Verbraucherrecht

Hallo,

eine Firma sendet per Deutsche Post AG eine Einschreibensendung und diese kommt nicht fristgerecht an.
Laut Deutsche Post sei die Rekonstruierung dieser Sendung nicht möglich.
Die nicht zeitgerechte Ankunft der Sendung ist mit enormen Kosten Firmaseits verbunden.
Was kann die Firma hiergegen tun?
Verbraucherzentrale anrufen? (besetzt)
Welche Wege gibt es?

ich weiss von einem fall,da wurden angebotsunterlagen per einschreiben verschickt und kamen zu spät an.
der versender hatte versucht,die post haftbar zu machen–keine chance.
es gäbe keine garantie,dass die sendung termingerecht ankomme–so die aussage von damals.(ist einige jahre her)

Hallo,
laut:
http://www.deutschepost.de//mlm.html/dpag/images/dow…
haftet die Post-AG mit etwa 20…25€ für Verlust oder Beschädigung der Sendung.
In den AGB (http://www.deutschepost.de//mlm.html/dpag/images/dow…)
findet man:
„Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins ist nicht geschuldet, soweit nicht für einzelne Produkte in den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten besonderen Bedingungen
etwas anderes geregelt ist.“, wobei ich für Einschreiben nichts anders geregeltes finden kann.
Ich sehe deshalb nicht, dass die PostAG da irgendwelche größeren Entschädigungen zahlen müsste. Was die Verbraucherzentrale in diesem Zusammenhang unternehmen sollte, ist mir völlig unklar.
Gruß
loderunner (ianal)

eine Firma sendet per Deutsche Post AG eine
Einschreibensendung und diese kommt nicht fristgerecht an.

Das sichert die Post auch nicht zu.

Laut Deutsche Post sei die Rekonstruierung dieser Sendung
nicht möglich.

Warum muß sie rekonstruiert werden ? Wurde die Sendung zerstört ?

Was kann die Firma hiergegen tun?

Nichts. Vor Jahren hat die Firma, für die ich tätig war, ein Angebot per privatem Kurierdienst (fristgerechte Zustellung war garantiert) an die ausschreibende Behörde geschickt. Das Angebot kam eine Stunde zu spät an, weil das Fahrzeug des Kurierdienstes eine Reifenpanne (=höhere Gewalt) hatte. Der Kurierdienst erklärte sich auf Nachfrage bereit, die Versandkosten zu erstatten. Weitergehende Ansprüche (entgangener Auftrag, entgangener Gewinn) sind per AGBs ausgeschlossen.

Verbraucherzentrale anrufen? (besetzt)

Die berät nur Privatpersonen und keine Firmen.

Welche Wege gibt es?

Das nächste mal einen eigenen Kurier schicken.

Vielen Dank für die Antwort.
Wenn jetzt die Brief-Vermittlungsstelle nichts mehr aussagen kann, dann wird Verlust gemeldet und eine Pauschalentschädigung von ca. 35 EUR der Firma gutgeschrieben.
Was kann die Firma nun gegen die Post (wg. Verlust) machen?

Welche Wege gibt es?

Das nächste mal einen eigenen Kurier schicken.

Welche verlässliche, internationale Kurierdienste gibt es?

Hallo,

Was kann die Firma nun gegen die Post (wg. Verlust) machen?

an was hast Du denn gedacht? Todesstrafe?

Der Kunde ist einen Vertrag eingegangen und hat die Vertragsbedingungen akzeptiert. Mehr ist nunmal nicht drin als die pauschale Entschädigung - wie sie im Vertrag vorgesehen ist.

Gruß
loderunner (ianal)

Warum muß sie rekonstruiert werden ? Wurde die Sendung
zerstört ?

Gemeint war hier die Rekonstruktion des Weges der Sendung, um festzustellen, wo und wodurch die Verspätung entstanden ist. So könnte man besser argumentieren und auch sein Recht einklagen - bei höherer Gewalt z.B. wird’s keine Entschädigung geben. Wenn nachgewiesen werden könnte, dass die Sendung drei Tage auf irgendeinem Postamt liegengeblieben ist, würde es ganz anders aussehen - und deshalb wird die Post sagen, die Sendung (bzw. deren Weg) sei nicht rekonstruierbar …

Gruß, Artefakt

Diese AGB gelten auch für Einschreibesendungen.

Was bedeutet Einschreiben?
Die Post sagt:
Mit einem Einschreiben International sorgen Sie dafür, dass Briefe und Postkarten dem Empfänger oder einem Empfangsberechtigten weltweit nur gegen Unterschrift zugestellt werden und dass Sie auch einen Nachweis über die Einlieferung erhalten.

Dann sage ich, dass die AGB den Verbrauchern gegenüber unfair ist.
Mit dem Produkt Einschreiben garantiert die Post, dass die Sendung dem Empfänger gegen Unterschrift zugestellt werden.
Für die Firma kann es sich bei der Sendung um Wertpapiere handeln.
Aber bei Verlust haftet die Post nur mit 35 EUR.
Warum verschicke ich das dann per Einschreiben? Wenn die Post nicht mal weiss, wo die Sendung verbleibt?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Diese AGB gelten auch für Einschreibesendungen.

Genau.

Dann sage ich, dass die AGB den Verbrauchern gegenüber unfair
ist.

Du bist zum einen kein Verbraucher, zum anderen hat Dich niemand gezwungen, die Post zu beauftragen und damit einen Vertrag mit ihr abzuschließen.

Aber bei Verlust haftet die Post nur mit 35 EUR.

