Insolvenz - Auslandsjob

Hallo,
ich hoffe ich bin hier damit richtig…

Wir haben in unserem Bekanntenkreis folgendes Diskussionsthema:

Mal angenommen eine Person A, die sich in der privaten Insolvenz befindet, wird arbeitslos. Aufgrund glücklicher Fügungen erhält A ein Angebot für einen Job (befristet) im Ausland (z.B. Schweiz).

Bekannter weise sind dort die Lebenshaltungskosten (Miete, Nebenkosten, etc.) sehr viel höher als in Deutschland.
Wie würde das mit der Pfändung laufen?
Berechnet sich der Pfändungsbetrag nach Gehalt (umgerechnt z.B. von Franken in Euro) gemäß Deutscher Tabelle?
Oder gibt es für Auslandsbeschäftigte eine gesonderte Regelung?

Wo genau kann man das nachlesen? Habe bisher noch nichts entsprechendes im I-Net gefunden.

Vielen Dank für Eure Infos.

Hallo,

soweit ich weiß, gibt es zwischen Deutschland und der Schweiz keine einschlägigen Vereinbarungen, so dass sich der schweizerische Arbeitgeber auf das Ansinnen eines deutschen Insolvenzverwalters/Treuhänders, pfändbare Anteile zu erlangen, mit seinem Popo draufsetzen kann (bzw. sich draufzusetzen hat).

In solchen Fällen werden regelmäßig Einzelfallregelungen getroffen. Der Schuldner stellt also sein besonderen Belastungen dar, stellt einen Antrag bei Gericht, und der Rechtspfleger entscheidet nach Rücksprache mit dem IV/Treuhänder. Ist auch logisch, weil die Lebenshaltungskosten völlig anders sind, und nicht selten wohnt die Familie weiter in Deutschland.

Gruß,
Oskar