Qualitätssicherung im Gericht:Protokolle

Trifft es zu, daß man Wort-für-Wort-Protokolle verlangen kann und daß es sogar möglich ist,
Tonband- bzw. Videoprotokolle anzufertigen …?

Meines Erachtens blieben damit kaum noch Spielräume für „Anwaltspfusch, Gutachterkäse und
Richterwillkür“ mit daraus gerne resultierenden, nötigenden „Vergleichsempfehlungen“.

Meine Recherchen jedenfalls ergaben, daß sowas möglich ist. Daß umfassende Protokolle kaum
genutzt werden, scheint daran zu liegen, daß Betroffene zu wenig wissen über ihre Rechte, und
Juristen ihnen dann auch Steine in den Weg legen können, wenn sie umfassende Protokolle
verlangen.

Erg: Protokolle steuern alle Bemühungen um Recht
Erg: = Ergänzung

Die Tragweite sauberer Gerichtsprotokolle wird chronisch, fast schon krankhaft unterschätzt
von Rechtsuchenden, denn in Gerichtsverhandlungen kommt es in der Endphase zur Bündelung aller
Aktivitäten davor. Beispielsweise könnte sich zeigen, daß Anwälte ihre Mandanten beim
häufigsten Rechtsanspruch „Schadensersatz“ in sehr vielen Fällen falsch über ihre Rechte
aufklären. Meist erfahren Anspruchsteller nur das, was die Rechtsprechung bisher hergegeben
hat, die durch mangelhafte Gerichtsprotokolle sehr oft zuungunsten der jeweils schwächeren
Partei ausgegangen ist …

Protokolle sich auch davor wichtig und erleichtern eine rasche Annäherung ans Ziel bei den
Bemühungen um RECHT BEKOMMEN. Ein Anwalt, der darum gebeten wird, seine Erstberatung zu
protokollieren, dessen Protokoll Bestandteil seiner Erstberatung wird, kann sich kaum einen
falschen Rechtsrat leisten …

Interessiert das hier jemand, oder gibt es hier überwiegend Juristen, die anderen beraten, und
die wenig Lust haben, ihre Kollegen anzugreifen? (Protokolle sind ein durchgängiges Problem in
unserem Rechtssystem! Mit mangelhaften Beweisen ist man auf die angewiesen, die das Recht
auf’s letzte Wort haben.

Hallo!

Die Tragweite sauberer Gerichtsprotokolle wird chronisch, fast
schon krankhaft unterschätzt
von Rechtsuchenden, denn in Gerichtsverhandlungen kommt es in
der Endphase zur Bündelung aller
Aktivitäten davor.

Die Wichtigkeit des Geredes in der mündlichen Verhandlung wird von Rechtssuchenden oft überschätzt. Wenn ein Rechtsstreit gut vorbereitet ist, braucht im Grunde genommen nicht mehr viel gesagt werden.
Was die Möglichkeit anbetrifft, bestimmte Äußerungen oder Vorgänge in das Protokoll aufnehmen zu lassen, empfiehlt sich eine Lektüre des § 160 Abs. 4 ZPO. Dafür, den gesamten Vortrag einer Partei in der Verhandlung Wort für Wort zu protokollieren, besteht kein Anlass und ein solcher Antrag wird mit Sicherheit abgelehnt werden.

Beispielsweise könnte sich zeigen, daß
Anwälte ihre Mandanten beim
häufigsten Rechtsanspruch „Schadensersatz“ in sehr vielen
Fällen falsch über ihre Rechte
aufklären.

Ich weiß nicht, was damit gemeint ist.

Meist erfahren Anspruchsteller nur das, was die
Rechtsprechung bisher hergegeben
hat, die durch mangelhafte Gerichtsprotokolle sehr oft
zuungunsten der jeweils schwächeren
Partei ausgegangen ist …

Ich kenne Deine Erfahrung bezüglich mangelhafter Gerichtsprotokolle nicht und Deine Aussage kann ich nicht nachvollziehen.

