Hallo!
Die Tragweite sauberer Gerichtsprotokolle wird chronisch, fast
schon krankhaft unterschätzt
von Rechtsuchenden, denn in Gerichtsverhandlungen kommt es in
der Endphase zur Bündelung aller
Aktivitäten davor.
Die Wichtigkeit des Geredes in der mündlichen Verhandlung wird
von Rechtssuchenden oft überschätzt. Wenn ein Rechtsstreit gut
vorbereitet ist, braucht im Grunde genommen nicht mehr viel
gesagt werden.
Was die Möglichkeit anbetrifft, bestimmte Äußerungen oder
Vorgänge in das Protokoll aufnehmen zu lassen, empfiehlt sich
eine Lektüre des § 160 Abs. 4 ZPO. Dafür, den gesamten Vortrag
einer Partei in der Verhandlung Wort für Wort zu
protokollieren, besteht kein Anlass und ein solcher Antrag
wird mit Sicherheit abgelehnt werden.
Hallo!
Man muß sich fragen, warum Rechtsuchende das Verhandlungsgerede so überschätzen und warum
überhaupt oft so viel geredet werden muß, wenn Anwälte die Möglichkeit haben, alles soweit
schriftlich vorher zu regeln. Ich finde auch, daß man generell alles schriftlich machen kann
und auch sollte, um Machtmißbrauch im Gericht zu unterbinden.
Bei aufwändigen Medizinschadensprozessen gehen heute manche Richter schon dazu über, die
gesamte Verhandlung zu protokollieren per elektronischer Aufzeichnung, damit sie weniger
Fehler machen beim Reduzieren komplexer Sachverhalte. Natürlich ist es nicht nötig, saublödes
Rechthabereigeschwätz in all seinen Nuancen aufzuzeichnen. Solange aber insgesamt kaum
Aufklärung vorhanden ist und immerwieder Menschen unbedarft in Gerichtsverhandlungen geraten
und mit Vergleichen erpreßt werden, wäre eine generelle Aufzeichnungspflicht sinnvoll und
würde auch das Rechtssystem vor ungerechtfertigten Angriffen schützen durch Leute, denen man
es nie recht machen kann.
Beispielsweise könnte sich zeigen, daß
Anwälte ihre Mandanten beim
häufigsten Rechtsanspruch „Schadensersatz“ in sehr vielen
Fällen falsch über ihre Rechte
aufklären.
Ich weiß nicht, was damit gemeint ist.
Die meisten Anspruchsteller erfahren nie das für ihren Anspruch zuständige Gesetz, werden mit
Teilzielen abgespeist. Bei einem zu regulierenden Verkehrsunfall beispielsweise sagt ihnen der
Anwalt, daß sie die oder jene Schadensposition ersetzt bekommen und vernebeln mit Detailarbeit
das Ziel des § 249 BGB, so gestellt zu werden, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Ich
habe sehr aufwändige Befragung gemacht, um feststellen zu können, daß mindestens 90%
Betroffener mit dieser Aufklärungsmethode über den Tisch gezogen werden.
Würde nun eine umfassende Gerichtsprotokollierung stattfinden, würde sich sehr oft auch
zeigen, daß Anwälte nicht umfassend aufgeklärt haben. Das war gemeint.
Meist erfahren Anspruchsteller nur das, was die
Rechtsprechung bisher hergegeben
hat, die durch mangelhafte Gerichtsprotokolle sehr oft
zuungunsten der jeweils schwächeren
Partei ausgegangen ist …
Ich kenne Deine Erfahrung bezüglich mangelhafter
Gerichtsprotokolle nicht und Deine Aussage kann ich nicht
nachvollziehen.
Legen Anwälte ihren Mandanten nicht die für ihr Problem passende Rechtsvorschrift vor,
beziehen sie sich bei der Zieldefinition ihrer Tätigkeit auf Urteile und Kommentare, erreichen
sie auch kaum das, was im Gesetz garantiert ist, denn zwischen Recht haben und Recht bekommen
gibt es ja gerne einen Weg, der durch mächtige Interessen erschwert wird.