Genau darauf hast Du Dich mit der Vertragsschließung eingelassen. Beschwer Dich nicht hinterher, dass es nur so wenig ist. Was erwartest Du denn für diesen Beförderungstarif? Persönliche Begleitung für Deine Sendung?

Wenn es so wichtig und teuer für die Firma ist, muss sie eben einen Boten schicken oder das Schreiben selber abliefern.

Warum verschicke ich das dann per Einschreiben? Wenn die Post
nicht mal weiss, wo die Sendung verbleibt?

Gehen nur bei der Post Dinge verloren?

Btw., was würde es nach Verstreichen der Frist der Firma denn nutzen, wenn sie jetzt wüsste, wo der Brief ist?

Gruß
loderunner

Dann sage ich, dass die AGB den Verbrauchern gegenüber unfair
ist.

Du bist zum einen kein Verbraucher, zum anderen hat Dich
niemand gezwungen, die Post zu beauftragen und damit einen
Vertrag mit ihr abzuschließen.

Ich bin zwar keiner, aber trotzdem ist die AGB - vor allem hinsichtlich des Produkts Einschreiben - den Verbrauchern oder eben Kunden gegenüber unfair.
Vom Zwang war hier nicht die Rede.
Die Rede hier ist von einer nicht fairen AGB den Verbrauchern/Kunden gegenüber.

Aber bei Verlust haftet die Post nur mit 35 EUR.

Genau darauf hast Du Dich mit der Vertragsschließung
eingelassen. Beschwer Dich nicht hinterher, dass es nur so
wenig ist. Was erwartest Du denn für diesen Beförderungstarif?
Persönliche Begleitung für Deine Sendung?

Wenn es so wichtig und teuer für die Firma ist, muss sie eben
einen Boten schicken oder das Schreiben selber abliefern.

Einschreibesendungen sind für wichtige Sendungen da.
Einschreiben heisst dass der Empfänger die Sendung gegen Unterschrift erhält.

Btw., was würde es nach Verstreichen der Frist der Firma denn
nutzen, wenn sie jetzt wüsste, wo der Brief ist?

Ein Recht auf eine Auskunft über den Verbleib hat sie doch, oder nicht?

Gruß
loderunner

scheint ein Postmann zu sein :wink:

Was bedeutet Einschreiben?

Das die Annahme von der Post quittiert wird und die Übergabe an den Empfänger auch, bzw der Einwurf in den Briefkasten vom Briefträger bestätigt wird. Transportiert werden Einschreiben wie normale Sendungen auch.

Dann sage ich, dass die AGB den Verbrauchern gegenüber unfair ist.

Bist Du sicher ? Wieso ist das in den letzten 40 Jahren niemand anderem aufgefallen ?

Für die Firma kann es sich bei der Sendung um Wertpapiere
handeln.

Dafür gibt es die Versandart „Wertbrief“ oder „Wertpaket“. Diese Sendungen sind höher versichert (wenn der Absender bereit ist das Mehrporto zu bezahlen), eine Zeitdauer für die Zustellung wird aber auch hier nicht garantiert.

Warum verschicke ich das dann per Einschreiben? Wenn die Post
nicht mal weiss, wo die Sendung verbleibt?

Wenn Du vor der Absendung nicht wußtest, was ein Einschreiben ist, kannst Du dafür die Post nicht verantwortlich machen. Wenn die verlorengegangene Sendung für Dich so immens wichtig war, hättest Du Dich genauer erkundigen müssen, statt Dich jetzt über angebliche Versäumnisse der Post zu beschweren.

Hallo,

Ich bin zwar keiner, aber trotzdem ist die AGB - vor allem
hinsichtlich des Produkts Einschreiben - den Verbrauchern oder
eben Kunden gegenüber unfair.

Was ist daran denn unfair?

Vom Zwang war hier nicht die Rede.

Eben.

Die Rede hier ist von einer nicht fairen AGB den
Verbrauchern/Kunden gegenüber.

Die AGB geben genau das wieder, wozu sich die Post beim gegebenen Tarif zu leisten in der Lage sieht. Wenn Du höhere Leistungen willst, musst Du Dich eben woanders umsehen. Wenn Du die Leistung eines Porsche haben willst, ist es nicht unfair, wenn Dir ein Fiat das nicht anbietet und tatsächlich auch nicht leistet.

Wenn es so wichtig und teuer für die Firma ist, muss sie eben
einen Boten schicken oder das Schreiben selber abliefern.

Einschreibesendungen sind für wichtige Sendungen da.

Ja. Und?

Einschreiben heisst dass der Empfänger die Sendung gegen
Unterschrift erhält.

Ja. Und?

Btw., was würde es nach Verstreichen der Frist der Firma denn
nutzen, wenn sie jetzt wüsste, wo der Brief ist?

Ein Recht auf eine Auskunft über den Verbleib hat sie doch,
oder nicht?

Ja. Und?
Wenn die Post den Vertrag bzgl. Transport etc. nicht erfüllt, zahlt sie ja die ebenfalls vertraglich zugesicherte Entschädigung.

Btw., Du hast die Frage nicht beantwortet: was würde es der Firma denn nutzen, wenn sie jetzt nach Verstreichen der Frist wüsste, wo der Brief ist?

scheint ein Postmann zu sein :wink:

Nö. Ich verlange nur von niemand mehr, als vorher abgemacht wurde. Sollte sich die Firma auch dran gewöhnen. Sonst gibt es sie nicht mehr lange.

Btw., wie würde die fiktive Firma eigentlich reagieren, wenn ein Kunde plötzlich wesentlich mehr verlangt, als vorher vertraglich abgemacht war?

Gruß
loderunner