Kann man während eine Klage läuft die Klage ändern

Kann man während eine Klage läuft die Klage ändern.

Könnte man Beispielsweise eine Klage auf Rückabwicklung wegen fehlender Eigenschaften der Ware die Klage ausdehnen und auch hinzufügen, daß man jetzt wegen arglistiger Täuschung den Kaufvertrag anfechten will.

Wir nehmen mal an, jemand kauft eine Uhr Eterna Automatik

der Verkäufer sagt, die Uhr habe immer funktioniert, gehe jetzt aber nicht mehr.
Sie müsse nur gereinigt werden.

So würde er sie jetzt verkaufen bei 123abc

Die Käuferin hätte die Uhr bezahlt und bekommen.
Aber die Uhr ist nicht reinigungspflichtig sondern Kaputt.
Offenbar gefallen.
So versucht jetzt der Anwalt der Käuferin das Geld wieder zu bekommen.
Weil die nicht gereinigt werden muss, sondern völlig platt ist.

Es würden Schriftsätze getauscht.

Zufällig erfährt die Käuferin jetzt, daß der ehemalige Besitzer ebenfalls versucht hatte, diese Uhr reparieren zu lassen.
Jetzt könnte unsere Verkäuferin durch Zeugen beweisen, daß der Verkäufer WUSSTE, daß das Uhrwerk nicht gereinigt werden muss sondern als völlig kaputt betrachtet wird. Irreparabel.

Also nochmal muss/kann der Anwalt der Käuferin die Klage jetzt auf die arglistige Täuschung abstellen oder nicht?

Der Anwalt der Klägerin wäre ein wenig ähm scheibfaul und tätigkeitsfaul… und reagiere nicht auf ein solches Ansinnen der Käuferin, „arglistige Täuschung und deshalb Anfechtung“, er fügt dies einfach nicht hinzu - die Mdl Verhandlung wäre ende Januar anberaumt.

es ginge nur um knapp 280€

Dummchen

Klage ändern das geht nicht
Entweder man hat die Klage komplett oder nicht.
Späteres neues dazu machen und den Klagegegenstand ändern geht nicht, meine ich. Weis das aber nicht wirklich - ich denke
der Anwalt ist nur genervt wenn Laien Vorschläge machen.
Deshalb erscheint er Dir stur.
Herr Leenders

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  1. Eine Klage kann unter bestimmten Voraussetzungen umgestellt werden.

  2. Wenn der Käufer die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt, hat das insoweit mit einer Klageänderung erst mal nichts zu tun. Dann *ist* der Kaufvertrag nichtig. Würde die Klage nun allerdings nicht umgestellt, wäre sie unbegründet (weil der Kaufvertrag ja nun nichtig ist und der Kläger bislang vermutlich Gewährleistung geltend machen wollte).

  3. Ich bezweifle, dass eine Anfechtung eine gute Lösung wäre. Denn die Gewährleistungsrechte sind ja vielfältiger: Nachbesserung, Schadensersatz, Minderung und Rücktritt.

Levay

Doch, Klageänderung geht, jedenfalls glaubt das Gesetz in § 263 ZPO ganz fest daran.

Levay

1 „Gefällt mir“

Kann man nicht beides parallel hilfsweise tun ?
Warum reagiert der Anwalt auf sowas nicht
wäre doch der Beweis zu erbingen das der Verkäufer getäuscht hat.
oder hat Herr Leenders recht das die Anwälte das nicht machen weils letztlich doch nicht geht beides nebeneinander.
Garantie und Arglist hilfsweise.

LG Dummchen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wieso der Anwalt nicht reagiert, weiß ich auch nicht.

Die Arglist kann im Rahmen der Gewährleistung eine Rolle spielen. Von einer Anfechtung würde ich aber noch mal abraten. Denn die Anfechtung bewirkt, dass der Kaufvertrag erlischt. Dann bestehen auch keine Gewährleistungsansprüche mehr.

Levay

Ja das habe ich verstanden, aber die imaginäre Uhr ist Müll

welche Gewährleistung, die Klägerin will Ihr Geld zurück
Dann ist es doch egal ob wg Arglistigkeit oder Gewährleistung
oder verstehe ich etwas nicht.
wäre nicht das erste mal…
Dummchen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie gesagt, Gewährleistung bietet mehr mehr Möglichkeiten, neben Rücktritt (also auch: Geld zurück) kommt auch Schadensersatz in Frage. War das z.B. eine sehr wertvolle Uhr, die weiter unter Wert gekauft wurde, so würde sich Schadensersatz mehr lohnen. Das kann ich von hier aus alles nicht beurteilen, das muss mit einem Anwalt besprochen werden.

Levay

Wie gesagt, Gewährleistung bietet mehr mehr Möglichkeiten,

Levay

Das wurde nicht gefragt

gefragt wurde ob man die Anfechtung wegen Arglistiger Täuschung hinzufügen kann oder nicht

man hat dann 2 Möglichkeiten der Entscheidung d.d. Gericht.

also kann man die Arglist und die Rückabwicklung des Kaufvertrages

der laufenden Klage hinzufügen ja oder NEIN

Dummchen

Tja, Dummchen,

du hast es einfach nur nicht kapiert. Alle deine Fragen wurden beantwortet. Da du aber zunehmend unfreundlich wirst, kannst du dir jetzt jemand anderen suchen, der dir Antwort gibt.

Viel Erfolg!

Levay

2 „Gefällt mir“