Arglistige Täuschung unwahre Angaben

Mal angenommen jemand verkauft bei iiiiiib ein Auto.
Er gibt an das Ding hat 20 000Km gelaufen.
Er hat es selber nur 2 Monate gehabt.

Dies gibt er an 20 000Km Top Zustand, unfallfrei.

Es ist ein Ligier, mit einer Karosserie aus Kunststoff.

Also Rost gibts da nicht.

Allerdings gibt es einen Riss im Seitenteil / offenbar ein Unfallschaden. Den sieht man, wenn man auf der Beifahrerseite genau hinschaut. Davon hat unser Verkäufer nichts geschrieben.

Unser Verkäufer schreibt keine Garantie keine Gewährleistung.

Der arme Käufer hat jetzt das Auto und findet das Scheckheft
offenbar hat das Auto mehr als 20 000 runter.
In den Unterlagen sind aber die Wartungen bis 75 000km abgestempelt

Und er sieht auch den Riss in der Karosse neben der B Säule. 50cm lang
.
Jetzt steht vom Riss nichts in der Beschreibung bei iiiiiiiiib

ABER unser Verkäufer hat den Wagen gerade 2Monate vorher bei iiiiiiiib gekauft - und dieser Verkäufer hatte den Riss in der Beschreibung drin „als Schönheitsfehler“.

Unser Käufer hat beide Seiten von iiiiiiib herunter geladen leider erst nachher.

Jetzt die Frage kann unser Verkäufer den Wagen zurückgeben, weil der Verkäufer den Riss der Ihm bekannt war oder bekannt gewesen sein muss?
Der Wagen hätte 2100€ gekostet. Die Reparatur würde etwa 500€ kosten.
Diese 20 000 gegen eher 75 000Km sind dabei natürlich der wirkliche Grund. Nur kann unser Käufer leider nicht beweisen, das der Verkäufer dies gemerkt hat. Offenbar war am Tacho gedreht worden.

Lg Christa
hatte mich verschrieben also nochmal

Hi!

Meine 2 cent als Nichtjurist:

Dein Ansprechpartner ist derjenige, mit dem Du einen Vertrag geschlossen hattest. Dieser hat Dir ein Auto mit manipuliertem Tachostand verkauft und einen ihm bekannten Vorschaden nicht angegeben.

Ich persönlich (als Nichtanwalt) würde den VK anrufen und ihm höflich aber bestimmt den Sachverhalt darlegen und schließlich Rückabwicklung verlangen.

Für die von Dir gefahrenen Kilometer wirst Du Dir evtl. eine Gebühr anrechnen lassen müssen.

Grüße,

M.

ich würde dir raten,einen anwalt zu beauftragen,zumindest würde ich mal eine beratung in anspruch nehmen–es scheint,als hättest du wenig oder keine erfahrung in diesen dingen.