Lehrer bei schülervz
Von: , Frage gestellt am Di, 18. Dez 2007
Hallo,
wir nehmen einmal an, ein Lehrer möchte sich aus begründetem Anlass bei schülervz anmelden, um sich dort einmal etwas genauer umzusehen.
In den AGB steht:
Du darfst den Service und das Angebot von schülerVZ daher nur nutzen, Dich anmelden und Mitglied werden, wenn Du mindestens das (zwölfte) 12. Lebensjahr vollendet hast und Schüler oder Schülerin bist.
http://www.schuelervz.net/l/terms/
Würde sich der Lehrer als Nicht-Schüler strafbar machen?
Kann schülervz überhaupt mit legalen Mitteln Erwachsene davon abhalten, sich die Seiten anzusehen?
Danke,
#.
