Hallo,
A bestellt Waren bei B, B bestellt Waren für A bei C!
C liefert direkt an A und legt die Originalrechnung, die eigentlich B erhalten soll der Lieferung bei. Die Originalrechnung geht jedoch verloren.
B fragt nach einiger Zeit C, wann er denn die Rechnung erhält - da erst ist aufgefallen, daß diese nicht mehr aufzufinden ist. C schickt also eine Kopie der Rechnung an B. B jedoch besteht darauf die Originalrechnung zu erhalten.
Wie gesagt ging diese verloren und C stellt eine „neue Originalrechnung“ aus. Diese wurde mit einer anderen Software erstellt und sieht optisch anders aus als die tatsächliche Originalrechnung - der Inhalt ist jedoch gleich! Auf neuer Rechnung ist jedoch kein Hinweis, daß es sich um eine Ersatzrechnung (oder ähnliches) handelt!
Liegt in diesem Fall der Tatbestand einer Urkundenfälschung vor?
Falls nicht, liegt ein anderes rechtliches Vergehen vor?
Ich bitte um Antworten mit entsprechenden Hinweisen auf Gesetzestexte (Angabe mit entsprechenden §§).
Danke im voraus!
Iris