Protokolle sich auch davor wichtig und erleichtern eine rasche
Annäherung ans Ziel bei den
Bemühungen um RECHT BEKOMMEN. Ein Anwalt, der darum gebeten
wird, seine Erstberatung zu
protokollieren, dessen Protokoll Bestandteil seiner
Erstberatung wird, kann sich kaum einen
falschen Rechtsrat leisten …
Wenn mir ein Mandant gegenübersitzen würde, der mir
offensichtlich nicht über den Weg traut, würde ich mich
fragen, ob der Mandant sich nicht besser jemand anderen suchen
sollte. Natürlich macht es Sinn, manchmal mehr, manchmal
weniger, das Ergebnis der Beratung schriftlich zu fixieren,
ein Protokoll im eigentlichen Sinn aber würde ich nicht
fertigen wollen. Und mich jedenfalls würde es verwirren, wenn
der Anwalt bei meinem ersten Gespräch mit ihm ständig das in
sein Diktiergerät brabbeln würde, was ich eben gesagt habe.
Mich würde verwirren, wenn ein Anwalt, der ja hoffentlich nicht nur mich als Mandant hat,
seinen Schädel dazu benützt, sich doch mitunter recht aufwändige Informationsübermittlungen zu
merken. Einer, der alles Wesentliche sofort festhält, wird auch sonst sehr sorgfältig und
zielstrebig vorgehen und nichts vergessen. Selbstverständlich kann er Übermitteltes im Sinne
zweckorientierten Handelns zusammenfassen. Wieviel Anwälte liefern nach Erstberatung was
Schriftliches? In der Regel mündet Gesagtes dann in einen ersten Brief an den Gegner, und was
sich danach daraus entwickelt, ist leider oft nicht das, was sich Mandanten erwartet haben,
vor allem wenn sie gegen mächtige Interessen antreten mußten.
Interessiert das hier jemand, oder gibt es hier überwiegend
Juristen, die anderen beraten, und
die wenig Lust haben, ihre Kollegen anzugreifen?
Der Punkt ist wahrscheinlich das Dein Posting den Eindruck
macht, Du wolltest nicht über diskutieren, sondern nur Deine
Meinung los werden. Ich kann zum Beispiel jetzt keinen
Zusammenhang erkennen zwischen der Frage nach der
Protokollierung und der Frage nach Juristen, die bereit sind,
Kollegen anzugreifen.
Ich meine, meine Info, gibt genug Anlaß für Diskussion, weil doch sehr viel Schindluder
getrieben wird mit mangelhaften Gerichtsprotokollen und den meisten Rechtsuchenden die
Bedeutung korrekter Protokolle kaum bewußt ist. Solange Richter nur das ins Protokoll
aufnehmen, was ihre Handlungen und Entscheidungen unangreifbar macht, wird es Willkür mit
bösen Frustrationen geben.
(Protokolle
sind ein durchgängiges Problem in
unserem Rechtssystem! Mit mangelhaften Beweisen ist man auf
die angewiesen, die das Recht
auf’s letzte Wort haben.
Auch das ergibt für mich keinen wirklichen Sinn.
Geht man davon aus, daß bisher alles bestens läuft, kann man natürlich nicht viel Sinn
erkennen. Zwingt man jedoch Anwälte, Gutachter und Richter zum Protokollieren ihrer
Tätigkeiten, müssen die sich viel mehr anstrengen, um fehlerfrei zu arbeiten. Solange kaum
protokolliert wird bzw. nur das, was Anwälten, Gutachtern und Richtern paßt, laufen Betroffene
in mündliche Verhandlungen und müssen dann mit dem zufrieden sein, was Richter mit dem Recht
auf’s letzte Wort tun, „vorschlagen“ und entscheiden.
Sowas ergibt für mich keinen Sinn, denn viele zahlen ja teure Rechtsschutzversicherungen, die
ihnen vielleicht einen Rechtstreit bezahlen, mehr aber erstmal nicht. Was abgeht beim
Verwirklichen von Rechtsansprüchen läßt sich mit Beweisen fantastisch steuern. So meine
Erfahrungen und die Erfahrungen aller, die wissen, daß man die mächtige Justiz nur mit
gerichtstauglichen Beweisen überzeugen kann.