Unterhalt

Hallo,

bin erst seit ganz kurzem mit dem Thema befaßt.

Wo finde ich gute Seiten über das Thema Unterhalt für Mutter und Kind (unverheiratet, aber mit anerkannter Vaterschaft).
Wo kann man genau Zahlen für den Unterhalt für die Mutter (bisher nicht arbeitstätig / Elternzeit und -geld) und langzeitlich für das Kind/die Kinder finden.
D’dorfer Tabelle findet man beim googeln, aber so ganz klar ist mir das nicht.

Ich suche etwas in die Richtung:
Mutter verdient so viel, Vater verdient so viel,
dann sind zu leisten von A an B und dann an Kind …so viel.
In wie weit wird Elterngeld und Kindergeld da einbezogen / angerechnet?
In wie weit können weiterhin Sonderaufwendungen angerechnet werden.
Ab wann muß Mutter (ungelernt und bisher nie gearbeitet, Modell ewige Studentin) selbst zum Lebensunterhalt beitragen.

Danke für alle Tipps - muß mich als indirekt Betroffene in das Thema erst hineinfinden.

Grüsse

Claudia

Hallo,

bin erst seit ganz kurzem mit dem Thema befaßt.

Hi,

also was anderes wie Suchmaschine kann ich Dir wohl auch nicht raten.Hab ich selber grade.D.dorfer Tabelle usw. Dort waren aber auch Erläuterungen,Beispiele.
Klar ist mir das aber auch nicht ganz.
Scheint ja aber tatsächlich so zu sein dass man als Mann mit 1200-1500 netto ganz flott beim Selbstbehalt von 1000 netto(eigentlich nur 890 ? anscheinend) landet.
Das würde ja heißen bei Trennung: armer Hund der sich trotz Arbeit nix mehr leisten kann. Super.Wie sollte man da Lust auf Familie haben ?
Oder müsste sich schon sehr sicher sein mit seiner Partnerin dass das funktioniert.

Also mehr Details würden mich auch interessieren weil in dem Beispiel auch nix stand ob Frau ohne Arbeit,halbtags…aber egal…mit sich irgendwas leisten wär es auch bei 1200 Selbstbehalt vorbei.

Hallo!

Hallo,

bin erst seit ganz kurzem mit dem Thema befaßt.

Wo finde ich gute Seiten über das Thema Unterhalt für Mutter
und Kind (unverheiratet, aber mit anerkannter Vaterschaft).

Zum Unterhalt der nicht verheirateten Mutter: http://www.finanztip.de/recht/familie/unterhalt-verh…

Zum Kindesunterhalt: http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku.htm

Wo kann man genau Zahlen für den Unterhalt für die Mutter
(bisher nicht arbeitstätig / Elternzeit und -geld) und
langzeitlich für das Kind/die Kinder finden.
D’dorfer Tabelle findet man beim googeln, aber so ganz klar
ist mir das nicht.

Die Familiengerichte, die für die Zuerkennung von Unterhalt zuständig sind, richten sich nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle.

Ich suche etwas in die Richtung:
Mutter verdient so viel, Vater verdient so viel,
dann sind zu leisten von A an B und dann an Kind …so viel.

Solche Angaben gibt es allenfalls hin und wieder im Internet als Beispielrechnungen. Intensives Googlen bringt vielleicht Erfolg.

In wie weit wird Elterngeld und Kindergeld da einbezogen /
angerechnet?

Zum Elterngeld: http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/elterngeld_und…

Zum Kindergeld: http://www.scheidung-online.de/kigeldunt.html

In wie weit können weiterhin Sonderaufwendungen angerechnet
werden.

Das kommt auf die Art der Sonderaufwendung an.

Ab wann muß Mutter (ungelernt und bisher nie gearbeitet,
Modell ewige Studentin) selbst zum Lebensunterhalt beitragen.

Eine Mutter, die ein Kind betreut, erfüllt damit ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Der Vater muss Barunterhalt leisten.

Für ihren eigenen Unterhalt muss eine Mutter so bald wie möglich, nachdem das Kind drei Jahre alt ist, durch zeitweise oder volle Arbeitstätigkeit und auch durch Inanspruchnahme staatlicher Leistungen selbst aufkommen, sobald und soweit ihre Pflichten dem Kind gegenüber das zulassen.

Danke für alle Tipps - muß mich als indirekt Betroffene in das
Thema erst hineinfinden.

Grüsse

Claudia

Gruß, Franz

Danke für die Beiträge, aber irgendwie bringt mich das nicht weiter.

Gibt es denn nirgendwo eine Liste in der drinsteht:
Vater verdient x
Dann muss er an Kind y bezahlen
und z an die Mutter?

Genau das suche ich, dass muss es doch irgendwo geben???

Dank nochmals an alle

Claudia

Hi Claudia,

das was Du suchst, gibt es nicht. Auch die Düsseldorfer Tabelle hat nur Empfehlungscharakter. Für den einen Richter Evangelium, für den anderen Klopapier.

Jeder Fall wird individuell zerrechnet.
Die Mutter sollte zu einem Anwalt der für sie Prozesskostenhilfe beantragt und die Angelegenheit gerichtlich klärt.

MfG

tantal

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Hallo,

ohne Hintergründe wie: wieviele Unterhaltsberechtigte (z. B. aus früherer oder aktueller Beziehung) hat der Unterhaltszahler sonst noch?

Wieviel verdient er monatlich im Jahresdurchschnitt? Hat er größere Arbeitsaufwendungen (z. B. Fahrtwege)

Wie alt ist das Kind - wichtig für die Frage ob die Mutter überhaupt einen Unterhaltsanspruch hat.

Wenn Du in eine Tabelle gucken willst, musst Du solche Infos haben. Hat er z. B. ein Nettoeinkommen von 900 Euro (im Vollzeitjob), muss er gar nichts bezahlen, da er am Selbstbehalt verdient. Auch wenn das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat, kann es dann einem „nackten Mann nicht in die Taschen greifen“.

Für das Kind hat er einen Selbstbehalt von 900 Euro und für die Mutter von 1.100 Euro - noch bis Jahresende.

Dann noch um welche Zeiträume geht es? Vergangenheit (und wurde er in Verzug gesetzt) oder ab den Zeitraum Januar 2008. Ab Januar 2008 gibt es ein neues Unterhaltsrecht. Wie das genau aussehen bzw. von den Richtern dann ausgelegt wird, wissen erst mal die Götter (in Schwarz) aber nicht die Normalsterblichen.

Es weiß noch keiner welche Selbstbehaltsgrenzen es geben wird. Was man weiß ist, dass sich der Kindesunterhalt in manchen Gehaltsgruppen reduzieren wird.

Also bei Deiner Anfrage ist der Nebel noch dichter, als beim momentanen Wissen um das neue Unterhaltsrecht eh der Fall ist. Der Franke sagt dazu: wir stochern im Nebel.

Gruß
Ingrid

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