Mal angenommen ein Beklagter beantragt Prozesskostenhilfe.
Bekommt sie,
kann es sein, dass der Kläger obwohl er obsiegt hat
als Zweitschuldner die Kosten des Anwaltes der Gegenseite tragen muss.
Ich meine NEIN
Herr leenders
Aber wie ist die Wirklichkeit?
Hallo,
der Kläger muss (meist - wenn der Anwalt es will) die Kosten seines eigenen Anwaltes bezahlen, obwohl das Gericht evtl. festgelegt hat, dass der unterlegene Beklagte die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Dann kann der Gewinner aber, wenn sein Anwalt einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragt hat, diesen Kostenfestsetzungsbeschluss dazu nutzen, um seine Kosten beim Verlierer einzutreiben. Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist ein Titel, mit dem man pfänden kann.
Der Beklagte hat in der gedachten Konstruktion lediglich die Kosten für seinen eigenen Anwalt von der Staatskasse bekommen - nicht die vom Anwalt der Gegenseite.
Vom Klägeranwalt, in diesem Fall, kann nicht erwartet werden, dass er das Risiko trägt, ob die Verliererseite zahlungsfähig ist oder nicht.
Gruß
Ingrid
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Es kann Fälle geben, in denen der Kläger in einem Zivilprozess in der Hauptsache obsiegt und dennoch dazu verurteilt wird, die Prozesskosten zu tragen. Das kann beispielsweise passieren, wenn Klage erhoben wird, ohne dass der Beklagte zuvor in Verzug gesetzt worden ist, und der Beklagte die Klageforderung anerkennt.
In einem solchen Fall muss der in der Hauptsache obsiegende Kläger die Kosten des Prozessbevollmächtigten des Beklagten tragen, auch wenn dem Beklagten Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.
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Es kann Fälle geben, in denen der Kläger in einem Zivilprozess
in der Hauptsache obsiegt und dennoch dazu verurteilt wird,
die Prozesskosten zu tragen. Das kann beispielsweise
passieren, wenn Klage erhoben wird, ohne dass der Beklagte
zuvor in Verzug gesetzt worden ist, und der Beklagte die
Klageforderung anerkennt.
Wenn unser Kläger geschrieben hätte, Sie haben mir bis zum xx,yy,2007
die Urkunde zum ordnungsgemäßen Betrieb zuzusenden.
Ich setze hiermit Nachbesserungsfrist bis zum aa,mm,jjjj,
danach werde ich vom Kauf zurücktreten und Sie wegen der Rückzahlung des Kaufpreises in Anspruch nehmen.
Reichte sowas, wenn es per Einschreiben geschickt wäere, um aus dem Schneider zu sein ?
Herr Leenders
Hallo!
Wurde der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und die Rückzahlung des Kaufpreises gefordert? Wurde für die Rückzahlung des Kaufpreises ein Termin bestimmt oder die Rückzahlung des Kaufpreises unter Setzung eines Zahlungsziels angemahnt?
Wenn die Fragen bejaht werden können, dürfte keine Verurteilung zur Tragung der Prozesskosten zu befürchten sein.
Gruß, Franz