Garantieanspruch bei einem Ersatzgerät

Hallo,
wie sieht es eigentlich mit der Garantie aus, wenn jemand sich ein Gerät kauft. Es nach einem Jahr defekt ist und man daraufhin ein Ersatzgerät des gleichen Modells bekommt, mit einem neuen Garantieschein. Welches nach ca. eineinhalb Jahren wieder einen Defekt aufweist. Normalerweise gilt 24 Monate Garantie. Gelten die zwei Jahre bei dem Ersatzgerät nicht, nur weil man dafür nichts bezahlt hat? Oder keinen neuen Kaufvertrag hat?

DANKE

Hallo,

rechtlich kann ich dazu leider wenig sagen, außer, dass eine Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist (im Gegensatz zur gesetzlichen 2jährigen Gewährleistung) und die Garantiebedingungen daher bis zu einem gewissen Grad frei gestaltet werden dürfen.

Erfahrungsgemäß wurde mir bei meinem defekten Monitor gesagt, dass die Garantiezeit für das Ersatzgerät nicht verlängert würde, sondern weiter ab dem ursprünglichen Kaufdatum gelte. Man hat noch Glück, wenn man als Ersatz ein neues Gerät bekommt und kein Repariertes.

Stephanie