jugendgefährdende Schriften - Definition

Hallo,

offenbar ist gerade eine neue Abmahnwelle ausgebrochen zu Thema „jugendgefährdende Schriften“.

Dabei scheint es überwiegend um erotische Buchinhalte zu gehen – zum Teil von Büchern, die schon seit 20 Jahren auf dem Markt sind - und gewöhnliche Romane aus den 80ern sind nach allgemeinem heutigen Verständnis wohl kaum ungehörig erotisch.

Was sind denn jetzt eigentlich „jugendgefährdende Schriften“?

Auf der Seite
http://www.bundespruefstelle.de/
sah ich gerade Stichworte wie Kinderpornographie und Rechtsextremismus aber keine konkrete Definition – insbesondere bezüglich normaler erotischer Literatur, die einfach für Erwachsene gedacht ist.
Auch Wikipedia half mir hier nicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%BCfstelle_f…

Kann mir jemand sagen, in wie weit erotische Literatur (natürlich mit ganz normalen Erwachsenen) in Deutschland indiziert ist, bezüglich Besitz, Weiterverkauf, etc.? Ich dachte in Deutschland gäbe es keine solch militante Zensur von Erotika wie in den USA?

Stephanie

Hallo,

offenbar ist gerade eine neue Abmahnwelle ausgebrochen zu
Thema „jugendgefährdende Schriften“.

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Kann mir jemand sagen, in wie weit erotische Literatur
(natürlich mit ganz normalen Erwachsenen) in Deutschland
indiziert ist, bezüglich Besitz, Weiterverkauf, etc.? Ich
dachte in Deutschland gäbe es keine solch militante Zensur von
Erotika wie in den USA?

Servus Stefanie.
Was ist „normal?“

In Deutschland gibt es zwei Stufen des Staatseingriffes in die „moralisch anrüchige“ Literatur

  1. das Jugendschutzgesetz, das für Publikationen als schärfste waffe die Indizierung vorsieht. Indizierung bedeutet aber nur, dass das Werk nur an Volljährige verkauft werden darf, nicht offen angeboten und nicht offen beworben werden darf. Es darf auch nicht per Versandhandel verschickt werden.
    Besitz und Handel selber steht nicht unter Strafe.
    Wer aber ein derartiges werk offen anpreist oder per Internet zugänlich macht, kann sich durchaus eine Abmahnung einfangen.

  2. Verbot und Beschlagnahme: Fällt das Werk unter einen Strafrechtsparagrafen wie z.B. menschenverachtung, etc. pp. Kann per Gerichtsbeschluss das Werk im handel beschlagnahmt werden. Gewerblicher Import und sämtlicher Handel damit ist dann verboten. Der Besitz bleibt aber straffrei.

  3. Die grosse Ausnahme: bei Kinderpornografie ist auch der Besitz strafbar. selbst wenn das werk zu einem Zeitpunkt erworben wurde, als der Besitz noch nicht strafbar war.

Normale Erotische Literatur mit grafischer Beschreibung sexueller Betätigung fallen höchstens unter Pt 1. Indizierung.

Die Punkte 2 und 3 betrffen im wesentlichen Bild- und Filmwerke sowie Computerspiele. Erotische Bücher werden nur selten beschlagnahmt. da geht es dann mehr um andere Sachen wie Rassenhass und Volksverhetzung.

Gruß
Mike

Hallo,

Link zum Thema?

http://www.wbe-law.de/news/allgemein/338/buchhaendle…

Was ist „normal?“

Für mein Empfinden erotische Literatur, die ein Erwachsener ungeniert in der Öffentlichkeit lesen kann, auch wenn man sie kaum als Schullektüre empfehlen würde.

In Deutschland gibt es zwei Stufen des Staatseingriffes in die
„moralisch anrüchige“ Literatur

  1. das Jugendschutzgesetz, das für Publikationen als schärfste
    waffe die Indizierung vorsieht. Indizierung bedeutet aber nur,
    dass das Werk nur an Volljährige verkauft werden darf, nicht
    offen angeboten und nicht offen beworben werden darf. Es darf
    auch nicht per Versandhandel verschickt werden.
    Besitz und Handel selber steht nicht unter Strafe.
    Wer aber ein derartiges werk offen anpreist oder per Internet
    zugänlich macht, kann sich durchaus eine Abmahnung einfangen.

Ja, nach weiterer Lektüre ging es offenbar um den Punkt Unsittlichkeit.

Wenn der Abmahner recht hatte ist einer der Titel (Roman eines millionenfach publizierten Autors aus den 80er) auch z. B. bei Großbuchhändler ama im Angebot.

Mir war nicht bisher bewusst, dass es in Deutschland solch puritanische und prüde Rechtsauffassung gibt.

Stephanie

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Hallo,

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http://www.wbe-law.de/news/allgemein/338/buchhaendle…

Oh nein, nicht schon wieder so ein Scheiss…

Was ist „normal?“

Für mein Empfinden erotische Literatur, die ein Erwachsener
ungeniert in der Öffentlichkeit lesen kann, auch wenn man sie
kaum als Schullektüre empfehlen würde.

War nur eine rhetorische Frage :smile:

In Deutschland gibt es zwei Stufen des Staatseingriffes in die
„moralisch anrüchige“ Literatur

  1. das Jugendschutzgesetz, das für Publikationen als schärfste
    waffe die Indizierung vorsieht. Indizierung bedeutet aber nur,
    dass das Werk nur an Volljährige verkauft werden darf, nicht
    offen angeboten und nicht offen beworben werden darf. Es darf
    auch nicht per Versandhandel verschickt werden.
    Besitz und Handel selber steht nicht unter Strafe.
    Wer aber ein derartiges werk offen anpreist oder per Internet
    zugänglich macht, kann sich durchaus eine Abmahnung einfangen.

Ja, nach weiterer Lektüre ging es offenbar um den Punkt
Unsittlichkeit.

Eine Abmahnung ist keine staatliche Angelegenheit, sondern eine angelegenheit zwischen einzelnen wettbewerbern. So wie das aussieht, liegt hier eher ein Versuch vor, mittels Abmahnens schlichtwegs Kohle zu schinden.
Die Betroffenen sollten der Abmahnung widersprechen und abwarten, was passiert.

Mir war nicht bisher bewusst, dass es in Deutschland solch
puritanische und prüde Rechtsauffassung gibt.

Recht machen gottseidank hierzulande keine Abmahnwütigen Rechtsanwälte. Sondern immer noch die Gerichte. und eine Abmahnung läuft am Anfang völlig an den Gerichten vorbei, diese werden erst dann aktiv, wenn eine der beiden Parteien vor den Kadi zieht.

Solche Abmahnaktionen sind schon des öfteren im Sande verlaufen. Also: keine Panik.

Gruß
Mike

Hallo,

selbst hatte ich keine Abmahnung erhalten, wollte mich jetzt aber doch mal prophylaktisch informieren.

Stephanie

Hallo Stephanie,

http://www.wbe-law.de/news/allgemein/338/buchhaendle…

danke für den Hinweis, kenne einen betroffenen Buchhändler & habe den Link an ihn weitergeleitet.

Wenn der Abmahner recht hatte ist einer der Titel (Roman eines millionenfach publizierten Autors aus den 80er) auch z. B. bei Großbuchhändler ama im Angebot. Mir war nicht bisher bewusst, dass es in Deutschland solch puritanische und prüde Rechtsauffassung gibt.

soweit mir bekannt, handelt es sich zumindest zum Teil um Titel, bei denen die jahrzehntealte Indizierung nie aufgehoben wurde…

Viele Grüße
Diana