Rechtslage Immobilienmakler

Hallo Rechtsinteressierte.

Man stelle sich folgende Situation vor:

Person A bekommt von einem Nachbarn mitgeteilt, dass das Nachbarhaus zum Verkauf steht, da der Nachbar weiß, das A ein Haus in der Gegend sucht.

Das Haus ist in diversen Immobilienportalen von Makler B angeboten. Auf den Bildern ist eindeutig das von Person A bewohnte Haus, sowie das Haus vis-a-vis in der Straße zu erkennen, womit davon ausgegangen werden kann, dass Person A anhand der Bilder das zu verkaufende Objekt identifizieren kann (Vor allem auch da Person A in der Straße aufgewachsen ist).

Da A mit dem Makler B wegen eines anderen Objektes vor mehreren Monaten in Kontakt war, bekommt er 2 Tage nach Kenntnisnahme ein e-Mail von B mit dem Expose des Nachbarhauses ohne vorher explizit Angebote verlangt zu haben. (Die Adresse des Objektes wird in dem Mail nicht genannt).

A reagiert selbstverständlich nicht auf die e-Mail und besichtigt nun das Nachbarhaus am nächsten Wochenende nach Absprache mit den Besitzern. Zu gleicher Zeit ist auch der Makler mit Interessenten anwesend. Ein persönlicher Kontakt zwischen Person A und Makler B kommt nicht zustande.

Kann der Makler B nun bei Kauf des Objektes durch A seine Courtage einfordern / einklagen, mit dem Argument die e-Mail versendet zu haben?

Oder kann A sich erstens auf den Nachbarn als Informant berufen

und ist es plausibel, dass er das Nachbarhaus seines Elternhauses auf Bildern erkennt

und kann A argumentieren , von Makler B keine Adresse sondern nur ein allgemeines Expose erhalten zu haben, womit eine Lokalisierung des Objektes nicht möglich ist.

Wie könnte ein Richter in so einem Falle entscheiden?

Besten Dank für aufschlussreiche Meinungen zu dem Sachverhalt.

Grüße,

Thomas P.

Hallo Thomas,

A reagiert selbstverständlich nicht auf die e-Mail

Da liegt der Hund begraben.
Eine kurze Antwort an den Makler, dass es bereits bekannt war, dass das Objekt zum Verkauf steht wäre IMHO besser gewesen.

Grüße von
Tinchen
(IANAL)

Hallo,
es wäre interessant zu wissen, was im Vertrag zwischen Makler und Verkäufer drinsteht. Makler haben gern ein Exklusivrecht auf den Verkauf - zumindest für eine bestimmte Zeit. Ggf. hat also der Makler zumindest einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Verkäufer am Makler vorbei verkauft.
Gruß
loderunner (ianal)

Interessante Hinweise.

Ich bin der Meinung das eine Antwort auf das eMail sicherlich von Vorteil gewesen wäre, jedoch nicht ausschlaggebend für eine Klage sein könnte.

Ein Exklusivrecht würde natürlich anders wirken.

Primär würde es mich interessieren, ob eine Argumentation wie dargelegt seitens des Käufers ausreichend ist, natürlich unter der Prämisse, dass sie stimmt und der Nachbar das bestätigen kann.

es wäre interessant zu wissen, was im Vertrag zwischen Makler
und Verkäufer drinsteht. Makler haben gern ein Exklusivrecht
auf den Verkauf - zumindest für eine bestimmte Zeit. Ggf. hat
also der Makler zumindest einen Anspruch auf Schadenersatz,
wenn der Verkäufer am Makler vorbei verkauft.
Gruß
loderunner (ianal)

Moin,

A reagiert selbstverständlich nicht auf die e-Mail

Da liegt der Hund begraben.
Eine kurze Antwort an den Makler, dass es bereits bekannt war,
dass das Objekt zum Verkauf steht wäre IMHO besser gewesen.

Das würde implizieren, dass man auf SPAM (und nichts anderes sind unverlangt zugesandte, gewerbliche E-Mails) reagieren sollte. Ich hoffe nicht, dass das so ist.

Gruß,
Ingo

Hallo,

Ich bin der Meinung das eine Antwort auf das eMail sicherlich
von Vorteil gewesen wäre, jedoch nicht ausschlaggebend für
eine Klage sein könnte.

Sehe ich ebenso.

Primär würde es mich interessieren, ob eine Argumentation wie
dargelegt seitens des Käufers ausreichend ist, natürlich unter
der Prämisse, dass sie stimmt und der Nachbar das bestätigen
kann.

Der Makler bekommt genau dann seine Provision, wenn er der Auslöser für den Vertragsabschluss war. Das ganze ist ggf. ein Zivilprozess, also müssen beide Parteien beweisen, was für sie vorteilhaft ist. Der Richter ist dann der, der entscheidet - was er für glaubhaft hält oder nicht, weiß vorher niemand.

Gruß
loderunner (ianal)