Erbe oder nicht Erbe

Guten Morgen Experten im Thema Erbrecht:smile:)

Ich würde gerne mal Eure Meinung zu folgender Thematik hören:

Vater ist gestorben ohne Testament. Mutter ( Ehefrau) und Tochter sind Erben.
Angenommen die Tochter hätte eine Erbteilabtretung mit Innenverhältnis zu Gunsten der Mutter geschlossen. Sprich vom Vermögen hätte sie ( die Tochter) nichts… aber das Risiko der Schulden gegenüber Dritten ist eben noch gegeben. Soweit alles klar…

Mutter und Vater waren beide im Grundbuch als Besitzer des Hauses eingetragen. Sprich: Hälfte von Haus und Grundstück gehören jetzt sowiso der Mutter… die Tochter bekähme 1/4… auch klar.

Nehmen wir mal an auf dem Haus ist noch eine Grundschuld eingetragen die sich derzeit auf 100.000 Euro beläuft.
Als Gläubiger nehmen wir mal eine Bausparkasse an, die in entsprechender Höhe Bausparverträge ausgezahlt hatte, die jetzt noch zu tilgen sind.
Jetzt die Fragen:
a)Wenn diese Bausparverträge alle auf den Namen der Mutter lauten würden geht das dann die Tochter in diesem Erbfall überhaupt etwas an?

b)Könnte die Bausparkasse in diesem Fall das Privatvermögen der Tochter angreifen falls die Mutter zahlungsunfähig würde
(Obwohl ja wie gesagt die Darlehen auf den Namen der Mutter laufen)?

c)…oder ist es vielmehr so, dass die Bausparkasse im Falle der Zahlungsunfähigkeit direkt ans Haus will um ihr Geld zu kriegen?

d)Wie sieht das dann eigentlich aus mit der Grundschuld, wenn die Mutter als Hausbesitzerin eingetragen würde ( dank Erbübertragung).
Ist die Grundschuld dann auch automatisch die Ihre, oder fällt davon auch etwas auf die Tochter zurück, weil zum Todeszeitpunkt das Haus noch beiden Eltern gehört hat.

Vielen Dank schon einmal an Alle, die sich jetzt mit mir den Kopf zerbrechen ;-D

Matthias

Hallo, guten Morgen!

Guten Morgen Experten im Thema Erbrecht:smile:)

Ich würde gerne mal Eure Meinung zu folgender Thematik hören:

Vater ist gestorben ohne Testament. Mutter ( Ehefrau) und
Tochter sind Erben.
Angenommen die Tochter hätte eine Erbteilabtretung mit
Innenverhältnis zu Gunsten der Mutter geschlossen. Sprich vom
Vermögen hätte sie ( die Tochter) nichts… aber das Risiko
der Schulden gegenüber Dritten ist eben noch gegeben. Soweit
alles klar…

Die Übertragung (Abtretung) eines Erbanteils ist nur wirksam, wenn der Vertrag zwischen dem Miterben, der seinen Erbanteil überträgt, und demjenigen, an den der Erbanteil übertragen wird, von einem Notar beurkundet wird.

Hat die Tochter der Mutter ihren Erbanteil in einer notariellen Urkunde übertragen, so ist die Tochter aus der Erbengemeinschaft ausgeschieden. Die Mutter ist Alleinerbin geworden. Die Tochter bleibt aber den Nachlassgläubigern gegenüber Schuldnerin der Nachlassverbindlichkeiten. Die Mutter ist aber der Tochter gegenüber verpflichtet, sie von der Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten freizustellen.

Ist die Erbteilsabtretung aber unwirksam, weil sie nicht notariell beurkundet wurde, so ist die Tocher Miterbin geblieben mit allen Rechten und Pflichten.

Mutter und Vater waren beide im Grundbuch als Besitzer des
Hauses eingetragen. Sprich: Hälfte von Haus und Grundstück
gehören jetzt sowiso der Mutter… die Tochter bekähme 1/4…
auch klar.

