Wie wird eine Herausgabe Zug-um-Zug vollstreckt?

A klagt gegen B auf Zahlung einer Geldsumme Zug-um-Zug gegen Herausgabe einer Ware.

A erwirkt gegen B ein Versäumnisurteil.

Wie kann A nun vollstrecken? Übergibt A dem Gerichtsvollzieher die Ware, damit dieser die Zug-um-Zug Herausgabe vornehmen kann?

A fordert B auf die ware gegen sofortige Bezahlung herauszugeben. D.h. A geht in die Geschäftsräume zu B. Evtl. vorher schriftlich ankündigen.

Weigert sich B, beauftragt A den GV, zum Termin der Amtshandlung des GV ist A anwesend.

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Nur so als Tipp fürs nächste Mal:

Die Klage sollte nicht nur auf Leistung lauten, sondern auch auf Feststellung, dass sich die Gegenseite im Annahmeverzug befindet. Dann hat sich das Problem, jedenfalls bei einem Obsiegen, erledigt.

Levay

Hallo!

A klagt gegen B auf Zahlung einer Geldsumme Zug-um-Zug gegen
Herausgabe einer Ware.

Das richtet sich nach § 756 ZPO.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/756.html

Vor der Klage hat man ja außergerichtlich schon showoh Zahlung angemahnt, als auch die Rückgabe der Sache ordnungsgemäß angeboten. Dann befindet sich der Beklagte in Annahmeverzug.
Man kann, zumindest hab ich das immer so gemacht, neben dem Zahlungs- einen Feststellungsnatrag stellen dahingehend festzustellen, dass sich der Beklagte in Annahmeverzug befindet. Dann ist Das Urteil die in § 756 I erwähnte öffentliche Urkunde.
Ansonsten muss der Gerichtsvollzieher dem Schuldner den Gegenstand in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten.

Gruß,

Florian.