Studiengebühren zurückerstatten !

Hallo Experten

Kann Person „A“ die Studiengebühren von 500 Euro zurück erstatten,

wenn sich dieser 1. Semester eingeschrieben hat sich und kurz vor den Prüfungen exmatrikuliert hat…???

Was tun und wie vorgehen wenn Hochschule das Geld nicht zurück erstattet ?

Viele Grüsse, Tom.

hallo,

ich kann nur für den Fall sprechen, den ich kenne. Und zwar an der Uni Hannover.
Dort konnte man sich in diesem Semester bis zum 15.11. gegen volle Rückerstattung exmatrikulieren lassen. Danach hat man eben Pech gehabt.
Wahrscheinlich gibt es an jeder Uni so ein Zeitfenster.

grüße
vast

Wahrscheinlich gibt es an jeder Uni so ein Zeitfenster.

An der Uni München[1] ist die befreiende Exmatrikulation bis spätestens 2 Monate nach Semesterbeginn (30.11. bzw. 31.5.) möglich.

[1]FAQ 19 der Studentenkanzlei, http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/g…"