Hallo,
ich brauche noch mal Eure Hilfe.
Ein Azubi lernt während seiner kaufmännischen Ausbildung außer Kaffee kochen und Kopieren rein gar nichts. Hinzu kommt noch, dass er mehrere Monate keinen Ausbilder hat. Er spricht das Thema im Betrieb mehrfach an, was aber niemanden interessiert. Trotzdem besteht der Azubi die Abschlussprüfung mit einem relativ guten Ergebnis.
Trotz aller Bemühungen findet der Ex-Azubi jetzt aufgrund der fehlenden Praxis keine Arbeitsstelle und wird wohl in Kürze bei Hartz IV landen. Jetzt überlegt er, ob er seinen Ex-Ausbildungsbetrieb auf Schadensersatz verklagen soll. Was würdet Ihr machen? Ist eine Klage überhaupt sinnvoll?
Grüße
Lilly
Hallo,
ich gebe einer Klage wenig Chancen. Man wird ihm vorwerfen, nicht rechtzeitig den Mund aufgemacht zu haben. Auch wenn er einige Monate keinen Ausbilder hatte, so hätte er sich beim Inhaber oder, wenn es ein grösserer Betrieb ist, beim Betriebsrat melden können. Ich denke, dass er auch bei der Handelskammer auf offene Ohren gestossen wäre.
Man wird auch sagen „wieso, er hat doch gut bestanden, da wird er ja wohl auch bei uns etwas gelernt haben“, es wird also eher schwierig. Gibts nicht mehr solche schönen grünen Hefte, in denen man über die gelernten Dinge Buch führen muss ? Steht da nichts drin ? Hat die nie jemand angefordert ?
Ich denke, in diesem Fall ist die Beweislage für eine Klage eher schwierig.
Gruss Hans-Jürgen
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Hallo Lilly,
was steht denn im Berichtsheft?
Warum wurde nicht schon während der Ausbildung etwas unternommen?
Gruß
Samira