Protokolle sich auch davor wichtig und erleichtern eine rasche
Annäherung ans Ziel bei den
Bemühungen um RECHT BEKOMMEN. Ein Anwalt, der darum gebeten
wird, seine Erstberatung zu
protokollieren, dessen Protokoll Bestandteil seiner
Erstberatung wird, kann sich kaum einen
falschen Rechtsrat leisten …

Wenn mir ein Mandant gegenübersitzen würde, der mir offensichtlich nicht über den Weg traut, würde ich mich fragen, ob der Mandant sich nicht besser jemand anderen suchen sollte. Natürlich macht es Sinn, manchmal mehr, manchmal weniger, das Ergebnis der Beratung schriftlich zu fixieren, ein Protokoll im eigentlichen Sinn aber würde ich nicht fertigen wollen. Und mich jedenfalls würde es verwirren, wenn der Anwalt bei meinem ersten Gespräch mit ihm ständig das in sein Diktiergerät brabbeln würde, was ich eben gesagt habe.

Interessiert das hier jemand, oder gibt es hier überwiegend
Juristen, die anderen beraten, und
die wenig Lust haben, ihre Kollegen anzugreifen?

Der Punkt ist wahrscheinlich das Dein Posting den Eindruck macht, Du wolltest nicht über diskutieren, sondern nur Deine Meinung los werden. Ich kann zum Beispiel jetzt keinen Zusammenhang erkennen zwischen der Frage nach der Protokollierung und der Frage nach Juristen, die bereit sind, Kollegen anzugreifen.

(Protokolle
sind ein durchgängiges Problem in
unserem Rechtssystem! Mit mangelhaften Beweisen ist man auf
die angewiesen, die das Recht
auf’s letzte Wort haben.

Auch das ergibt für mich keinen wirklichen Sinn.

Gruß,

Florian.

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Hallo!

Die Tragweite sauberer Gerichtsprotokolle wird chronisch, fast
schon krankhaft unterschätzt
von Rechtsuchenden, denn in Gerichtsverhandlungen kommt es in
der Endphase zur Bündelung aller
Aktivitäten davor.

Die Wichtigkeit des Geredes in der mündlichen Verhandlung wird
von Rechtssuchenden oft überschätzt. Wenn ein Rechtsstreit gut
vorbereitet ist, braucht im Grunde genommen nicht mehr viel
gesagt werden.
Was die Möglichkeit anbetrifft, bestimmte Äußerungen oder
Vorgänge in das Protokoll aufnehmen zu lassen, empfiehlt sich
eine Lektüre des § 160 Abs. 4 ZPO. Dafür, den gesamten Vortrag
einer Partei in der Verhandlung Wort für Wort zu
protokollieren, besteht kein Anlass und ein solcher Antrag
wird mit Sicherheit abgelehnt werden.

Hallo!

Man muß sich fragen, warum Rechtsuchende das Verhandlungsgerede so überschätzen und warum
überhaupt oft so viel geredet werden muß, wenn Anwälte die Möglichkeit haben, alles soweit
schriftlich vorher zu regeln. Ich finde auch, daß man generell alles schriftlich machen kann
und auch sollte, um Machtmißbrauch im Gericht zu unterbinden.

Bei aufwändigen Medizinschadensprozessen gehen heute manche Richter schon dazu über, die
gesamte Verhandlung zu protokollieren per elektronischer Aufzeichnung, damit sie weniger
Fehler machen beim Reduzieren komplexer Sachverhalte. Natürlich ist es nicht nötig, saublödes
Rechthabereigeschwätz in all seinen Nuancen aufzuzeichnen. Solange aber insgesamt kaum
Aufklärung vorhanden ist und immerwieder Menschen unbedarft in Gerichtsverhandlungen geraten
und mit Vergleichen erpreßt werden, wäre eine generelle Aufzeichnungspflicht sinnvoll und
würde auch das Rechtssystem vor ungerechtfertigten Angriffen schützen durch Leute, denen man
es nie recht machen kann.

Beispielsweise könnte sich zeigen, daß
Anwälte ihre Mandanten beim
häufigsten Rechtsanspruch „Schadensersatz“ in sehr vielen
Fällen falsch über ihre Rechte
aufklären.

Ich weiß nicht, was damit gemeint ist.

