Sorgerecht und Rechtevertretung

Ich weiß jetzt nicht, ob es einen juristischen Begriff für meine Frage gibt.

Angenommen ein Elternpaar steht die elterliche Sorge für ihr Kind zu. Müssen/Dürfen diese alle Rechtsbereiche des Kindes vertreten?

Konkret, bekommen Eltern Probleme, wenn sie Bilder, Fotos, Filme oder andere Medien die in den Bereich der persönlichkeitsrechte fallen, im Internet oder anderweitig veröffentlichen? Es ist anzunehmen, dass das Kind im fiktiven Fall einer Veröffentlichung nicht zustimmen kann. Die Inhalte sind natürlich nicht pornographischer Natur.

Nicolle

Hallo!

Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und die Sorge für das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Die Eltern müssen also um die Person und das Vermögen des Kindes „besorgt“ sein. Außerdem umfasst die elterliche Sorge die Vertretung des Kindes.

Insbesondere bei der Vertretung des Kindes müssen die Eltern sorgfältig um die Wahrnehmung der Interessen des Kindes „besorgt“ sein. Sie dürfen nicht gegen die Interessen des Kindes handeln.

Bei der Veröffentlichung von Bildern, Fotos, Filmen oder anderen Medien, durch die das Persönlichkeitsrecht eines Kindes berührt wird, oder bei der Zustimmung zu einer solchen Veröffentlichung durch einen Dritten müssen die Eltern sorgfältig prüfen, ob das Kind durch die Veröffentlichung irgendeinen Nachteil erleiden könnte. Dabei kann es sich um einen materiellen, aber auch - und das sind die meisten Fälle - um einen immateriellen Nachteil handeln. Ein solcher immaterieller Nachteil könnte beispielsweise in einem Ansehensverlust bestehen.

Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass ein Kind etwa ab dem 13. Lebensjahr, wenn es die dafür erforderliche Reife und Einsichtsfähigkeit erlangt hat, selbst seine Persönlichkeitsrechte wahren und deswegen auch selbst in die Veröffentlichung eines Bildes einwilligen kann, und zwar in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren vor seiner Volljährigkeit auch gegen den Willen seiner Eltern.

Gruß, Franz

Hallo Franz,
aber wie ist das bei getrennt lebenden Eltern und geteiltem Sorgerecht?
Wenn die Bilder eines Kindes zum Beispiel auf der Homepage eines Fotografen veröffentlicht werden sollen, müssen dann beide, voneinander getrennt lebenden Eltern zustimmen? Oder reicht dafür die Zustimmung eines Elternteils?

Grüße
Rankin