Prozesskostenhilfe
Von: , Frage gestellt am Fr, 14. Dez 2007
Hallo!
Ich hoffe, ich bin im richtigen Brett, ansonsten bitte verschieben :-)
Angenommen, jemand war in eine Schlägerei verwickelt und hat eine Anzeige bekommen. Derjenige verdient netto unter 900 Euro. Jetzt liegt die Vorladung zur Vernehmung vor. Er würde sich gerne einen Anwalt zu Rate ziehen. Greift die Prozesskostenhilfe auch schon dafür, oder könnte er diese erst beantragen für die Anwaltskosten wenn es zur Verhandlung kommt?
LG
elviretta