Die meisten Anspruchsteller erfahren nie das für ihren Anspruch zuständige Gesetz, werden mit
Teilzielen abgespeist. Bei einem zu regulierenden Verkehrsunfall beispielsweise sagt ihnen der
Anwalt, daß sie die oder jene Schadensposition ersetzt bekommen und vernebeln mit Detailarbeit
das Ziel des § 249 BGB, so gestellt zu werden, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Ich
habe sehr aufwändige Befragung gemacht, um feststellen zu können, daß mindestens 90%
Betroffener mit dieser Aufklärungsmethode über den Tisch gezogen werden.

Würde nun eine umfassende Gerichtsprotokollierung stattfinden, würde sich sehr oft auch
zeigen, daß Anwälte nicht umfassend aufgeklärt haben. Das war gemeint.

Meist erfahren Anspruchsteller nur das, was die
Rechtsprechung bisher hergegeben
hat, die durch mangelhafte Gerichtsprotokolle sehr oft
zuungunsten der jeweils schwächeren
Partei ausgegangen ist …

Ich kenne Deine Erfahrung bezüglich mangelhafter
Gerichtsprotokolle nicht und Deine Aussage kann ich nicht
nachvollziehen.

Legen Anwälte ihren Mandanten nicht die für ihr Problem passende Rechtsvorschrift vor,
beziehen sie sich bei der Zieldefinition ihrer Tätigkeit auf Urteile und Kommentare, erreichen
sie auch kaum das, was im Gesetz garantiert ist, denn zwischen Recht haben und Recht bekommen
gibt es ja gerne einen Weg, der durch mächtige Interessen erschwert wird.

Protokolle sich auch davor wichtig und erleichtern eine rasche
Annäherung ans Ziel bei den
Bemühungen um RECHT BEKOMMEN. Ein Anwalt, der darum gebeten
wird, seine Erstberatung zu
protokollieren, dessen Protokoll Bestandteil seiner
Erstberatung wird, kann sich kaum einen
falschen Rechtsrat leisten …

Wenn mir ein Mandant gegenübersitzen würde, der mir
offensichtlich nicht über den Weg traut, würde ich mich
fragen, ob der Mandant sich nicht besser jemand anderen suchen
sollte. Natürlich macht es Sinn, manchmal mehr, manchmal
weniger, das Ergebnis der Beratung schriftlich zu fixieren,
ein Protokoll im eigentlichen Sinn aber würde ich nicht
fertigen wollen. Und mich jedenfalls würde es verwirren, wenn
der Anwalt bei meinem ersten Gespräch mit ihm ständig das in
sein Diktiergerät brabbeln würde, was ich eben gesagt habe.

Mich würde verwirren, wenn ein Anwalt, der ja hoffentlich nicht nur mich als Mandant hat,
seinen Schädel dazu benützt, sich doch mitunter recht aufwändige Informationsübermittlungen zu
merken. Einer, der alles Wesentliche sofort festhält, wird auch sonst sehr sorgfältig und
zielstrebig vorgehen und nichts vergessen. Selbstverständlich kann er Übermitteltes im Sinne
zweckorientierten Handelns zusammenfassen. Wieviel Anwälte liefern nach Erstberatung was
Schriftliches? In der Regel mündet Gesagtes dann in einen ersten Brief an den Gegner, und was
sich danach daraus entwickelt, ist leider oft nicht das, was sich Mandanten erwartet haben,
vor allem wenn sie gegen mächtige Interessen antreten mußten.

Interessiert das hier jemand, oder gibt es hier überwiegend
Juristen, die anderen beraten, und
die wenig Lust haben, ihre Kollegen anzugreifen?

Der Punkt ist wahrscheinlich das Dein Posting den Eindruck
macht, Du wolltest nicht über diskutieren, sondern nur Deine
Meinung los werden. Ich kann zum Beispiel jetzt keinen
Zusammenhang erkennen zwischen der Frage nach der
Protokollierung und der Frage nach Juristen, die bereit sind,
Kollegen anzugreifen.

Ich meine, meine Info, gibt genug Anlaß für Diskussion, weil doch sehr viel Schindluder
getrieben wird mit mangelhaften Gerichtsprotokollen und den meisten Rechtsuchenden die
Bedeutung korrekter Protokolle kaum bewußt ist. Solange Richter nur das ins Protokoll
aufnehmen, was ihre Handlungen und Entscheidungen unangreifbar macht, wird es Willkür mit
bösen Frustrationen geben.

