Angenommen:
Lt. DB -Farpreisnacherhebung-Service-Center soll ein minderjähiger schwarzgefahren sein.
Nur… für diesen besagten Tag hat er ein Alibi.
Name und Adresse wurden nicht ganz korrekt dem Kontrolleur angegeben.
Es lieg also Namemsmissbrauch vor …oder nicht??
Wer ist (nach gehobenen Einspruch) in der Beweispflicht Kunde oder die Bahn??
Muss der Kunde einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, oder wird sowas nicht angezeigt?
Danke für die Hilfe
Huhu!
Wer ist (nach gehobenen Einspruch) in der Beweispflicht Kunde
oder die Bahn??
Die Bahn natürlich, denn sie will etwas haben.
Muss der Kunde einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen,
Warum nicht? Am Ende zahlt’s die Bahn.
oder
wird sowas nicht angezeigt?
Kommt darauf an. Ich habe einen Mandanten, der grundsätzlich nie zahlt, der wird auch grundsätzlich immer angezeigt. Ersttäter könnten da mehr Glück haben.
Hallo,
danke für die schnelle Anwort.
Hab da aber in dem Zusammenhang noch eine Frage:
Kann man Anzeige wegen Namensmissbrauch erstatten, auch wenn man nur eine vage Ahnung hat wer denn nun der Übeltäter ist?
Oder sollte man lieber mal ein Auge zudrücken, da der „angenommene Übeltäter“ auch minderjähig (16) ist.
Gruß
Hallo,
Kann man Anzeige wegen Namensmissbrauch erstatten, auch wenn
man nur eine vage Ahnung hat wer denn nun der Übeltäter ist?
man kann auch Anzeige gegen Unbekannt erstatten.
Oder sollte man lieber mal ein Auge zudrücken, da der
„angenommene Übeltäter“ auch minderjähig (16) ist.
das gehört wohl eher zum Thema Ethik und Moral als ins Rechtsbrett.
Gruß, Niels
Hallo,
man kann auch Anzeige gegen Unbekannt erstatten.
Nur… die Frage ist… bringt das was ??
Gruß Christa