Prozesskostenhilfe

Von: , Frage gestellt am Fr, 14. Dez 2007

Hallo!
Ich hoffe, ich bin im richtigen Brett, ansonsten bitte verschieben :-)
Angenommen, jemand war in eine Schlägerei verwickelt und hat eine Anzeige bekommen. Derjenige verdient netto unter 900 Euro. Jetzt liegt die Vorladung zur Vernehmung vor. Er würde sich gerne einen Anwalt zu Rate ziehen. Greift die Prozesskostenhilfe auch schon dafür, oder könnte er diese erst beantragen für die Anwaltskosten wenn es zur Verhandlung kommt?
LG
elviretta

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Prozesskostenhilfe

    Es gibt im Strafprozess überhaupt keine Prozesskostenhilfe.

    Auch einen Verteidiger bekommt nicht jeder gestellt. Das geschieht nur in den Fällen der notwendigen Verteidigung, vgl. § 140 StPO (wahrscheinlich alles nicht einschlägig) sowie im beschleunigten Verfahren bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von mind. einem halben Jahr.

    Levay

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