(Protokolle
sind ein durchgängiges Problem in
unserem Rechtssystem! Mit mangelhaften Beweisen ist man auf
die angewiesen, die das Recht
auf’s letzte Wort haben.

Auch das ergibt für mich keinen wirklichen Sinn.

Geht man davon aus, daß bisher alles bestens läuft, kann man natürlich nicht viel Sinn
erkennen. Zwingt man jedoch Anwälte, Gutachter und Richter zum Protokollieren ihrer
Tätigkeiten, müssen die sich viel mehr anstrengen, um fehlerfrei zu arbeiten. Solange kaum
protokolliert wird bzw. nur das, was Anwälten, Gutachtern und Richtern paßt, laufen Betroffene
in mündliche Verhandlungen und müssen dann mit dem zufrieden sein, was Richter mit dem Recht
auf’s letzte Wort tun, „vorschlagen“ und entscheiden.

Sowas ergibt für mich keinen Sinn, denn viele zahlen ja teure Rechtsschutzversicherungen, die
ihnen vielleicht einen Rechtstreit bezahlen, mehr aber erstmal nicht. Was abgeht beim
Verwirklichen von Rechtsansprüchen läßt sich mit Beweisen fantastisch steuern. So meine
Erfahrungen und die Erfahrungen aller, die wissen, daß man die mächtige Justiz nur mit
gerichtstauglichen Beweisen überzeugen kann.

Hallo!

Der Punkt ist wahrscheinlich das Dein Posting den Eindruck
macht, Du wolltest nicht über diskutieren, sondern nur Deine
Meinung los werden.

Das denke ich auch. Ebenso denke ich, dass die Frage versehentlich hier gestellt wurde und eher für das nicht vorhandene Psychiatriebrett gedacht war, aber es macht ja jeder einmal Fehler.

Gruß
Tom

Kannst Du begründen, warum Du das denkst, oder bist Du Jurist … :wink:?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Trifft es zu, daß man Wort-für-Wort-Protokolle verlangen kann
und daß es sogar möglich ist,
Tonband- bzw. Videoprotokolle anzufertigen …?

Nein. Die Parteien haben keinen Anspruch auf Wort-für-Wort-Protokolle. In das Protokoll sind nur die in §160 ZPO genannten Angaben sowie die sonstigen wesentlichen Vorgänge der Termins aufzunehmen. Die Parteien haben auch keinen Anspruch auf Tonband- oder Videoaufzeichnung der Verhandlung. Zulässig (nicht: vorgeschrieben) ist lediglich, den Inhalt des Protokolls (nicht: den exakten Verlauf der gesamten Verhandlung) vorübergehend auf Ton- oder Datenträger aufzuzeichnen, um anschließend hieraus das schriftliche Protokoll herzustellen. Das heißt im Klartext im wesentlichen nur: Der Richter darf den Inhalt des Protokolls auch auf ein Diktiergerät sprechen und muß nicht extra einen Protokollführer hinzuziehen.

That’s it, und das ist auch gut so, denn es wäre offensichtlich völliger Unfug, den ohnehin chronisch überlasteten Gerichten, respektive den Geschäftsstellen, abzuverlangen, zu all ihren anderen Aufgaben auch noch mit wörtlichen Verhandlungsprotokollen oder gar Ton- und Bildmitschnitten herumzuhantieren. Im übrigen ist es auch gar nicht Sinn und Zweck des Protokolls, eine Verhandlung im Nachhinein noch einmal komplett Revue passieren lassen zu können, um festzustellen, wer wann böswillig gehustet oder sich verdächtig am Kopf gekratzt hat. Das Protokoll soll lediglich erlauben nachzuvollziehen, dass alle Formalien eingehalten wurden, welche Prozeßhandlungen vorgenommen und welche Entscheidungen getroffen worden sind und mit welchen Ergebnissen Beweis erhoben worden ist.

Die Partei, die partout ein wörtliches Protokoll haben will, soll sich einen Stenografen engagieren, diesen in den Gerichtssaal setzen und mitschreiben lassen.

