Da bestellt Herr Musterfall am 01.12.2007 einen iPOD im Internet und bezahlt per Vorkasse.
2 Tage später wird der Geldeingang bestätigt, am 06.12.2007 wird der Versand bestätigt (per Mail: soeben hat die Ware…)
Herr Musterfall will den iPOD zu Weihnachten verschenken. Daher hat er früh bestellt, der Status war auf „lagerhaltig - lieferbar“
Was kann Herr Mustermann denn nun tun? Ab wann ist denn so ein Onlineshop im Lieferverzug? Wann kann er denn vom Vertrag zurücktreten? Er vermutet nämlich, daß das Ding nie versendet wurde, bisher jedenfalls… Was würden denn die Juristen tun?
Gibt es für Hr. Mustermann vielleicht sogar einen Schadensersatz? Sowas wie entgangene Urlaubsfreuden als entgangene Weihnachtsfreuden 
Kann er den iPOD nun woanders kaufen und den Händler zur Zahlung der Differnz verpflichten? Gibt es sowas?
Was meinen die Juristen? Oder hat jemand Erfahrungen mit solchen Fällen?
Ein Glück ist dieser fall nur hypothetisch…
Grüße Rankin…
Hallo!
Da bestellt Herr Musterfall am 01.12.2007 einen iPOD im Internet und bezahlt per Vorkasse.
2 Tage später wird der Geldeingang bestätigt, am 06.12.2007 wird der Versand bestätigt (per Mail: soeben hat die Ware…)
Was kann Herr Mustermann denn nun tun? Ab wann ist denn so ein Onlineshop im Lieferverzug? Wann kann er denn vom Vertrag zurücktreten? Er vermutet nämlich, daß das Ding nie versendet wurde, bisher jedenfalls…
- Paketnummer, Trackingnummer, etc. anfordern und selbst auf der Seite des Versandunternehmens nachlesen, wo sich das Paket gerade befindet.
- Lieferzug schriftlich rügen.
- Vom Kaufvertrag zurücktreten. http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_krucktr.php
- Sollte die Ware dennoch kommen, kann jederzeit das Widerrufsrecht genutzt werden. http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-e…
Was würden denn die Juristen tun?
Kann ich nicht sagen, da müsste man einen Juristen fragen.
Gibt es für Hr. Mustermann vielleicht sogar einen Schadensersatz? Sowas wie entgangene Urlaubsfreuden als entgangene Weihnachtsfreuden 
Es ist kein Schaden entstanden.
Kann er den iPOD nun woanders kaufen und den Händler zur Zahlung der Differnz verpflichten? Gibt es sowas?
Herr Mustermann sollte sofern er unter 1. erkennt, dass der iPod nicht mehr rechtzeitig zu Weihnachten kommt, schon für den eigenen Seelenfrieden einen wo anders kaufen (Fachhandel).
Herr Mustermann muss schon eine vorsätzliche Tat nachweisen können, dann kann er ggf. Schadensersatz für den Mehraufwand der Beschaffung geltend machen. Aber das kann dauern und kostet Geld. Des Weiteren müsste man auch die AGB des Lieferanten zu Rate ziehen.
Ein Glück ist dieser fall nur hypothetisch…
… kommt aber täglich vor
Gruß
Christian