Hallo,
wir nehmen einmal an, ein Lehrer möchte sich aus begründetem Anlass bei schülervz anmelden, um sich dort einmal etwas genauer umzusehen.
In den AGB steht: Du darfst den Service und das Angebot von schülerVZ daher nur nutzen, Dich anmelden und Mitglied werden, wenn Du mindestens das (zwölfte) 12. Lebensjahr vollendet hast und Schüler oder Schülerin bist. http://www.schuelervz.net/l/terms/
Würde sich der Lehrer als Nicht-Schüler strafbar machen?
Kann schülervz überhaupt mit legalen Mitteln Erwachsene davon abhalten, sich die Seiten anzusehen?
In den AGB steht: Du darfst den Service und das Angebot von schülerVZ daher
nur nutzen, Dich anmelden und Mitglied werden, wenn Du
mindestens das (zwölfte) 12. Lebensjahr vollendet hast und
Schüler oder Schülerin bist. http://www.schuelervz.net/l/terms/
Würde sich der Lehrer als Nicht-Schüler strafbar machen?
Kann schülervz überhaupt mit legalen Mitteln Erwachsene davon
abhalten, sich die Seiten anzusehen?
definiere „Schüler“. Damit ist die Frage eigentlich schon beantwortet.
Würde sich der Lehrer als Nicht-Schüler strafbar machen?
Kann schülervz überhaupt mit legalen Mitteln Erwachsene davon
abhalten, sich die Seiten anzusehen?
… interessieren würde, weil noch nie darüber nachgedacht, da man mit dem Wort Schüler ja eigentlich automatisch Kinder und Jugendliche verbindet.
Ist Schüler ein „geschützter“ Begriff, der nur auf eine bestimmte Altersgruppe angewendet werden kann?