Ich habe gerade mir (hoffe das geht in Ordnung, dass ich [nein schon wieder] in der ersten Person rede ^^) den Artikel zur Verfassungveschwerde in wikipedia durchgelesen.
Dort steht geschrieben, dass eine sehr wichtige Bedinung ist das alle anderen möglichen Rechtsmittel und -behelfe ausgenutzt wurden.
Was wären denn diese?
Also angenommen Herr X will gerne Verfassungsbeschwerde einlegen wegen der Einschränkung seiner persönlichen Freiheit. Was müsste er zuerst getan haben, damit eine solche Verfassugsbeschwerde durchkommen könnte, und nicht bereits an Formalien scheitert?
Also angenommen Herr X will gerne Verfassungsbeschwerde
einlegen wegen der Einschränkung seiner persönlichen Freiheit.
Was müsste er zuerst getan haben, damit eine solche
Verfassugsbeschwerde durchkommen könnte, und nicht bereits an
Formalien scheitert?
Er müsste sich im richtigen Verfahren gewehrt haben. Unsere persönliche Freiheit wird vom Staat ja immer und überall eingeschränkt, zB durch Ampeln, Steuern oder das Verbot, im Mediamarkt CDs zu klauen. Für alle drei Beispiele gibt es verschiedene Rechtswege, die bis zum Schluss durchlaufen werden müssen. Der CD-Dieb müsste sich erst vom Amtsgericht verurteilen lassen, dieses Urteil in Berufung und Revision bestätigen lassen, dann wäre der Rechtsweg am Ende und der Dieb könnte mit einer Verfassungsbeschwerde geltend machen, dass er durch die Bestrafung in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG eingeschränkt wird. Dann schreibt ihm das Gericht zurück, dass das wohl stimmt, aber trotzdem kein verfassungswidriger Eingriff vorliegt, weil das Grundgesetz nicht sagt, dass jeder machen kann, was er will.
Danke, aber …
Danke euch beiden!
Man muss also den Rechtsweg bis zum Ende durchgehen, was ist aber wenn es sich nicht direkt um eine Verurteilung handelt?
Angenommen man sähe ein Problem in dem Vorgehen von Ämtern bzw Gerichten. Beispiel Kirchenaustritt. Viele Bundeländer verlangen inzwischen Geld dafür. Wenn man nun das Gefühl hätte das sei nicht rechtens, gibt es ja keine höhere Instanz wie bei der Veruteilung des CD-Diebs die zuerst angehört werden müsste oder?
Man muss also den Rechtsweg bis zum Ende durchgehen, was ist
aber wenn es sich nicht direkt um eine Verurteilung handelt?
Man kann gegen jede staatliche Maßnahme den Rechtsweg einschlagen. Und diesen muss man eben erst beenden, bevor man zum BVerfG geht.
Angenommen man sähe ein Problem in dem Vorgehen von Ämtern
Gegen Verwaltungsakte der Ämter geht man vor dem Verwaltungsgericht mit der Anfechtungsklage vor. Hier muss dann der Rechtsweg durchgangen werden.
bzw
Gerichten.
Wie schon gesagt. Gegen Urteil von Gerichten, egal ob Straf-, Zivil- oder Verwaltungsgericht kann man die entsprechenden Rechtsmittel einlegen (Berufung, Revision, Beschwerde bei Maßnahmen die nicht Urteile sind) und geht so den Rechtsweg bis zu Ende, bevor man zum BVerfG geht.
Beispiel Kirchenaustritt. Viele Bundeländer
verlangen inzwischen Geld dafür. Wenn man nun das Gefühl hätte
das sei nicht rechtens, gibt es ja keine höhere Instanz wie
bei der Veruteilung des CD-Diebs die zuerst angehört werden
müsste oder?
Wenn der Staat hierfür Geld verlangt, schickt er einen entsprechenden Bescheid. Gegen diesen geht man mit der Anfechtungsklage vor Gericht und, so erfolglos, durch die Instanzen. Und danach kann man vor das BVerfG.
Den Rechtsweg auszuschöpfen, bedeutet in den meisten Fällen, ihn erst einmal einzuschlagen. Du gehst jetzt von der Situation aus, in der es einen Prozess gibt und jemand das Urteil für verfassungswidrig hält.
Es könnte aber auch z.B. um einen Polizeieinsatz gehen. Halte ich den für verfassungswidrig, muss ich gleichwohl erst das (Verwaltungs-)Gericht mit der Klärung der Rechtslage bemühen. Insbesondere ist es ja möglich, dass schon dieses Gericht die Verfassungswidrigkeit erkennt und es somit keiner Anrufung des Bundesverfassungsgerichts mehr bedarf.