liebe Experten,
in meinem Bekanntenkreis ist eine schwerwiegende Diskussion über folgende Situation entbrannt:
Angenommen ein Kunde eines Telekommunikationsunternehmens hat fristgerecht seinen Vertrag aufgehoben. Die Kündigung wurde von dem Telekommunkikationsunternehmen auch bestätigt.
soweit so gut…
Nun aber möchte das Unternehmen den Kunden nicht verlieren und ruft diesen zwecks Kundenrückgewinnung an.
Der Kunde lässt sich nun dazu „fermmündlich“ überreden, einen neuen Vertrag einzugehen. Dies unter dem Aspekt einer Gutschrift sowie eines günstigeren Tarifmodells.
Nun an dieser Stelle kommen nun die Meinungsverschiedenheiten:
Es wird vermutet, dass es sich hierbei um einen neuen Vertrag handelt, der
ausschliesslich fermmündlich zustandegekommen ist, was bedeutet das er den Richtlinien des Fernabsatzvertages unterliegt. Ein Widerruf ist somit innerhalb einer festgelegten Zeit möglich. Mehr noch- eine Widerrufsbelehrung muss vom Telekommunikationsunternehmen zugestellt werden.
Der Vertrag daher Widerrufen werden kann
Einige meiner Freunde sind aber der Meinung, dass es sich lediglich um einen Widerruf zur eingegangenen Kündigung handelt und keinesfalls um einen neuen Vertrag. Somit würden die Richtlinien des Fernabsatzgesetzes nicht gelten, da dies ja, nach Meinung meiner Freunde der Widerruf auf den Widerruf wäre…
Nun alles ganz schön kompliziert, aber meines erachtens doch recht einfach, da ja eine neue Laufzeit von 24Monaten festgelegt wird und es somit sich, meines Erachtens nach eindeutig um einen Neuvertrag geschlossen am Telefon handelt…
Nun seid Ihr gefragt, liebe Experten, um diese Streitigkeiten in unserer Diskussionsrunde endgültig zu beenden.
Danke Josch