Zaunbau und die fristen

guten abend.

wie lange kann man sich fuer den zaunbau zeit lassen?

(sachverhalt: zwei grundstuecke nebeneinander, nachbar kommt nicht aus dem tee.)

lg.

Hallo,
Zäune sind Sache des Nachbarschaftsrechtes der Bundesländer. Suche unter Nachbarschaftsrecht und deinem Bundesland.
Grüße
Ulf

guten abend.

ja, das weiss ich, aber, da steht leider nichts ueber die fristen.

a und b wohnen nun schon seit sommer 2006 nebeneinander und b bekommt es aus was weiss ich nicht hin, endlich fertig zu werden. immer sind andere sachen wichtiger. mittlerweile steht bereits vorne etwas, aber das alleine dauerte schon monate.

hat a ein recht auf schnelleres arbeiten? das kann ja sonst so noch jahre gehen!

Hallo,
Zäune sind Sache des Nachbarschaftsrechtes der Bundesländer.
Suche unter Nachbarschaftsrecht und deinem Bundesland.
Grüße
Ulf

von fristen hab ich auch noch nix gehört aber kann soviel sagen:
wenn der eine nachbar z.b.freilaufende haustiere hat,die beim anderen nachbarn nix zu suchen haben,dann ist der tierhaltende nachbar unverzüglich verpflichtet,einen zaun zu bauen,wobei dann 4 wochen als ziel gelten können mit der option,eine weitere verlängerung von 4 wochen zu bekommen.
ist in meiner nachbarschaft so gewesen.

Hallo,
wenn denn im Gesetz steht (Berlin oder Brandenburg? – deine Vika ist da nicht konkret), dass jemand einen Zaun zu errichten hat, dann muss er das auch. Aber auch nur, wenn das der Nachbar möchte. Manche vertragen sich auch ohne Zaun. Hat denn A an B nachweislich mitgeteilt, dass ein Zaun in angemessener Frist zu errichten ist? Welcher Zeitraum angemessen ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Da würde mir vieles einfallen, was für oder gegen die schnelle Errichtung eines Zaunes spricht.
Was sagt denn der Nachbar bei einem theoretischen Grillabend?
Wenn es da nicht geklärt werden kann, müssen sich Anwälte damit beschäftigen. Das sollte man sich aber genau überlegen, wenn man Jahrzehnte Nachbarschaft ertragen möchte.
Grüße
Ulf