Elternunterhalt - Dringender Fall !

Hallo erstmal,

Mal angenommen Sohn B hat einen Vater der ins Pflegeheim gekommen ist und das Sozialamt (Bezirk Oberbayern) hat festgestellt das weder er selbst (Hilfebedürftige) noch seine Gattin zur Leistung herangezogen werden können.

Jetzt kommt der Sohn B in Unterhaltspflicht, der im Eigenheim der Gattin des Hilfebedürftigen in einer Einliegerwohnung mit seiner Freundin wohnt (ohne Miete zu zahlen). Da er Verwandter in erster Linie ist steht die Unterhalts-/ und Auskunftspflicht natürlich fest. Bei der Freundin dürfte allerdings keine Pflicht zur Auskunft bestehen da weder Verwandt noch Verschwägert noch Schwiegerkind. Da die beiden aber seit 3 Jahren zusammen wohnen wird das SA eine Haushaltsgemeinschaft mit dem Willen füreinander Sorge zu tragen und einzustehen (Begriff eheähnliche Gemeinschaft wure ja abgeschafft und durch diese Begriffsauslegeung ersetzt) behaupten. Was zur Folge hat das dem Unterhaltspflichtigen ein höheres Einkommen ausgelegt wird.

Wie wird das Sozialamt dies jetzt einstufen ? Wie bei Ehepartnern ? Freibeträge 1.400,00 € für den EU und 1.050,00 € für die Freundin aber wie soll das funktionieren wenn die Freundin nicht zur Auskunftspflicht herangezogen werden kann und Ihr Einkommen nicht offen legen muss. Oder richtet sich diese Berechnung nach einer anderen Kriterien bei einer Haushaltsgemeinschaft.

Im Prinzip ist ja die Freundin nicht Unterhaltspflichtig dem Freund gegenüber und somit auch nicht zur Leistung verpflichtet allerdings leben beide in einer Haushaltsgemeinschaft in jener dem Partner ein höheres Haushaltseinkommen angerechnet wird das einzusetzen ist.

Wie seht ihr den Fall ?

Wie seht ihr den Fall ?

Hallo,

hier würde ich posten:

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Grüße
EK