Haftung Selbstständiger

Wie ist das eigentlich wenn z.B. ein Selbstständiger ein z.B. 10.000€ teures Teil zur Laserbeschriftung erhält und sich dabei verschreibt. Dieser Arbeitsaufwand sagen wir mal hat einen Wert von ca. 50€. In wie weit kann er für die Herstellung eines neuen Teils und somit um 10.000€ in Haftung genommen werden?

Danke

In wie weit kann er für die
Herstellung eines neuen Teils und somit um 10.000€ in Haftung
genommen werden?

Als Selbständiger wird er da nicht die eingeschränkte Arbeitnehmerhaftung „genießen“ dürfen, wenn er die Sache selbst verbockt hat.

der hat hoffentlich ne haftpflichtversicherung

der hat hoffentlich ne haftpflichtversicherung

Ne Haftpflicht für sein eigenes unternehmerisches Risiko, welche
soll das sein?

Ne Haftpflicht für sein eigenes unternehmerisches Risiko,

dafür ist ne haftpflichtversicherung eigentlich da,bestimmte unternehmerische risiken ab zu decken.

Eine Haftpflicht deckt mit Sicherheit keine fehlerhaften Arbeiten ab. Diese tritt ein, wenn z.B. Jemand in der Firma zu Schaden kommt. Denke ich jedenfalls so.

Hallo,

Der Selbstaendige ist verpflichtet, den Auftrag so auszufuehren wie vereinbart. Wenn er einen Fehler bei der Beschriftung gemacht hat, muss er dafuer sorgen, dass der Fehler beseitigt wird. Vielleicht geht das durch Entfernen der Beschriftung und Anbringen einer neuen. Im Extremfall, wenn das Teil durch die falsche Beschriftung unwiderruflich und vollstaendig nutzlos geworden ist, muss er den dadurch entstandenen Schaden in Hoehe von EUR 10.000,- ersetzen, egal wie teuer die eigentliche Arbeitsleistung war. Es gibt keine Haftungsbeschraenkung nach oben.

Gruss
Christoph

Dafür gibt es eine Betriebshaftpflicht, die auch für grob fahrlässige Fehler eintritt.

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Dafür gibt es eine Betriebshaftpflicht, die auch für grob
fahrlässige Fehler eintritt.

In wie weit kann er für die

Herstellung eines neuen Teils und somit um 10.000€ in Haftung
genommen werden?

Als Selbständiger wird er da nicht die eingeschränkte
Arbeitnehmerhaftung „genießen“ dürfen, wenn er die Sache
selbst verbockt hat.

Eine Haftpflicht deckt mit Sicherheit keine fehlerhaften
Arbeiten ab. Diese tritt ein, wenn z.B. Jemand in der Firma zu
Schaden kommt. Denke ich jedenfalls so.

das ist dann die unfallversicherung

Dem widerspricht die Antwort von C35 nicht unerheblich!

Dem widerspricht die Antwort von C35 nicht unerheblich!

Hallo,
Das stimmt nicht. Du musst ja sehen, dass die Haftpflichtversicherung nur eintritt, wenn der Versicherte haftet. Ob eine Versicherung besteht oder nicht, ist fuer die Haftung egal, und danach war auch gar nicht gefragt.
Gruss
Christoph

Angenommen eine deutsche Uni schreibt in ihrem Vertrag folgende Klausel:

„Der Auftragnehmer haftet lediglich für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln. Die Haftung wird für nachgewiesene Schäden auf die Höhe der Zuwendung begrenzt, für Mangelfolgeschäden wird keine Haftung übernommen.“

Wäre so etwas vor Gericht haltbar?

Danke

Hallo Thomas,
Da muesstest du schon den Kontext erklaeren. Ich verstehe nicht, was das mit der Haftung Selbstaendiger zu tun hat.
Gruss
Christoph

Eine Haftpflicht deckt mit Sicherheit keine fehlerhaften
Arbeiten ab. Diese tritt ein, wenn z.B. Jemand in der Firma zu
Schaden kommt. Denke ich jedenfalls so.

Der letzte Satz rettet Dich… :smile:
Pauschal kann man nicht sagen, ob eine H-Versicherung einen solchen Schaden deckt oder nicht, denn ausschlaggebend ist dann das jeweilige Bedingungswerk und ggf. individuelle Klauseln.

Grüße, M