Als Miterbin ist die Tochter nicht Eigentümerin eines Viertels des Hausgrundstücks geworden. Vielmehr ist die aus Mutter und Tochter bestehende Erbengemeinschaft anstelle des Vaters Miteigentümerin zur Hälfte geworden.

Ist die Erbteilsabtretung wirksam, ist die Mutter Alleineigentümerin des Hausgrundstücks geworden.

Nehmen wir mal an auf dem Haus ist noch eine Grundschuld
eingetragen die sich derzeit auf 100.000 Euro beläuft.
Als Gläubiger nehmen wir mal eine Bausparkasse an, die in
entsprechender Höhe Bausparverträge ausgezahlt hatte, die
jetzt noch zu tilgen sind.
Jetzt die Fragen:
a)Wenn diese Bausparverträge alle auf den Namen der Mutter
lauten würden geht das dann die Tochter in diesem Erbfall
überhaupt etwas an?

Es kommt nicht darauf an, auf wessen Namen die Bausparverträge lauten, sondern wer Schuldner der Bauspardarlehen ist, das heißt, wer die Darlehensurkunden als Darlehensnehmer unterschrieben hat. Zur Verzinsung und Rückzahlung der Bauspardarlehen sind die Darlehensnehmer verpflichtet.

b)Könnte die Bausparkasse in diesem Fall das Privatvermögen
der Tochter angreifen falls die Mutter zahlungsunfähig würde
(Obwohl ja wie gesagt die Darlehen auf den Namen der Mutter
laufen)?

Nein, wenn nur die Mutter Darlehensnehmerin ist.

Ja, wenn auch der verstorbene Vater Mitdarlehensnehmer war.

c)…oder ist es vielmehr so, dass die Bausparkasse im Falle
der Zahlungsunfähigkeit direkt ans Haus will um ihr Geld zu
kriegen?

Wenn der Darlehensschuldner seine Verpflichtungen gegenüber der Bausparkasse nicht erfüllt, kann die Bausparkasse als Gläubigerin der Grundschuld Befriedigung ihrer Forderungen aus dem Grundstück verlangen. Dies geschieht regelmäßig durch Zwangsversteigerung des Grundstücks.

d)Wie sieht das dann eigentlich aus mit der Grundschuld, wenn
die Mutter als Hausbesitzerin eingetragen würde ( dank
Erbübertragung).

Als alleinige Eigentümerin des Grundstücks wäre die Mutter auch alleiniger Schuldner der Grundschuld.

Ist die Grundschuld dann auch automatisch die Ihre, oder fällt
davon auch etwas auf die Tochter zurück, weil zum
Todeszeitpunkt das Haus noch beiden Eltern gehört hat.

Wenn die Erbteilsübertragung wirksam ist, hat die Tochter keine Rechte am Nachlass mehr, also auch nicht mehr an der Grundschuld.

Vielen Dank schon einmal an Alle, die sich jetzt mit mir den
Kopf zerbrechen ;-D

Matthias

Gruß, Franz

Hallo Franz,

mal sehen, ob ich Dich jetzt richtig verstanden habe.
Auch wenn die Grundschuld auf das gemeinsame Haus von Mutter und Vater läuft, so ist in diesem Fall dennoch die Mutter die alleinige Schuldnerin, weil sie die Bausparverträge (das Darlehen) unterschrieben hat ( auch wenn die Verträge noch zu Lebzeiten des Vaters abgeschlossen wurden).
Somit wäre also die Tochter für diese Schulden nicht „zuständig“.
Im Innenverhältnis ( das so nehmen wir an vom Notar beurkundet wurde) genausowenig wie gegenüber der Bausparkasse?
Sprich: die Tochter sollte sich schleunigst bei der Bausparkasse kundig machen WER hier die Unterschrift geleistet hat.

Viele Grüße,

Matthias