Lehrer bei schülervz

Von: , Frage gestellt am Di, 18. Dez 2007

Hallo,
wir nehmen einmal an, ein Lehrer möchte sich aus begründetem Anlass bei schülervz anmelden, um sich dort einmal etwas genauer umzusehen.

In den AGB steht:
Du darfst den Service und das Angebot von schülerVZ daher nur nutzen, Dich anmelden und Mitglied werden, wenn Du mindestens das (zwölfte) 12. Lebensjahr vollendet hast und Schüler oder Schülerin bist.
http://www.schuelervz.net/l/terms/


Würde sich der Lehrer als Nicht-Schüler strafbar machen?
Kann schülervz überhaupt mit legalen Mitteln Erwachsene davon abhalten, sich die Seiten anzusehen?

Danke,
#.

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Lehrer bei schülervz

    Würde sich der Lehrer als Nicht-Schüler strafbar machen?
    Nein, er würde nur gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Kann schülervz überhaupt mit legalen Mitteln Erwachsene davon
    abhalten, sich die Seiten anzusehen?
    Nein, das wird auch von den Betreibern der Seite kaum gewollt sein.

    Gruß Andreas

  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Lehrer bei schülervz

    mindestens das (zwölfte) 12. Lebensjahr vollendet hast und
    Schüler oder Schülerin bist.
    Hallo, HOFee,
    m.E. erstreckt sich das "mindestens" auf beide Bedingungen
    (12.Lj vollendet und Schüler/in).

    Gruß
    Eckard

  3. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Lehrer bei schülervz

    Hi, In den AGB steht:
    Du darfst den Service und das Angebot von schülerVZ daher
    nur nutzen, Dich anmelden und Mitglied werden, wenn Du
    mindestens das (zwölfte) 12. Lebensjahr vollendet hast und
    Schüler oder Schülerin bist.
    http://www.schuelervz.net/l/terms/


    Würde sich der Lehrer als Nicht-Schüler strafbar machen?
    Kann schülervz überhaupt mit legalen Mitteln Erwachsene davon
    abhalten, sich die Seiten anzusehen?
    definiere "Schüler". Damit ist die Frage eigentlich schon beantwortet.

    Gruß,

    Malte

  4. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Was mich in diesem Zusammenhang....

    Hi
    Würde sich der Lehrer als Nicht-Schüler strafbar machen?
    Kann schülervz überhaupt mit legalen Mitteln Erwachsene davon
    abhalten, sich die Seiten anzusehen?
    ... interessieren würde, weil noch nie darüber nachgedacht, da man mit dem Wort Schüler ja eigentlich automatisch Kinder und Jugendliche verbindet.

    Ist Schüler ein "geschützter" Begriff, der nur auf eine bestimmte Altersgruppe angewendet werden kann?

    interessiert
    Edith

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!