Kündigungsfrist Kabel-TV-Anschluss bei Todesfall

Hallo,
ich hätte folgende Frage:
Kann ein regionaler Kabel-TV-Anbieter auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten sowie eine Austrittsgebühr bestehen, falls der Kunde verstorben ist?

Hallo,
ich hätte folgende Frage:
Kann ein regionaler Kabel-TV-Anbieter auf eine Kündigungsfrist
von 3 Monaten sowie eine Austrittsgebühr bestehen, falls der
Kunde verstorben ist?

Ich bin zwar juristisch nicht bewandert, würde aber aus dem gesunden Menschenverstand folgendes ableiten:

Der Vertrag wurde doch mit dem verstorbenen Abgeschlossen?
Faktisch gibt es keinen Vertrag mehr, da ja einer der Vertragspartner nicht mehr lebt!

Somit würden letztendlich auch keine Vertagsvereinbarungen wie zB die Kündigungsfrist mehr gelten.

Aber wie schon gesagt dies ist keine Rechtsauskunft und nur eine Laieninterprätation…

Ich bin mir zudem nicht sicher, ob so etwas vererbt werden kann oder stillschweigend auf den Ehepartner übergehen darf.

Gruß Josch

Das sehe ich auch so.
Ein Ehepartner gibt es nicht mehr. Den Vertrag würden praktisch die 4 hinterbliebenen Kinder erben.
Ich finde es allgemein geschmacklos, auf so eine Frist zu bestehen.
Jede Fernsehzeitschrift kündigt sofort und zahlt sogar Geld zurück.

Ich bin zwar juristisch nicht bewandert, würde aber aus dem
gesunden Menschenverstand folgendes ableiten:

Der Vertrag wurde doch mit dem verstorbenen Abgeschlossen?
Faktisch gibt es keinen Vertrag mehr, da ja einer der
Vertragspartner nicht mehr lebt!

Somit würden letztendlich auch keine Vertagsvereinbarungen wie
zB die Kündigungsfrist mehr gelten.

Aber wie schon gesagt dies ist keine Rechtsauskunft und nur
eine Laieninterprätation…

Ich bin mir zudem nicht sicher, ob so etwas vererbt werden
kann oder stillschweigend auf den Ehepartner übergehen darf.

Gruß Josch

Hi

Der Vertrag wurde doch mit dem verstorbenen Abgeschlossen?
Faktisch gibt es keinen Vertrag mehr, da ja einer der
Vertragspartner nicht mehr lebt!

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir aber, daß es in einem Todesfall meistens Erben gibt. Wenn diese Erben das Erbe antreten, dann treten sie vorerstmal in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein.

Wobei ich aber das Vorgehen des Kabelanschlußbetreibers auf jeden Fall geschmacklos finde - egal welche unserer Vermutungen richtig ist.

Gruß
Edith