Meines Erachtens blieben damit kaum noch Spielräume für
„Anwaltspfusch, Gutachterkäse und
Richterwillkür“ mit daraus gerne resultierenden, nötigenden
„Vergleichsempfehlungen“.

Es gibt Millionen Dinge, die man als Anwalt, Gutachter oder Richter falsch machen kann - Fristen versäumen, Tatsachen übersehen, sich nicht waschen, in den Sitzungssaal reihern, usw. Da Du uns leider außer populistischem Blödsinn rein gar keine Anhaltspunkte mit auf den Weg gegeben hast, an welche Fehlleistungen Du konkret gedacht hast, als Du zu Deiner Meinung gekommen bist, können wir nur raten, welche Verfehlungen das wohl sein mögen, zu deren Beseitigung ein wörtliches Protokoll bzw. ein Mitschnitt erforderlich ist und ein Protokoll, wie §§ 159 ff ZPO es vorschreiben, nicht ausreicht. Mir fallen da keine ein.

Meine Recherchen jedenfalls ergaben, daß sowas möglich ist.

Na dann steht Dir ja noch ein gutes Stück Recherchearbeit bevor.

Daß umfassende Protokolle kaum
genutzt werden, scheint daran zu liegen, daß Betroffene zu
wenig wissen über ihre Rechte, und
Juristen ihnen dann auch Steine in den Weg legen können, wenn
sie umfassende Protokolle
verlangen.

Nö, das liegt eigentlich eher daran, dass das geltende Recht das nicht hergibt.

Die Tragweite sauberer Gerichtsprotokolle wird chronisch, fast
schon krankhaft unterschätzt
von Rechtsuchenden, denn in Gerichtsverhandlungen kommt es in
der Endphase zur Bündelung aller
Aktivitäten davor. Beispielsweise könnte sich zeigen, daß
Anwälte ihre Mandanten beim
häufigsten Rechtsanspruch „Schadensersatz“ in sehr vielen
Fällen falsch über ihre Rechte
aufklären.

Nein, das wird sich ganz sicher nicht zeigen. Gegenstand des Protokolls ist allein das, was auch Gegenstand des Termins ist. Gegenstand des Termins ist das, was das Prozeßrecht dazu bestimmt, und nicht das, was rein tatsächlich während der Verhandlung so alles im, am oder vorm Gerichtssaal stattfindet. Auch einem perfekten Protokoll wird sich daher die Beratung, die ein Anwalt seiner Partei während der Verhandlung hat angedeihen lassen, ebensowenig entnehmen lassen, wie der Umstand, dass während der Zeugenvernehmung eine Taube ans Gerichtsfenster gekackt hat.

Protokolle sich auch davor wichtig und erleichtern eine rasche
Annäherung ans Ziel bei den
Bemühungen um RECHT BEKOMMEN. Ein Anwalt, der darum gebeten
wird, seine Erstberatung zu
protokollieren, dessen Protokoll Bestandteil seiner
Erstberatung wird, kann sich kaum einen
falschen Rechtsrat leisten …

  1. Gerichtliche Protokolle - und über die haben wir bisher allein geredet - befassen sich (naturgemäß) nie nicht niemals mit dem Inhalt einer Erstberatung durch den Anwalt.

  2. Die Annahme, „Protokollierung“ schütze vor falschem Rechtsrat, ist ungefähr genauso berechtigt, wie die Erwartung, die Wettervorhersage werde verlässlicher, wenn man sie auf Video aufzeichnet. Wenn der Rechtsanwalt von seinem Rat überzeugt ist, dann wird er ihn auch zu Papier bringen, gleichgültig ob er objektiv richtig oder falsch ist; ist er falsch, fällt der arme Mandant auf die Nase und ist dem, was er für sein Recht hielt, trotz „Protokoll“ keinen Schritt näher gekommen. Sollte der Anwalt dagegen zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen sein, so werden sich entweder auch seine Zweifel im „Protokoll“ wiederfinden oder der Rechtsrat wird sich dementsprechend vager gestalten. Wie dem Mandanten hier gedient sein soll, sehe ich nicht.

