eine Frage, die im Rahmen einer „Stammtischdiskussion“ nicht abschließend geklärt werden konnte:
Wann verjähren Ansprüche aus einem Grundstückskaufvertrag?
Es geht nicht um den Anspruch auf Eigentumsübertragung, sondern speziell um den Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises bzw. bestimmter Beträge, wie zB vom Verkäufer „verauslagte“ und an den Käufer gem. § XY des KV „weiterzureichende“ (anteilige) Erschließungskosten, die im Zusammenhang mit dem Hausanschluss an Gas-Wasser-Sch… entstanden sind.
Zur Debatte standen 2, 3 und 10 Jahre. Beispielhaftes Datum des Vertragsschlusses beim Notar war der 01.10.2004.
Es geht nicht um den Anspruch auf Eigentumsübertragung,
sondern speziell um den Anspruch des Verkäufers auf Zahlung
des Kaufpreises bzw. bestimmter Beträge, wie zB vom Verkäufer
„verauslagte“ und an den Käufer gem. § XY des KV
„weiterzureichende“ (anteilige) Erschließungskosten, die im
Zusammenhang mit dem Hausanschluss an Gas-Wasser-Sch…
entstanden sind.
Zur Debatte standen 2, 3 und 10 Jahre. Beispielhaftes Datum
des Vertragsschlusses beim Notar war der 01.10.2004.