Angenommen H war für die Firma F als Handelsvertreter tätig. Ein Vertrag existiert, er wurde aber von F nicht unterzeichnet.
F will H weder Provision noch Fixum zahlen, H erhebt Klage, weil er nicht weiß welche der von ihm vermittelten Aufträge storniert wurden, wovon die Höhe seines Provisionsanspruchs abhängt.
Klage:
„Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über die in der Zeit vom … bis … verdienten Provisionen sowie das im selben Zeitraum verdiente Gehaltsfixum zu erteilen.“
Nach zwei Wochen erweitert H seine Klage, um die Sache abzukürzen und errechnet seinen Provisionsanspruch unter der Annahme es seien keine Aufträge storniert worden.
Klageeerweiterung:
„Die beklagte Partei wird verurteilt, an die Klagepartei EUR … brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Klagezustellung zu zahlen.
Begründung:
Der Kläger war ab dem … für die Beklagte als Handelsvertreter tätig.“
Frage: Was hat H falsch gemacht? Wie kann er die Fehler korrigieren?