  3. Wozu eine „Protokollierung“ allenfalls nützlich sein mag, ist, dem Anwalt eine schuldhafte Falschberatung nachzuweisen, wenn der Mandant in der Hauptsache auf die Nase gefallen ist und jetzt im Haftungsprozeß gegen den Anwalt sein Heil sucht. Aber selbst hierfür braucht es kein wörtliches Protokoll, denn im Haftungsprozeß interessiert nicht, ob der Anwalt dem Mandanten einen guten Morgen gewünscht und eine Tasse Kaffee angeboten hat; dort interessiert allein, welche konkreten Verhaltensempfehlungen der Anwalt dem Mandanten gegeben hat. Und sich diese Empfehlungen schriftlich geben zu lassen sollte eigentlich in einem normalen Mandatsverhältnis auch ohne „Protokollierungspflichten“ oder ähnlichen Unsinn überhaupt kein Problem sein.

Die Tragweite sauberer Gerichtsprotokolle wird chronisch, fast
schon krankhaft unterschätzt
von Rechtsuchenden, denn in Gerichtsverhandlungen kommt es in
der Endphase zur Bündelung aller
Aktivitäten davor. Beispielsweise könnte sich zeigen, daß
Anwälte ihre Mandanten beim
häufigsten Rechtsanspruch „Schadensersatz“ in sehr vielen
Fällen falsch über ihre Rechte
aufklären.

Nein, das wird sich ganz sicher nicht zeigen. Gegenstand des
Protokolls ist allein das, was auch Gegenstand des Termins
ist. Gegenstand des Termins ist das, was das Prozeßrecht dazu
bestimmt, und nicht das, was rein tatsächlich während der
Verhandlung so alles im, am oder vorm Gerichtssaal
stattfindet. Auch einem perfekten Protokoll wird sich daher
die Beratung, die ein Anwalt seiner Partei während der
Verhandlung hat angedeihen lassen, ebensowenig entnehmen
lassen, wie der Umstand, dass während der Zeugenvernehmung
eine Taube ans Gerichtsfenster gekackt hat.

Woher nimmst Du die Gewißheit, daß es in Gerichtsverhandlungen darum geht, was Gegenstand des
Termins ist? Ich habe schon öfter erlebt, daß sich Richter nur grob orientiert hatten, um was
es geht, damit nicht der Eindruck entsteht, sie hätten die Klagen und Erwiderungen nur
überflogen, und in der Verhandlung dann nur auf einen raschen Vergleich gedrängt wurde mit
Vorspiegelung unrechter Entscheidungen nach langem Gerichtsprozedere mithilfe von Gutachtern,
Gegengutachtern, Obergutachtern …

Seit wann bestimmt das Prozeßrecht, was Gegenstand der Verhandlung ist? Meines Wissens
bestimmt die Gesamtheit aller Vorschriften, was Gegenstand einer gerichtlichen
Auseinandersetzung sein kann, und letztlich die Klage, was Gegenstand richterlichen Bemühens
werden sollte!

Übrigens: Wenn eine Taube ans Fenster des Gerichts kackt, und damit eine Ablenkung im Prozeß
verbunden ist, die von der einen oder anderen Partei genutzt wird, weil dann irgendwas
wichtiges unter den Tisch fällt, ist es ratsam, auch das zur Aufnahme ins Protokoll zu
beantragen, und wenn gar eine Friedenstaube den anwesenden Juristen in die Augen kleckert,
damit sie Justitias Waage nicht mehr erkennen können, sollte auch das ins Gerichtsprotokoll.

Protokolle sich auch davor wichtig und erleichtern eine rasche
Annäherung ans Ziel bei den
Bemühungen um RECHT BEKOMMEN. Ein Anwalt, der darum gebeten
wird, seine Erstberatung zu
protokollieren, dessen Protokoll Bestandteil seiner
Erstberatung wird, kann sich kaum einen
falschen Rechtsrat leisten …

  1. Gerichtliche Protokolle - und über die haben wir bisher
    allein geredet - befassen sich (naturgemäß) nie nicht niemals
    mit dem Inhalt einer Erstberatung durch den Anwalt.

