Firmenfahrzeugnutzung währe der Privatinsolvenz

Hallo,

wird jemandem in der Privatinsolvenzzeit die Nutzung eines Firmenfahrzeuges angerechnet?

Mit anderen Worten:

Die Person hat ein netto Gehalt von
1895,00 (netto Gehalt)

  • 267,05 (Pfänbarerbetrag)?
  • 250,00 (Firmenfahrzeug)?

oder

1895,00 (netto Gehalt)

  • 250,00 (Firmenfahrzeug)?
    = 1645 netto davon Pfänbarer Betrag 142,05?

Danke

Hi,
ich kann die Frage nicht beantworten.
Habe aber auch Interesse an einer Antwort.

Jedoch würde ich hierzu gerne noch eine Detailfrage stellen:
Was ist im AV bezüglich des Firmenfahrzeugs geregelt? Steht da vielleicht Fahrzeug brutto = netto? Also zwecks Versteuerung zum Bruttogehalt, aber Abzug bei Netto-Gehalt, damit keine Änderung bei Auszahlungsbetrag…

Ich vermute, dass das in diesem Punkt mit zur Berücksichtigung gehört.
Oder liege ich falsch?

LG

Hallo,

das ist ein noch nicht höchstrichterlich geregelte Frage. Der Schuldner hat durch die Fahrzeugnutzung einen geldwerten Vorteil, der berücksichtigt werden muss. Üblicherweise wird der Vorteil zugrunde gelegt, mit dem das Finanzamt rechnet.

Das Gehalt wird ja durch die Fahrzeugnutzung erhöht. Wir verfahren daher immer so, dass vom (damit erhöhten) Netto ganz normal der Pfändungsbetrag errechnet wird. Sofern der Schuldner der Meinung ist, der Vorteil sei geringer als der auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesene Betrag, ist er darlegungspflichtig. Er kann einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen, dass sein pfändungsfreier Betrag geändert wird.

In der Regel kommt so ein Antrag aber nicht durch. Wir haben einen Fall, da hat ein Schuldner einen Job in Stuttgart, in dem Unternehmen gehört ein bestimmtes Firmenfahrzeug zu einer bestimmten Position zum Arbeitsvertrag; das ist unabdingbar. Er ist halt vorher einen uralten Polo gefahren und muss nun einen Audi A8 fahren, mit entsprechendem „Beitrag“ auf der Gehaltsabrechnung. Er kann nachweislich nur was für Firmenfahrten damit anfangen, weil er jedes Wochenende mit der Bahn zu seiner Familie nach Braunschweig fährt und eine BahnCard 100 hat, weil die Fahrten mit dem Auto Quatsch sind. Ihm wurde ein Teil der Kosten (nicht die gesamten) für die Bahncard angerechnet.

Deine Rechnungen

Die Person hat ein netto Gehalt von
1895,00 (netto Gehalt)

  • 267,05 (Pfänbarerbetrag)?
  • 250,00 (Firmenfahrzeug)?
    oder
    1895,00 (netto Gehalt)
  • 250,00 (Firmenfahrzeug)?
    = 1645 netto davon Pfänbarer Betrag 142,05?

treffen also beide nicht zu.

Gruß,
Oskar