nehmen wir mal an eine Person möchte den Kindern ihren Grundbesitz vererben.
Eines der Kinder ist leicht verschuldet und es ist eigentlich absehbar das es das Erbe nicht halten können wird. Dennoch möchte die Vererbende Person dem Kind eine Chance geben.
z. B. wäre eine denkbare Möglichkeit, dass der Grundbesitz in das Eigentum des anderen Kindes übergeht, sobald Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung oder so etwas ansteht. Ziel soll sein, dass das Eigentum vor Schuldnern des Kindes geschützt ist und im Zweifel zugunsten des anderen Kindes gesichert ist.
weitere Frage: Eines der Kinder hat sämtlichen Grundbesitz (Grundstücke, Keller, Speicher, Garagen…) mit Schrott belagert. wie könnte man das sinnvoll im Testament unterbringen, dass dieses Kind das Erbe des anderen Kindes zu räumen hat?
ob es geht, dass das Erbe im Falle von Zwangsvollstreckung auf einen anderen Erben übergeht wage ich zu bezweifeln. Hier kann aber ein Notar sicher Auskunft geben.
Der kann auch über die Möglichkeit der Vor- und Nacherben beraten. Bedeutet, dass erst ein Erbe erbt und vom Erblasser festgelegt ist, dass, wenn dieser Erbe ausfällt (stirbt oder das Erbe nicht annimmt) ein anderer als Nacherbe genau festgelegt wird.
Der Vorerbe kann dann nicht über das Erbe -freiwillig oder unfreiwillig (verkaufen oder es wird gepfändet) verfügen, er muss es ja dem genau definierten Nacherben hinterlassen.
Dass der Abfall entsorgt wird, kann doch der Erbe des ihm nicht gehörenden Teiles selber bestimmen. Wenn ich von Mama Frida einen Grundstücksanteil erbe, kann ich verlangen, dass ich über diesen Anteil frei verfügen kann. Hat eine andere Person oder ein anderer Miterbe dort seinen Kram abgestellt, verlange ich, dass er es wieder wegnimmt und auf seinem eigenen Territorium lagert.
Der Erblasser kann schon jetzt was tun: den „Schrottsammler“ nachweislich auffordern das Grundstück des Erblassers von seiner Sammlung zu befreien. Frist dabei setzen und die Räumung androhen, wenn bis zur Frist nicht alles entfernt wurde. Kommt der Sammler der Aufforderung innerhalb der Frist nicht nach, kommt eben ein Entsorgungsunternehmen und entsorgt.
Ich empfehle grundsätzlich kein Testament ohne Notar zu machen. Ohne Notar, sorgt oft ein kleiner Formulierungsfehler des Erblassers dafür, dass es nicht mehr reparierbaren Streit in der Familie gibt.
Gruß
Ingrid
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das ist eine so heikle Geschichte, dass man sie nur in Kenntniss aller Details des konkreten Einzelfalls wird angemessen beantworten können. Also ab zum freundlichen Anwaltskollegen oder Notar mit entsprechender Spezialisierung. Die damit verbundenen Kosten sind nichts im Vergleich zu den Risiken einer nicht vollständig durchdachten Lösung.
BTW: Wenn die Freibeträge ausreichen, und das verschuldete Kind nicht unbedingt Eigentümer werden will, sondern das Grundstück nur nutzen möchte, könnte man ja mal über eine Nießbrauchsbestellung denken, bei der das Eigentum an einen anderen Erben geht. Dazu dann ggf. noch eine Vor-/Nacherbenregelung, … Bislang habe ich eigentlich noch immer eine Lösung gefunden.
Die Sperrmüllgeschichte ist rechtlich unproblematisch, höchstens menschlich nicht ganz ohne.