Na und? Deshalb kann ich doch darauf hinweisen, wie wichtig Protokolle insgesamt sind. Was
soll das? Stinkt Dir das? Bist Du Anwalt und hattest es bisher einfacher mit Mandanten, die
mit allem zufrieden waren?

  1. Die Annahme, „Protokollierung“ schütze vor falschem
    Rechtsrat, ist ungefähr genauso berechtigt, wie die Erwartung,
    die Wettervorhersage werde verlässlicher, wenn man sie auf
    Video aufzeichnet. Wenn der Rechtsanwalt von seinem Rat
    überzeugt ist, dann wird er ihn auch zu Papier bringen,
    gleichgültig ob er objektiv richtig oder falsch ist; ist er
    falsch, fällt der arme Mandant auf die Nase und ist dem, was
    er für sein Recht hielt, trotz „Protokoll“ keinen Schritt
    näher gekommen. Sollte der Anwalt dagegen zu keinem
    eindeutigen Ergebnis gekommen sein, so werden sich entweder
    auch seine Zweifel im „Protokoll“ wiederfinden oder der
    Rechtsrat wird sich dementsprechend vager gestalten. Wie dem
    Mandanten hier gedient sein soll, sehe ich nicht.

Ich glaube, Du bist ein Spaßvogel. Wettervorhersagen werden auf Video aufgezeichnet und sind
nicht nur deshalb verläßlicher als Vorhersagen von Anwälten über die Chancen eines
Rechtsstreits, obwohl sie viel schwieriger sind als Vorhersagen über das Verhalten von
Richtern. Daß Anwälten ihre Vorhersagen so schwer fallen liegt daran, daß es praktisch keine
Rolle spielt, ob sie das Ziel ihrer Tätigkeit kennen oder nicht. Solange sie das Ziel durch
Kommentare und Urteile, anstatt durch Beachtung der Vorschriften vernebeln können, ist auch
egal, was sie für ihre Mandanten tun oder lassen.

  1. Wozu eine „Protokollierung“ allenfalls nützlich sein mag,
    ist, dem Anwalt eine schuldhafte Falschberatung nachzuweisen,
    wenn der Mandant in der Hauptsache auf die Nase gefallen ist
    und jetzt im Haftungsprozeß gegen den Anwalt sein Heil sucht.
    Aber selbst hierfür braucht es kein wörtliches Protokoll, denn
    im Haftungsprozeß interessiert nicht, ob der Anwalt dem
    Mandanten einen guten Morgen gewünscht und eine Tasse Kaffee
    angeboten hat; dort interessiert allein, welche konkreten
    Verhaltensempfehlungen der Anwalt dem Mandanten gegeben hat.
    Und sich diese Empfehlungen schriftlich geben zu lassen sollte
    eigentlich in einem normalen Mandatsverhältnis auch ohne
    „Protokollierungspflichten“ oder ähnlichen Unsinn überhaupt
    kein Problem sein.

Ich erwähnte Wort-für-Wort-Protokolle nur, weil es Situationen gibt, in denen so viel Akribie
ratsam und dann auch rechtlich zulässig bzw. sogar nötig ist. Logisch, daß in einem Protokoll
nur das Platz finden sollte, was relevant für die Rechtsverwirklichung ist. Das Angebot einer
Tasse Kaffee könnte dann ein Verfahren beeinflussen, wenn die Verhandlung durch umständliche
Wort-für-Wort-Protokolle, bei denen der Richter den Beteiligten zumutet, einem Papagei
zuzuhören, der alles Gesprochene mühsam ins Diktiergerät quasselt, so langweilig und
zeitaufwändig ist, daß Kaffee die nötige Konzentration sichern muß.

Leider hatte ich, trotz zahlreicher Anwaltkontakte noch nie das Glück, daß ein Anwalt von sich
aus angeboten hat, seinen Rechtsrat schriftlich darzulegen. Meist münden anwaltliche
Empfehlungen in Schriftsätze, denen dies oder jenes fehlt, was dann umständlich nachgeholt
oder irrelevant geschwätzt wird, auch wenn es wichtig wäre.

Tja. Schön, daß Du mich jetzt so gut unterstützt hast bei der Optimierung unseres
Rechtssystems.