An wen wenden

Guten Abend,

ich hoffe im richtigen Board gelandet zu sein:

Nehmen wir an Person A hat in Juni von einem DSL / Telefonanschluss Anbieter ein Falschlieferung an Geräten erhalten die wieder zurück geschickt wurden. Im wurde dabei schriftlich eine Gutschrift in Höhe von 120 Euro bestätigt- Diese soll mit der nächsten Rechnung verrechnet werden. Diese Gutschrift ist seit Juli nie erfolgt und dass obwhol Person A immer wieder schriflich darauf aufmerksam gemacht wurde. Zwar hat Person A immer eine Antwort erhalten („Entschuldigen Sie bitte den Fehler, der Betrag wird mit der nächste Rechnung verrechnet“), aber der Betrag wurde nie an ihn ausbezahlt.

Es gibt doch solche TV-Sendungen oder Rubriken in Zeitschriften die einem helfen bzw. an die man sich wenden kann. Kann mir jemand empfehlen an welche Medien sich Person A wenden kann um den Fall öffentlich zu machen (Schriftwechsel ist vorhanden) und somit Druck auszuüben?

Danke

Es gibt doch solche TV-Sendungen oder Rubriken in
Zeitschriften die einem helfen bzw. an die man sich wenden
kann. Kann mir jemand empfehlen an welche Medien sich Person A
wenden kann um den Fall öffentlich zu machen (Schriftwechsel
ist vorhanden) und somit Druck auszuüben?

Wie Bitte!? gibts leider nicht mehr, und selbst wenn ist die Chance bei solchen Sendungen dran zu kommen so hoch wie ein 5er im Lotto.

Ich würde kurzerhand einmal die monatliche Lastschrift stornieren und denen einen entsprechenden Brief per Einschreiben schicken - dann wachen die schon auf…

Du schreibst dir wurden falsche Geräte geschickt und nach Rücksendung nicht vergütet. Am Beispiel der Telekom kann ich dir berichten das die Rechnung von einer ganz anderen Konzerntochter geschrieben wird als wie die Lieferung der DSL-Geräte erfolgt. Du bist hier wohl einfach ins Räderwerk der internen Bürokratie gefallen…

Wie Bitte!? gibts leider nicht mehr, und selbst wenn ist die
Chance bei solchen Sendungen dran zu kommen so hoch wie ein
5er im Lotto.

Das ist ja dumm, aber danke trotzdem für die Info. Vielleicht Verbraucherzentrale

Du schreibst dir wurden falsche Geräte geschickt und nach
Rücksendung nicht vergütet. Am Beispiel der Telekom kann ich
dir berichten das die Rechnung von einer ganz anderen
Konzerntochter geschrieben wird als wie die Lieferung der
DSL-Geräte erfolgt. Du bist hier wohl einfach ins Räderwerk
der internen Bürokratie gefallen…

Ja das habe ich mir schon gedacht und es handelt sich tatsächlich um die Telekom. Ich kann doch nicht wegen der 120 Euro zum Anwalt rennen. Es nervt einfach tierisch ständig ein Schreiben zu bekommen, dass das Geld bei der nächstgen Abrechnung berücksichtig wird und nichts geschieht.

Die monatliche Abbuchung kann ich einfach so stornieren?

Verbraucherzentrale?

Hallo,

wenn Die Forderung unbestritten ist und auch fällig ist, hat man mehrere Möglichkeiten:

  • die lustige: Mahnbescheid, dann Vollstreckungsbescheid, wenn dann immernoch nicht gezahlt oder widersprochen wurde, Kontopfändung veranlassen bzw. einen Gerichtsvollzieher in den T-Punkt schicken (und selbst sich unters Volk mischen). Die Kosten hat der Schuldner zu tragen und an der Bonität sollte es hier nicht scheitern

  • die einfache: Die Telefonrechnung nicht bezahlen, stattdessen denen schreiben und die Aufrechnung mit der fälligen Forderung erklären. Risiko: Die schnallen das nicht und stellen wegen Nichtzahlung das Telefon ab. Man ist zwar rechtlich auf der sicheren Seite, hat aber nix davon.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo, die lustige Variante gefällt mir besser- auch wenn es nicht bis zur Endstufe kommen sollte (Gerichtsvollzieher)

  • die lustige: Mahnbescheid, dann Vollstreckungsbescheid, wenn
    dann immernoch nicht gezahlt oder widersprochen wurde,
    Kontopfändung veranlassen bzw. einen Gerichtsvollzieher in den
    T-Punkt schicken (und selbst sich unters Volk mischen). Die
    Kosten hat der Schuldner zu tragen und an der Bonität solltees hier nicht scheitern

Ich setzte also nochmal ein Schreiben auf mit „Mahnung“ bit überweisen sie mir 120 Euro bla bla… Gibt es da bestimmte Wortlaute auf die ich achten muss? Ist schon witzig da schreibt Person A eine Mahnung an die Telekom. Das lässt die doch kalt oder?

Hallo,

nein, ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Verfahren. Es läuft ungefähr so:

  • Du stellst beim Gericht ein Antrag (formgebunden, geht ggf. auch übers Internet) und zahlst die Gebühren (die kannst Du vom Schulder zurückfordern)
  • Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist, sondern stellt der Telekom das Teil zu.
  • Die haben dann drei Möglichkeiten:
    –sie zahlen
    –sie legen Widerspruch ein
    –sie machen 14 Tage lang nichts.

Wenn sie Widerspruch einlegen, kannst Du klagen, dann musst Du aber Deinen Anspruch beweisen können. Wenn sie nichts machen (was bei einem Grossunternehmen möglicherweise schon aus organisatorischen Gründen möglich ist) kannst Du einen so genannten Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser ist gleichzusetzen mit einem Versäumnisurteil. Auch hiergegen kann der Schuldner noch zwei Wochen widersprechen, dann wird das rechtkräftig und ein so genannter „vollstreckbarer Titel“.

Mit einem Vollstreckungsbescheid kannst Du dann den Gerichtsvollzieher losschicken.

Googel mal untern „Mahnbescheid“ oder „Vollstreckungsbescheid“ da wird dann auch ggf. nochmal besser erklärt.

Gruss Hans-Jürgen
***

Kleine Korrektur

Dieser ist
gleichzusetzen mit einem Versäumnisurteil. Auch hiergegen kann
der Schuldner noch zwei Wochen widersprechen, dann wird das
rechtkräftig und ein so genannter „vollstreckbarer Titel“.

Genau genommen steht der Vollstreckungsbescheid anfangs einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Konsequenz: Nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids kann sofort mit der Zwangsvollstreckung begonnen werden - und nicht erst nach zwei Wochen.

Levay

hihi
…das war auch mein ursprünglicher Stand, zumal nach §708 ZPO aus einem Versäumnisurteil auch ohne Sicherheitsleistung vollstreckt werden kann.

Ich war mir aber nicht ganz sicher und hab ein wenig gegoogelt, habe einige Seiten auch von Anwälten gefunden, die es so darstllten wir ich es dann übernommen habe (erst nach zwei Wochen vollstrecken). Vielleicht, so dachte ich, gibts die Vollstreckungsklausel erst mit Rechtskaft. So falsch lag ich dann ja doch nicht, danke Dir für die Bestätigung.

Gruss Hans-Jürgen
***