Frage zu Patentrecht: Monsanto

Hallo

ich habe gerade bei 3Sat einen Bericht über Patente zur Schweinezucht gesehen, die von Monsanto weltweit eingereicht wurden. Monsanto gibt dabei eine Methode als Erfindung an mit deren Hilfe Schweine gezüchtet werden können, die ein bestimmtes Allel eines Genes homozygot (auf beiden Chromosomen) tragen. Dieses Allel (bestimmte Variante eines Genes) fördert das Wachstum. Es handelt sich dabei allerdings um ein natürlich vorkommenes Allel, d. h. die Schweine müssen nicht gentechnisch verändert werden. Bei jedem Schweinzüchter laufen Schweine herum die dieses Allel tragen. Die Befürchtung der Schweinezüchter ist, dass Monsanto Anspruch auf diese Schweine erheben könnte, wenn die Züchter nicht nachweisen können, dass sie nicht die von Monsanto patentierte Methode zur Schweinezucht verwendet haben.

Meine Frage ist: Wer wäre hier in der Beweispflicht? Die Züchter oder müsste Monsanto nachweisen, dass ihre patentierte Methode verwendet wurde?

Bin gespannt auf Eure Antworten

Gruß
Olaf

den beitrag hab ich auch gesehen,habe aber in der praxis hier bei uns noch nix darüber vernommen.
soweit ich das beurteilen kann,kaufen die schweinezüchter hier bei uns die zuchtschweine von organisationen zu,d.h.die züchten nicht mehr selbst,sondern bekommen jungsauen und zuchtsperma von eben diesen zuchtorganisationen(statlich oder privat).
beim nachbau von saatgut ist es so,dass die saatguttreuhand mir als landwirt nachweisen muss,dass ich bestimmtes saatgut einer geschützten sorte nach gebaut habe,wofür ich eine gebühr zahlen muss.
das dürfte dann bei den schweinen auch so sein,dass monsanto den nachweiss erbringen müsste,also beweisspflichtig wäre.
bin kein jurist.

Hallo Olaf,

Meine Frage ist: Wer wäre hier in der Beweispflicht? Die
Züchter oder müsste Monsanto nachweisen, dass ihre patentierte
Methode verwendet wurde?

Wenn es zu einem (Zivil)-Prozess kommt, dann dürfte eher Monsanto den angestrengt haben und versuchen nachzuweisen,dass ihre Patentrechte verletzt wurden. Dann ist es jeder Seite unbenommen, die eigenen Argumente einzubringen. Verpflichtet ist der Beklagte zunächst zu nichts. Er muss lediglich auf die Fragen des Gerichtes antworten.
Der Farmer muss nicht seine Unschuld nachweisen.
Es ist dann Sache des Gerichtes, die Einlassungen der beiden Parteien zu würdigen und das Urteil zu fällen.
So einfach ist das.
Gruß
Karl

hi :o)

zuerst: wie du richtig sagst handelt es sich um eine patentANMELDUNG. anmelden kann man alles, auch z.b. das rad als neue erfindung. was schlußendlich erteilt wird ist eine völlig andere sache.

weiters ist - wie man weiß - monsanto eine amerikanische firma, die beim us-patentamt eingereichte gegenständliche pct-anmeldung hat demnach einen anspruchssatz gemäß us-prägung (d.h. die beschränkungen der patentierbarkeit gemäß z.b. art. 53 b. epü http://www.european-patent-office.org/legal/epc/d/ar… sind noch nicht berücksichtigt).

Meine Frage ist: Wer wäre hier in der Beweispflicht? Die
Züchter oder müsste Monsanto nachweisen, dass ihre patentierte
Methode verwendet wurde?

also abgetrennt vom obigen fall liegt die beweispflicht der patentverletzung im allgemeinen beim kläger, ausser im falle der beweislastumkehr bei einem verfahren zur herstellung eines neuen erzeugnisses.

z.b. sieht § 155 patg in österreich vor, dass bei einem patent für ein verfahren zur herstellung eines neuen erzeugnisses bis zum beweis des gegenteiles jedes erzeugnis von gleicher beschaffenheit als nach dem patentierten verfahren hergestellt gilt. in einem solchen fall muss der potentielle patentverletzer also beweisen, dass er ein anderes verfahren verwendet hat.

sprich: im falle eines verfahren zur herstellung eines NEUEN erzeugnisses liegt die beweispflicht beim beklagten, ansonsten beim kläger.

gruß
tiger

Vielen Dank für Eure Antworten.

Wie es aus sieht wurde die Problematik für die Schweinezüchter aufgrund des Monsanto Patents in dem 3Sat bericht überzogen dargestellt. Wenn Monsanto in der Beweispflicht für eine Patenrechtsverletzung steht haben die Schweinezüchter wohl kaum was zu befürchten. Allerdings werden sie, falls das Patent gültig wird, in Zukunft peinlich genau darauf achten müssen keine Muttertiere oder Sperma von Ebern zu erwerben und in ihren Bestand einzukreuzen die nach der Monsanto-Methode gezüchtet wurden. Denn dann und erst dann haben sie wohl ein Problem.

Gruß
Olaf