Angenommen, man bekommt eine Ware von einem lokalen Händler geliefert, als Beleg für die „Barzahlung bei Lieferung“ bekommt man lediglich einen Schmierzettel mit Unterschrift und die Zusage, die Rechnung werde nachgereicht. Nach über zwei Monaten und mehreren telefonischen Nachfragen wurde die Rechnung immer wieder versprochen, doch mehr ist nicht geschehen.
Was hätte man für Möglichkeiten, die Rechnung endlich zu erhalten? Ein Hinweis an das zuständige Finanzamt sei als erfolglos anzunehmen.
Gegenfrage~
Hat er an dich als Unternehmer ODER als Privatperson ODER als Unternehmer aber für deinen Privatbereich geliefert?
Wenn du Privatperson bist, ist er nur verpflichtet, dir eine Rechnung auszustellen, wenn es sich um eine Werklieferung oder eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit nem Grundstück handelt.
Kathrina
meines wissens nach kannst du den schmierzettel des unternehmers mit einem eigenbeleg deinerseits kombinieren–sollte als beleg ausreichend sein.
Hallole
Hat er an dich als Unternehmer ODER als Privatperson
Das sagte er bereits:
Angenommen, man bekommt eine Ware von einem lokalen Händler
geliefert,
ODER als Unternehmer aber für deinen Privatbereich geliefert?
Ob es für den „Privatbereich“ geliefert wurde, oder an eine Firma, spielt keine Rolle.
Wenn du Privatperson bist, ist er nur verpflichtet, dir eine
Rechnung auszustellen, wenn es sich um eine Werklieferung oder
eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit nem Grundstück
handelt.
HUH? Das verstehe ich nicht. Das ist mir neu! Wo steht das denn geschrieben?
Gruss Jasmin
Hallo~
Hat er an dich als Unternehmer ODER als Privatperson
Das sagte er bereits:
Angenommen, man bekommt eine Ware von einem lokalen Händler
geliefert,
Ach ja? Wo steht, ob ER SELBST Unternehmer oder Privatperson war? Darauf kommt es nämlich an.
ODER als Unternehmer aber für deinen Privatbereich geliefert?
Ob es für den „Privatbereich“ geliefert wurde, oder an eine
Firma, spielt keine Rolle.
Natürlich spielt das eine Rolle! Wenn ein Unternehmen Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbringt, - unabhängig von der Art der Leistung, dann ist er verpflichtet, eine Rechnung auszustellen.
Bei anderen Leistungen an Privat wäre er zwar berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, eine Rechnung auszustellen.
Kathrina