggerfahrer in diesem Fall schuldhaft, bzw. fahrlässig gehandelt?

Müsste man ihm nachweisen, dass dieser Unfall nur passiert ist, weil er auf einem Auge blind ist oder ist es gar irrelevant, wie er die Platte an den Kopf des Arbeiters befördert hat?

Wäre nett, wann man mir bei diesem Fall weiterhelfen könnte.

Gruß, Alexander

Hallo,

in diesem fiktiven Fall dürfte ein Personenschaden eingetreten sein… dann ist das ohnehin eine Sache, in der man einen RA konsultieren sollte.

Hätte der Baggerfahrer in diesem Fall schuldhaft, bzw.
fahrlässig gehandelt?

Ja, natürlich.

Müsste man ihm nachweisen, dass dieser Unfall nur passiert
ist, weil er auf einem Auge blind ist oder ist es gar
irrelevant, wie er die Platte an den Kopf des Arbeiters
befördert hat?

Das ist ohnehin ein Arbeitsunfall, so dass die „normale“ Haftung untereinander nicht zum tragen kommen dürfte (Haftungsprivilegierung). Die Berufsgenossenschaft kommt dann zum Zug.

Grüße, M

Der Betroffene wäre selbstständig und wäre nicht in der Berufsgenossenschaft. In sofern wäre schon wichtig, ob den Baggerfahrer eine Schuld trifft.

Hi,

Der Betroffene wäre selbstständig und wäre nicht in der
Berufsgenossenschaft. In sofern wäre schon wichtig, ob den
Baggerfahrer eine Schuld trifft.

die BG wird zahlen, sich aber ggf. am Baggerfahrer schadlos halten.

Gandalf

Der Betroffene wäre selbstständig und wäre nicht in der
Berufsgenossenschaft. In sofern wäre schon wichtig, ob den
Baggerfahrer eine Schuld trifft.

Hi,

sag ich ja: gem. Sachverhalt dürfte eindeutig ein Verschulden vorliegen.

Seinen Kranken- und privaten Unfallversicherer sollte man ebenfalls unverzüglich verständigen.

Grüße, M

Mahlzeit!

Der Betroffene wäre selbstständig und wäre nicht in der
Berufsgenossenschaft. In sofern wäre schon wichtig, ob den
Baggerfahrer eine Schuld trifft.

die BG wird zahlen, sich aber ggf. am Baggerfahrer schadlos
halten.

Nein wird sie nicht, warum sollte die Berufsgenossenschaft irgend
etwas für einen Selbstständigen tun. Der darf ja auch locker 24h
am Tag arbeiten.

Gruß
Stefan

In wie weit hätte der Baggerfahrer denn Schuld, wenn er auf einer Baustelle so einen Unfall verursacht. Zählt da das Argument, dass der Geschädigte zu nah dran stand?

In wie weit hätte der Baggerfahrer denn Schuld, wenn er auf
einer Baustelle so einen Unfall verursacht. Zählt da das
Argument, dass der Geschädigte zu nah dran stand?

Du wirst hier keine erschließende Antwort auf diese Frage bekommen
können.

Warum stand er so dicht bei der Last?
Was hat er dort gemacht?
Wenn er die Last geführt hat, warum wurde kein Seil genutzt?
War das Seil zu kurz?
Was wurde vorher Abgesprochen?
Gab es einen Einweiser, wenn ja welche Kommandos hat er gegeben?
Wußte der Fahrer das sich Personen im Gefahrenbereich aufhalten?
Hätte der Fahrer die Person sehen können?
War es ein großer Schwenk in eine Richtung oder reichte ein
kurzer Druck auf den Hebel?
War der Bagger technisch in Ordnung (wie fein können die
Hydraulikregler bedient werden)?

All dies und vieles, vieles mehr wird zu beantworten sein und ein
Richter hat dann eine Entscheidung zu treffen.

Gruß
Stefan