? zu Beschwerde gegen Hausdurchsuchung

Hallo zusammen,

Angenommen es wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt.

  • an wen ist ist die Beschwerde zu richten?
  • formlos?
  • Frist?
  • auch möglich, nachdem das Verfahren bereits abgeschlossen ist?
  • Kosten?

Danke!

Hallo zusammen,

Angenommen es wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt.

  1. Von wem?
  2. Gegen wen?
  3. Warum?
  4. Verfahren mit Verurteilung abgeschlossen?

Beispiel: 1= Staatsanwaltschaft, 2=Beschuldigter, späterer Angeklagter, 3= Straftaten, 4= Ja —> dann ist eine Beschwerde jetzt nicht mehr möglich

Hallo zusammen,

Angenommen es wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt.

  1. Von wem?

Polizei iA Staatsanwalt

  1. Gegen wen?

Beschuldigten, keine Anklage

  1. Warum?

angebliche Straftat

  1. Verfahren mit Verurteilung abgeschlossen?

Eingestellt mit Auflage, ging nicht vor Gericht

Angenommen es wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt.

  1. Von wem?

Polizei iA Staatsanwalt

  1. Gegen wen?

Beschuldigten, keine Anklage

  1. Warum?

angebliche Straftat

  1. Verfahren mit Verurteilung abgeschlossen?

Eingestellt mit Auflage, ging nicht vor Gericht

Mhh… eingestellt mit Auflage. heißt das, dass doch was drann war? Und der Anwalt des Beschuldigten hat mit der Staatsanwaltschaft den sog. Deal geschlossen, gegen Auflage, z.B. eine kleine Spende?

Dann war da wohl doch was dran und man sollte die Sache beruhen lassen. ist ja nichts passiert. Es sei denn die Poliezei hätte beider Durchsuchung Schäden verursacht: Aufgeschlitzte Sessel, rausgerissenen Zwischenwände usw.

Mhh… eingestellt mit Auflage. heißt das, dass doch was drann
war? Und der Anwalt des Beschuldigten hat mit der
Staatsanwaltschaft den sog. Deal geschlossen, gegen Auflage,
z.B. eine kleine Spende?

Der klassische Deal endet mit Urteil, nicht mit Einstellung. Klar, auch bei einer Einstellung muss man sich „irgendwie einig“ werden, aber es ist eben nicht das, was Juristen unter dem Deal verstehen.

Dann war da wohl doch was dran und man sollte die Sache
beruhen lassen. ist ja nichts passiert. Es sei denn die
Poliezei hätte beider Durchsuchung Schäden verursacht:
Aufgeschlitzte Sessel, rausgerissenen Zwischenwände usw.

Hast du nicht sogar behauptet, man könne dagegen nicht vorgehen? Wie kommst du eigentlich darauf? Kann es sein, dass du nicht soooooo gut aukennst? Wenn das stimmt, wieso antwortest du dann überhaupt? Und wieso sollte man nicht auch gegen eine vielleicht rechtswidrige Hausdurchsuchung vorgehen, nur weil der Tatvorwurf selbst stimmt?

Levay

Mhh… eingestellt mit Auflage. heißt das, dass doch was drann
war?

Spielen wir das Spiel noch eine Stufe komplizierter: Am Tatvorwurf war nix dran, aber bei der Durchsuchung wurde was anderes gefunden.
Aber ist das nicht eigentlich egal für meine Frage?

Und der Anwalt des Beschuldigten hat mit der
Staatsanwaltschaft den sog. Deal geschlossen, gegen Auflage,
z.B. eine kleine Spende?

es wurde ein unter Juristen nicht als Deal bekannter Vergleich geschlossen, ja.

Dann war da wohl doch was dran und man sollte die Sache
beruhen lassen. ist ja nichts passiert. Es sei denn die
Poliezei hätte beider Durchsuchung Schäden verursacht:
Aufgeschlitzte Sessel, rausgerissenen Zwischenwände usw.

Nix passiert… :rolleyes:
Auch Ehre hat Wert!

Hast du nicht sogar behauptet, man könne dagegen nicht
vorgehen? Wie kommst du eigentlich darauf? Kann es sein, dass
du nicht soooooo gut aukennst? Wenn das stimmt, wieso
antwortest du dann überhaupt? Und wieso sollte man nicht auch
gegen eine vielleicht rechtswidrige Hausdurchsuchung vorgehen,
nur weil der Tatvorwurf selbst stimmt?

Also könnte man noch Beschwerde einreichen?
Wo, Wie, was kostet?
Danke dir!

Lag ein Hausdurchsuchungsbeschluss vor der von einem Richter uterschrieben war?

Lag ein Hausdurchsuchungsbeschluss vor der von einem Richter
uterschrieben war?

Ja!

Hast du nicht sogar behauptet, man könne dagegen nicht
vorgehen? Wie kommst du eigentlich darauf? Kann es sein, dass
du nicht soooooo gut aukennst? Wenn das stimmt, wieso
antwortest du dann überhaupt? Und wieso sollte man nicht auch
gegen eine vielleicht rechtswidrige Hausdurchsuchung vorgehen,
nur weil der Tatvorwurf selbst stimmt?

Also könnte man noch Beschwerde einreichen?
Wo, Wie, was kostet?

Levay?

Korrektur
Ich muss mich korrigieren: Auch bei einer Verfahrenseinstellung kann von einem Deal gesprochen werden.

Levay

Lag ein Hausdurchsuchungsbeschluss vor der von einem Richter
uterschrieben war?

Ja!

Über was will man sich denn konkret beschweren?
Momentan sehe ich keine Handhabe gegen die Durchsuchung als solches.

Staatsanwalt hat Daten mit denen der Durchsuchungsbeschluß beim Richter erwirkt wurde nachweislich rechtswidrig erlangt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]