Mutter verweigert Lebensbescheinigung

Hallo!

Angenommen Vater x erfährt im Sommer einen Jahres, dass er ein Kind hat. Er zahlt Unterhalt etc und möchte ein halbes Kind auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dazu müsste die Mutter sich von einem Amt eine Lebensbescheinigung des Kindes für den Vater geben lassen. Was passiert, wenn die Mutter sich über Monate hinweg weigert, diese zu holen und auch keine Vollmacht an den Vater ausstellen möchte? Wie kann der Vater am besten vorgehen? Außerdem, wenn der Vater bis zum Jahreswechsel die Lebensbescheinigung nicht vorlegen kann, auch wenn unverschuldet, zählt das halbe Kind für das Jahr nicht mehr, oder?

Danke schonmal im Voraus.

Vater X kann sich die Lebensbescheinigung beim zuständigen Amt (wo das Kind ansässig ist) selbst abholen. Am besten dort anrufen und nach einer Bescheinigung bitten. Wenns mal schnell gehen muss, kann der dortige zuständige Sachbearbeiter die Bescheinigung auch faxen… dann würde es für 2007 noch reichen. Also am besten GLEICH anrufen.

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Vater X kann sich die Lebensbescheinigung beim zuständigen Amt
(wo das Kind ansässig ist) selbst abholen.

Der Vater war schon vor Ort, dort wurde erklärt, dass allein die Mutter sowas bekommen kann. Hat das vielleicht was mit dem Sorgerecht zu tun?
Allerdings hat er doch ein Recht auf eine Lebensbestätigung seines eigenen Kindes, schließlich liegt auch die Vaterschaftsanerkennung vor. Trifft das Amt in diesem Fall eine falsche Aussage?

Absolut. Hatten das gleiche Problem. Vater X hat ein Anrecht auf diese Bescheinigung- auch ohne Sorgerecht. Er ist schliesslich der Vater und zahlt Alis. Jedenfalls habt ihr wohl Pech mit dem Sachbearbeiter- versucht es bei einem anderen bzw. der letzte Weg ist der Anwalt.
Viel Glück.
(…und solchen Müttern sollte man(n) sofort die Alis streichen!)

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…noch vergessen zu erwähnen: siehe wikipedia.de
Eine steuerliche Lebensbescheinigung benötigt man für die Eintragung von Kindern auf der Lohnsteuerkarte, wenn diese an einem anderen Wohnort gemeldet sind. Die steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder ist auf Antrag Personen auszustellen, die mit dem Kind im ersten Grad verwandt sind.

Bei einer Lebensbescheinigung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um schlichtes Verwaltungshandeln!!!

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Absolut. Hatten das gleiche Problem. Vater X hat ein Anrecht
auf diese Bescheinigung- auch ohne Sorgerecht. Er ist
schliesslich der Vater und zahlt Alis. Jedenfalls habt ihr
wohl Pech mit dem Sachbearbeiter- versucht es bei einem
anderen bzw. der letzte Weg ist der Anwalt.
Viel Glück.
(…und solchen Müttern sollte man(n) sofort die Alis
streichen!)

Ganz deiner Meinung, zumal die Mutter weder Vor- noch Nachteil daraus zieht sich zu weigern. Selbst Vollmachten möchte die Mutter nicht ausstellen. Aber danke für deine Antwort, dann kann man vielleicht auch mehr Druck ausüben.