Zeugenbelehrung

Hallo,

was passiert eigentlich wenn man im Gericht vergisst die Zeugenbelehrung zu machen? Sind dann die kompletten aussagen des Zeugen nichtig?

Ist doch bestimmt schon mal vorgekommen,dass man das vergessen hat im Lauf einer Verhandlung.

Zeugenbelehrung: Schwören das man die Wahrheit sagt

Weiß da jemand mehr? Im Internet finde ich nur was darüber das man die Zeugenbelehrung verweigern kann etc.

Danke

Zeugenbelehrung: Schwören das man die Wahrheit sagt

Äh? Da verstehste aber was falsch, oder? Zeugenbelehrung heißt doch nur, daß man dem Zeugen mitteilt, daß er Zeugnisverweigerungsrecht hat, wenn er mit dem Angeklagten verwandt/verschwägert/verlobt/verheiratet ist. Oder irre ich mich da jetzt?

„Schwören…“ heißt doch, daß man unter Eid aussagt, wobei das hier in Deutschland m.W. (bin Laie) doch noch nicht mal mit diesem dummen amerikanischen Fernseh-Kitsch-Spruch gemacht wird.

Hallo!

Äh? Da verstehste aber was falsch, oder?

Glaube ich auch. Über die Folgen im Zivilprozess habe ich mir ehrlich noch nie Gedanken gemacht. Und in der Regel wird da ohnehin gelogen, dass sich die Balken biegen, da sagt die Ehefrau natürlich immer, dass sie aussagen will und der Mann den Wagen sicherlich ohne die riesen Beule in die Werkstatt gefahren hat.
Im Strafprozess muss man sich fragen, ob nicht ein ohne Belehrung über das Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht zu einem Verwertungsverbot führen kann, dass dann in der Revision zur Aufhebung und Zurückverweisung des Urteils führen kann.
Nach der sogenannten Schutznormtheorie muss man sich fragen, wem die Norm eigentlich dient. Beim Auskunftsverweigerungsrecht, also dem Schweigerecht auf Fragen, durch die man sich selbst oder einen nahen Angehörigen der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würde, führt eine Aussage ohne Belehrung hierüber nicht zu einem Verwertungsverbot zugunsten des Angeklagten, weil die Norm nur den Zeugen davor schützen soll, sich selbst zu belasten.
Beim Zeugnisverweigerungsrecht sieht das anders aus, dann darf die Aussage nicht verwertet werden. Wird sie es doch und das Urteil beruht darauf, ist das ein Revisionsgrund. Im übrigen lese ich gerade in einer Fußnote, dass das im Zivilprozess genau so ist.

„Schwören…“ heißt doch, daß man unter Eid aussagt, wobei das
hier in Deutschland m.W. (bin Laie) doch noch nicht mal mit
diesem dummen amerikanischen Fernseh-Kitsch-Spruch gemacht
wird.

Im Strafprozess heißt es „Sie schwören (bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden), dass sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben“ und der Zeuge dann sagt "Ich schwöre es (so wahr mit Gott helfe).
Im Zivilprozess ein wenig weniger förmlich, da schwört man, dass man nach besten Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen hat.

Hallo,danke für die Antworten.

Also in der Schule hatten wir den Ablauf der Hauptverhandlung unter die Lupe genommen und an einem Punkt die Zeugenbelehrung festgestellt §57 STPO

Also dürfen die Aussagen in den meisten Fällen nicht verwertet werden,wenn ich das jetzt richtig rausgelesen habe aus Florians Antwort.

Hallo!

Also dürfen die Aussagen in den meisten Fällen nicht verwertet
werden,wenn ich das jetzt richtig rausgelesen habe aus
Florians Antwort.

Wenn nicht nach § 57 belehrt wird, ist das irrelevant für die Revision, weli § 57 lediglich eine reine Ordnungsvorschrift zugunsten des Zeugen ist und nicht den Angeklagten schützen soll.
Wenn nicht nach § 55 belehrt wird, ist das ebenfalls der Fall, die Vorschrift schützt nicht den Angeklagten, nur den Zeugen.
Eine Aussage, die unter Missachtung der Belehrungsprlicht nach § 52 StPO zustande gekommen ist, darf nicht verwertet werden, andernfalls ist das ein revisionsgrund.

Gruß,

Florian.