Verjährung:Ansprüche aus Grundstückskaufvertrag

Hallo,

eine Frage, die im Rahmen einer „Stammtischdiskussion“ nicht abschließend geklärt werden konnte:

Wann verjähren Ansprüche aus einem Grundstückskaufvertrag?

Es geht nicht um den Anspruch auf Eigentumsübertragung, sondern speziell um den Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises bzw. bestimmter Beträge, wie zB vom Verkäufer „verauslagte“ und an den Käufer gem. § XY des KV „weiterzureichende“ (anteilige) Erschließungskosten, die im Zusammenhang mit dem Hausanschluss an Gas-Wasser-Sch… entstanden sind.

Zur Debatte standen 2, 3 und 10 Jahre. Beispielhaftes Datum des Vertragsschlusses beim Notar war der 01.10.2004.

Ich zähl auf Euch und danke vorab, M

Hallo,

eine Frage, die im Rahmen einer „Stammtischdiskussion“ nicht
abschließend geklärt werden konnte:

Wann verjähren Ansprüche aus einem Grundstückskaufvertrag?

Guckst du http://www.urbs.de/thema/change.htm?frist1.htm

Es geht nicht um den Anspruch auf Eigentumsübertragung,
sondern speziell um den Anspruch des Verkäufers auf Zahlung
des Kaufpreises bzw. bestimmter Beträge, wie zB vom Verkäufer
„verauslagte“ und an den Käufer gem. § XY des KV
„weiterzureichende“ (anteilige) Erschließungskosten, die im
Zusammenhang mit dem Hausanschluss an Gas-Wasser-Sch…
entstanden sind.

Zur Debatte standen 2, 3 und 10 Jahre. Beispielhaftes Datum
des Vertragsschlusses beim Notar war der 01.10.2004.

Ich zähl auf Euch und danke vorab, M

Guckst du http://www.urbs.de/thema/change.htm?frist1.htm

Hallo Franz,

googlen kann ich, und den Link hatte ich auch schon entdeckt. Trotzdem war die Diskussion damit nicht beendet…

Grüße, M